Bundesjustizministerium: 2014 Stellungnahmen Vorratsdatenspeicherung aus 2015-08-10 heise.de Artikel Zweifel im Justizministerium an der geplanten Vorratsdatenspeicherung

Die 2014 Stellungnahmen von Mitarbeitern des Bundesjustizministerius zur Vorratsdatenspeicherung aus 2015-08-10 heise.de Artikel „Zweifel im Justizministerium an der geplanten Vorratsdatenspeicherung“ (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Zweifel-im-Justizministerium-an-der-geplanten-Vorratsdatenspeicherung-2775407.html) von Stefan Krempl. In dem Artikel heißt es bezüglich der entsprechenden Mitarbeiterausarbeitungen: „Bundesjustizminister Heiko Maas behauptet immer wieder, dass der neue Vorstoß zur Vorratsdatenspeicherung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vereinbar sei. Doch seine Mannschaft steht offenbar nicht hinter ihm. […] Der Beschluss der Luxemburger Richter sei so weitreichend, dass womöglich allenfalls noch "eine Art anlassbezogener" Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten etwa "für einen bestimmten Personenkreis" durchführbar sei, schrieb demnach ein Referatsleiter aus dem Ministerium nach der Entscheidung vom April 2014. Zu einer ähnlichen Schlussfolgerung sollen Juristen des Ressorts in einer neunseitigen Vorlage für Maas drei Wochen später gekommen sein: Nach dem EuGH-Urteil müsse es wohl einen Zusammenhang zwischen den zu speichernden Daten und einer "Bedrohung der öffentlichen Sicherheit" geben, heiße es darin. Konkret erteilten die Luxemburger Richter Sicherheitsmaßnahmen eine Absage, bei denen die Betroffenen sich nicht zumindest "mittelbar in einer Lage befinden, die Anlass zur Strafverfolgung geben könnte". Personen, "bei denen keinerlei Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte", dürften nicht überwacht werden.“

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2015
  • Frist
    24. November 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die 2014 Stellun…
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Betreff
Bundesjustizministerium: 2014 Stellungnahmen Vorratsdatenspeicherung aus 2015-08-10 heise.de Artikel Zweifel im Justizministerium an der geplanten Vorratsdatenspeicherung [#11680]
Datum
21. Oktober 2015 16:59
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die 2014 Stellungnahmen von Mitarbeitern des Bundesjustizministerius zur Vorratsdatenspeicherung aus 2015-08-10 heise.de Artikel „Zweifel im Justizministerium an der geplanten Vorratsdatenspeicherung“ (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Zweifel-im-Justizministerium-an-der-geplanten-Vorratsdatenspeicherung-2775407.html) von Stefan Krempl. In dem Artikel heißt es bezüglich der entsprechenden Mitarbeiterausarbeitungen: „Bundesjustizminister Heiko Maas behauptet immer wieder, dass der neue Vorstoß zur Vorratsdatenspeicherung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vereinbar sei. Doch seine Mannschaft steht offenbar nicht hinter ihm. […] Der Beschluss der Luxemburger Richter sei so weitreichend, dass womöglich allenfalls noch "eine Art anlassbezogener" Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten etwa "für einen bestimmten Personenkreis" durchführbar sei, schrieb demnach ein Referatsleiter aus dem Ministerium nach der Entscheidung vom April 2014. Zu einer ähnlichen Schlussfolgerung sollen Juristen des Ressorts in einer neunseitigen Vorlage für Maas drei Wochen später gekommen sein: Nach dem EuGH-Urteil müsse es wohl einen Zusammenhang zwischen den zu speichernden Daten und einer "Bedrohung der öffentlichen Sicherheit" geben, heiße es darin. Konkret erteilten die Luxemburger Richter Sicherheitsmaßnahmen eine Absage, bei denen die Betroffenen sich nicht zumindest "mittelbar in einer Lage befinden, die Anlass zur Strafverfolgung geben könnte". Personen, "bei denen keinerlei Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte", dürften nicht überwacht werden.“
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG): Urteil des EuGH vom 8. April 2014 in den Rechtssachen C293/12…
Von
Bundesministerium der Justiz
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Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG): Urteil des EuGH vom 8. April 2014 in den Rechtssachen C293/12 und C-594/12 (Vorlageverfahren zur Gültigkeit der Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung)
Datum
2. November 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [...] mit E-Mail vom 21. Oktober 2015 über www.fragdenstaat.de bitten Sie unter Berufung auf das IFG um Übersendung von “Stellungnahmen von Mitarbeitern des Bundesjustizministeriums zur Vorratsdatenspeicherung.” Ihrem Antrag geben ich statt. Beigefügt erhalten Sie die gewünschten Unterlagen. Personenbezogene Daten wurden dabei – soweit erforderlich – geschwärzt. Mit freundlichen Grüßen