Bundesfamilienministerium: 2018 Ressortabstimmung Starke-Familien-Gesetz

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 13.11.2018 war in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung der Artikel "Neues Familiengesetz : Mehr Hilfe für Alleinerziehende und ärmere Kinder" von Heike Schmoll (Link: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/familiengesetz-hilft-alleinerziehenden-und-aermere-kinder-15885516.html?printPagedArticle=true#pageIndex_0) zu lesen. Im Artikel geht es um das Zitat "Starke-Familien-Gesetzes [sic!], das Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) vorgestellt haben". Das in der Ressortabstimmung befindliche Gesetz soll noch vor Weihnachten vom Kabinett beschlossen werden.

Bitte teilen Sie mir als elektronische Dokumente gemäß § 1 Abs. 1-2 IFG in Verbindung mit § 8 Abs. 3 EgovG vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen mit, welche Abteilung von welchem Ministerium für die Ressortabstimmung federführend zuständig ist und wie der konkrete Zeitplan für die Ressortabstimmung ist. Mit einer Unkenntlichmachung geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder von Informationen, in denen Belange Dritter berührt sind, erkläre ich mit einverstanden.

Allgemeines:

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Antrag Ihres Erachtens kostenpflichtigsein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. November 2018
  • Frist
    18. Dezember 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, am 13.11.2018 war in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung der …
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesfamilienministerium: 2018 Ressortabstimmung Starke-Familien-Gesetz [#34703]
Datum
16. November 2018 06:49
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, am 13.11.2018 war in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung der Artikel "Neues Familiengesetz : Mehr Hilfe für Alleinerziehende und ärmere Kinder" von Heike Schmoll (Link: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/familiengesetz-hilft-alleinerziehenden-und-aermere-kinder-15885516.html?printPagedArticle=true#pageIndex_0) zu lesen. Im Artikel geht es um das Zitat "Starke-Familien-Gesetzes [sic!], das Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) vorgestellt haben". Das in der Ressortabstimmung befindliche Gesetz soll noch vor Weihnachten vom Kabinett beschlossen werden. Bitte teilen Sie mir als elektronische Dokumente gemäß § 1 Abs. 1-2 IFG in Verbindung mit § 8 Abs. 3 EgovG vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen mit, welche Abteilung von welchem Ministerium für die Ressortabstimmung federführend zuständig ist und wie der konkrete Zeitplan für die Ressortabstimmung ist. Mit einer Unkenntlichmachung geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder von Informationen, in denen Belange Dritter berührt sind, erkläre ich mit einverstanden. Allgemeines: Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Antrag Ihres Erachtens kostenpflichtigsein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
IFG-Antrag Herrn Dornsipen
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
IFG-Antrag Herrn Dornsipen
Datum
12. Dezember 2018 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen