Bundesgesundheitsministerium: Autor und Datum Regierungsentwurf Terminservice- und Versorgungsgesetz

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums befindet sich unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/T/Kabinettvorlage_Gesetzesentwurf_TSVG.pdf der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Für mich ist nicht ersichtlich, welche Abteilung/welches Referat innerhalb des Bundesgesundheitsministeriums federführend für die Erstellung des TSVGs verantwortlich war und von wann der Regierungsentwurf des TSVGs stammt.

Bitte erteilen Sie gemäß § 1 Abs. 1-2 IFG in Verbindung mit & 8 Abs. 3 EgovG vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen Auskunft, welche Abteilung/welches Referat innerhalb des Bundesgesundheitsministeriums federführend für die Erstellung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) verantwortlich war und von wann der Regierungsentwurf des TSVGs unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/T/Kabinettvorlage_Gesetzesentwurf_TSVG.pdf auf der Internetseite des Bundesgesundheitsmininsteriums stammt.

Allgemeines:

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Antrag Ihres Erachtens kostenpflichtigsein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Dezember 2018
  • Frist
    22. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums bef…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesgesundheitsministerium: Autor und Datum Regierungsentwurf Terminservice- und Versorgungsgesetz [#35256]
Datum
20. Dezember 2018 07:31
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums befindet sich unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/T/Kabinettvorlage_Gesetzesentwurf_TSVG.pdf der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Für mich ist nicht ersichtlich, welche Abteilung/welches Referat innerhalb des Bundesgesundheitsministeriums federführend für die Erstellung des TSVGs verantwortlich war und von wann der Regierungsentwurf des TSVGs stammt. Bitte erteilen Sie gemäß § 1 Abs. 1-2 IFG in Verbindung mit & 8 Abs. 3 EgovG vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen Auskunft, welche Abteilung/welches Referat innerhalb des Bundesgesundheitsministeriums federführend für die Erstellung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) verantwortlich war und von wann der Regierungsentwurf des TSVGs unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/T/Kabinettvorlage_Gesetzesentwurf_TSVG.pdf auf der Internetseite des Bundesgesundheitsmininsteriums stammt. Allgemeines: Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Antrag Ihres Erachtens kostenpflichtigsein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesgesundheitsministerium: Autor und Datum …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesgesundheitsministerium: Autor und Datum Regierungsentwurf Terminservice- und Versorgungsgesetz [#35256]
Datum
22. Januar 2019 21:41
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesgesundheitsministerium: Autor und Datum Regierungsentwurf Terminservice- und Versorgungsgesetz“ vom 20.12.2018 (#35256) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in das TSVG ist am 26.09.2018 vom Bundeskabinett beschlossen worden. (Bundesrat Drucksac…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Bundesgesundheitsministerium: Autor und Datum Regierungsentwurf Terminservice- und Versorgungsgesetz [#35256]
Datum
25. Januar 2019 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in das TSVG ist am 26.09.2018 vom Bundeskabinett beschlossen worden. (Bundesrat Drucksache 504/18). Das Gesetz ist von verschiedenen Referaten des Ministeriums erarbeitet worden, die Gesamtfederführung lag dabei der Abteilung 2 des Ministeriums. Mit freundlichen Grüßen