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Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ)

Die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) will auf dem Gelände des ehem. Atomkraftwerks in Würgassen im Dreiländereck Hessen, Niedersachsen und NRW) ein Logistikzentrum für mittel- und schwachradioaktiven Müll einrichten. Auf einer Pressekonferenz erklärte die BGZ, die Planung sei mit dem Bundesumweltministerium abgesprochen. Der Standort Würgassen sei im Verglich mit anderen Standorten besser geeignet.
Welche anderen Standorte wurden geprüft, welches Ergebnis (Vorteile/Nachteile) hatte die Prüfung für den jeweiligen, am Ende nicht gewählten Standort?
Gibt es Alternativen zu der jetzigen Planung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • 0 Follower:innen
Robert Koop
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesg…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Robert Koop
Betreff
Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) [#182126]
Datum
7. März 2020 17:26
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) will auf dem Gelände des ehem. Atomkraftwerks in Würgassen im Dreiländereck Hessen, Niedersachsen und NRW) ein Logistikzentrum für mittel- und schwachradioaktiven Müll einrichten. Auf einer Pressekonferenz erklärte die BGZ, die Planung sei mit dem Bundesumweltministerium abgesprochen. Der Standort Würgassen sei im Verglich mit anderen Standorten besser geeignet. Welche anderen Standorte wurden geprüft, welches Ergebnis (Vorteile/Nachteile) hatte die Prüfung für den jeweiligen, am Ende nicht gewählten Standort? Gibt es Alternativen zu der jetzigen Planung?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert Koop Anfragenr: 182126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182126 Postanschrift Robert Koop << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robert Koop

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Koop, für Ihre Anfrage bezüglich des Logistikzentrums für das Endlager Konrad ('zentrales…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) [#182126]
Datum
9. März 2020 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Koop, für Ihre Anfrage bezüglich des Logistikzentrums für das Endlager Konrad ('zentrales Bereitstellungslager' i.S.v. § 3 Absatz 3 Satz 3 Entsorgungsübergangsgesetz) danke ich Ihnen. Die Begründung für die Standortempfehlung der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH können Sie unter https://logistikzentrum-konrad.de/standortempfehlung bzw. https://logistikzentrum-konrad.de/sites/default/files/media/LOK_Standortempfehlung%20BGZ.pdf einsehen. Dort finden Sie auch die weiteren seitens der BGZ untersuchten Standorte. Die seitens des Bundesumweltministeriums in Auftrag gegebenen Gutachten zur Auswahl des Standorts sowie zum Standort Würgassen stehen unter https://www.bmu.de/ME8984 zu Ihrer Verfügung. Mit freundlichen Grüßen