Bundesministerium der Finanzen

Antwort auf die von mir gestelle Frage zur Staatsverschuldung Deutschlands -
oder sind Sie auch damit überfordert - nur einen Bürger zu belügen - als im Training das ganze Volk ?
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Danke im voraus für die Beantwortung !

Hallo << Antragsteller:in >>

Ihre Anfrage "Wie hoch ist die totale Gesamtverschuldung zum 31.7.2012 Deutschlands incl. Schattenhaushalte?" wurde offenbar nicht in der gesetzlichen Frist beantwortet und ist nun verspätet.
Wir empfehlen Ihnen eine weitere Nachricht an die Behörde zu senden und den Status der Anfrage zu erfragen.

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https://fragdenstaat.de/account/go/2216/490e2b71a5599de9d54cce2f57dfe791/anfrage/2384

Antwort verspätet

  • Datum
    9. Oktober 2012
  • Frist
    10. November 2012
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antwort auf die …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesministerium der Finanzen
Datum
9. Oktober 2012 11:59
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antwort auf die von mir gestelle Frage zur Staatsverschuldung Deutschlands - oder sind Sie auch damit überfordert - nur einen Bürger zu belügen - als im Training das ganze Volk ? . Danke im voraus für die Beantwortung ! Hallo Anonymer Nutzer, Ihre Anfrage "Wie hoch ist die totale Gesamtverschuldung zum 31.7.2012 Deutschlands incl. Schattenhaushalte?" wurde offenbar nicht in der gesetzlichen Frist beantwortet und ist nun verspätet. Wir empfehlen Ihnen eine weitere Nachricht an die Behörde zu senden und den Status der Anfrage zu erfragen. Falls Sie zwischenzeitlich eine Antwort per Post erhalten haben, fügen Sie diese Antwort bitte Ihrer Anfrage hinzu. Hier ist ein Link zu Ihrer Anfrage: https://fragdenstaat.de/account/go/2216/490e2b71a5599de9d54cce2f57dfe791/anfrage/2384 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,

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