Bundesjustizministerium: 2014 Stellungnahmen Vorratsdatenspeicherung aus 2015-08-10 heise.de Artikel Zweifel im Justizministerium an der geplanten Vorratsdatenspeicherung
Die 2014 Stellungnahmen von Mitarbeitern des Bundesjustizministerius zur Vorratsdatenspeicherung aus 2015-08-10 heise.de Artikel „Zweifel im Justizministerium an der geplanten Vorratsdatenspeicherung“ (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Zweifel-im-Justizministerium-an-der-geplanten-Vorratsdatenspeicherung-2775407.html) von Stefan Krempl. In dem Artikel heißt es bezüglich der entsprechenden Mitarbeiterausarbeitungen: „Bundesjustizminister Heiko Maas behauptet immer wieder, dass der neue Vorstoß zur Vorratsdatenspeicherung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vereinbar sei. Doch seine Mannschaft steht offenbar nicht hinter ihm. […] Der Beschluss der Luxemburger Richter sei so weitreichend, dass womöglich allenfalls noch "eine Art anlassbezogener" Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten etwa "für einen bestimmten Personenkreis" durchführbar sei, schrieb demnach ein Referatsleiter aus dem Ministerium nach der Entscheidung vom April 2014. Zu einer ähnlichen Schlussfolgerung sollen Juristen des Ressorts in einer neunseitigen Vorlage für Maas drei Wochen später gekommen sein: Nach dem EuGH-Urteil müsse es wohl einen Zusammenhang zwischen den zu speichernden Daten und einer "Bedrohung der öffentlichen Sicherheit" geben, heiße es darin. Konkret erteilten die Luxemburger Richter Sicherheitsmaßnahmen eine Absage, bei denen die Betroffenen sich nicht zumindest "mittelbar in einer Lage befinden, die Anlass zur Strafverfolgung geben könnte". Personen, "bei denen keinerlei Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte", dürften nicht überwacht werden.“
Anfrage erfolgreich
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Datum21. Oktober 2015
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24. November 2015
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