Bundesgesundheitsministerium: Autor und Datum Regierungsentwurf Terminservice- und Versorgungsgesetz
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums befindet sich unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/T/Kabinettvorlage_Gesetzesentwurf_TSVG.pdf der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Für mich ist nicht ersichtlich, welche Abteilung/welches Referat innerhalb des Bundesgesundheitsministeriums federführend für die Erstellung des TSVGs verantwortlich war und von wann der Regierungsentwurf des TSVGs stammt.
Bitte erteilen Sie gemäß § 1 Abs. 1-2 IFG in Verbindung mit & 8 Abs. 3 EgovG vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen Auskunft, welche Abteilung/welches Referat innerhalb des Bundesgesundheitsministeriums federführend für die Erstellung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) verantwortlich war und von wann der Regierungsentwurf des TSVGs unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/T/Kabinettvorlage_Gesetzesentwurf_TSVG.pdf auf der Internetseite des Bundesgesundheitsmininsteriums stammt.
Allgemeines:
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte der Antrag Ihres Erachtens kostenpflichtigsein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Anfrage erfolgreich
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Datum20. Dezember 2018
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22. Januar 2019
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