Bundesgesundheitsberichte: Bericht über Fehlverhalten im Gesundheitswesen und Fehlabrechnungen von Kliniken
1. Den unveröffentlichten Bericht des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) das Bundesgesundheitsministerium, der in Quelle 1 und 2 erwähnt wird.
o Quelle 1: 2013-01-18 Spiegel Online Bericht Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser: Zehntausende Betrugsfälle im Gesundheitssystem; Link: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/krankenkassen-53-000-betrugsfaelle-im-gesundheitssystem-a-878278.html
o Quelle 2: 2013-01-17 Frankfurter Allgemeine Zeitung Bericht Schummelnde Ärzte: Krankenkassen ermitteln 53.000 Betrugsfälle von Andreas Mihm, Link: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/schummelnde-aerzte-krankenkassen-ermitteln-53-000-betrugsfaelle-12028723.html
2. Den GKV-Spitzenverband Bericht, der in Quelle 3 erwähnt wird.
o Quelle 3: 2014-06-10 Spiegel Online Bericht Milliardenschaden für Kassen: Mehr als die Hälfte aller Klinik-Abrechnungen ist zu hoch; Link: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/krankenkassen-abrechnungen-der-kliniken-oft-falsch-a-974292.html
3. Erläuterung, warum die Krankenkassen den Kliniken pauschale Aufwandsentschädigungen bei zu Unrecht beanstandeten Abrechnungen zahlen müssen (einschließlich Rechtsgrundlage und/oder Vereinbarung hierüber).
Nach § 1 Abs. 2 IFG wünsche ich die elektronische Übermittlung der Auskunft.
Sollte die Beantwortung von Teilen dieser Anfrage mit der Erhebung von Gebühren nach IFGGebV verbunden sein, so bitte ich um vorherige Benachrichtigung – und, unabhängig davon, um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.
Ergebnis der Anfrage
Zum den unter 1.) und 2.) angefragten GKV-Berichten verweist das Bundesgesundheitsministerium auf den GKV-Spitzenverband, da dieser als Bundesbehörde zur Verfügung über die begehrte Informationen berechtigt ist und die begehrten Information verfasst hat.
Zudem unter 3.) anfragten Punkt, warum die Krankenkassen den Kliniken pauschale Aufwandsentschädigungen bei zu Unrecht beanstandeten Abrechnungen zahlen müssen, verwies das Bundesgesundheitsministerium auf den hohen bürokratischen Aufwand der Abrechnungsprüfung durch Krankenhäuser. Um diesen zu vermeiden hat der Gesetzgeber die 300€ Aufwandspauschale in § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V normiert. Dieser Paragraf soll die Krankenkassen veranlassen Prüfung zielorientierter einzusetzen und auf konkrete Verdachtsfälle zu fokussieren, um so Bürokratie abzubauen und unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum21. Juni 2014
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25. Juli 2014
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