Bundesfinanzhof Urteil vom 16.4.2014, I R 2/12

alle Unterlagen im BMF zu dem Verfahren des Bundesfinanzhofes welches mit dem Urteil vom 16.4.2014, I R 2/12, zu sog. cum/ex-Geschäften und dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit Aktien endete.

Ganz besonders bitte ich Sie um folgende Dokumente:
1) Die Stellungnahme des BMF in dem Verfahren.
2) Die Stellungnahme des Gutachters Prof. Schön für das genannte Verfahren.
3) Den Gerichtsbescheid des 1. Senats für das genannte Verfahren.

Alle Angaben zum konkreten Steuerpflichtigen sollen bitte geschwärzt werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Februar 2020
  • Frist
    19. März 2020
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Konrad Duffy
Konrad Duffy
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterl…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Konrad Duffy
Betreff
Bundesfinanzhof Urteil vom 16.4.2014, I R 2/12 [#180676]
Datum
17. Februar 2020 16:01
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen im BMF zu dem Verfahren des Bundesfinanzhofes welches mit dem Urteil vom 16.4.2014, I R 2/12, zu sog. cum/ex-Geschäften und dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit Aktien endete. Ganz besonders bitte ich Sie um folgende Dokumente: 1) Die Stellungnahme des BMF in dem Verfahren. 2) Die Stellungnahme des Gutachters Prof. Schön für das genannte Verfahren. 3) Den Gerichtsbescheid des 1. Senats für das genannte Verfahren. Alle Angaben zum konkreten Steuerpflichtigen sollen bitte geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Konrad Duffy Anfragenr: 180676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180676 Postanschrift Konrad Duffy << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Konrad Duffy
Konrad Duffy
Konrad Duffy
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesfinanzhof Urteil vom 16.4.2014, I …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Konrad Duffy
Betreff
AW: Bundesfinanzhof Urteil vom 16.4.2014, I R 2/12 [#180676]
Datum
19. März 2020 09:32
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesfinanzhof Urteil vom 16.4.2014, I R 2/12“ vom 17.02.2020 (#180676) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Konrad Duffy Anfragenr: 180676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180676

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 17. Februar 2020 Sehr geehrter Herr Duffy, anliegend…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 17. Februar 2020
Datum
23. März 2020 09:15
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
719,2 KB
Sehr geehrter Herr Duffy, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß