Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): Musterbeispiele der Erklärung der Rechte gemäß EU-Richtlinie 2012/13/EU vom 22. Mai 2012 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren

Musterbeispiele der Erklärung der Rechte gemäß EU-Richtlinie 2012/13/EU vom 22. Mai 2012 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren (vgl. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32012L0013&from=DE) d.h.

1.) ein Musterbeispiel der Rechtsbelehrung in leichter und verständlicher Sprache gemäß § 3 der EU-Richtlinie, wonach Verdächtige oder beschuldigte Personen über ihre Verfahrensrechte auf Hinzuziehung eines Rechtsanwalts, auf etwaigen Anspruch auf unentgeltliche Rechtsberatung und die Voraussetzungen für diese Rechtsberatung, auf Unterrichtung über den Tatvorwurf, auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen, sowie auf Aussageverweigerung schriftlich belehrt werden müssen.

2.) Musterbeispiele der Erklärung der Rechte in leichter und verständlicher Sprache gemäß Artikel 4 der Richtlinie, wonach Verdächtige oder beschuldigte Personen, die festgenommen oder inhaftiert werden, über folgende Rechte und Informationen informiert werden müssen:

• Recht auf Hinzuziehung eines Rechtsanwalts;
• den etwaigen Anspruch auf unentgeltliche Rechtsberatung und die Voraussetzungen für diese Rechtsberatung;
• das Recht auf Unterrichtung über den Tatvorwurf gemäß Artikel 6;
• das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen;
• das Recht auf Aussageverweigerung;
• das Recht auf Einsicht in die Verfahrensakte;
• das Recht auf Unterrichtung der Konsularbehörden und einer Person;
• das Recht auf Zugang zu dringender medizinischer Versorgung;
• wie viele Stunden oder Tage der Freiheitsentzug bei Verdächtigen oder beschuldigten Personen bis zur Vorführung vor eine Justizbehörde höchstens andauern darf und
• grundlegende Informationen über jedwede im innerstaatlichen Recht vorgesehene Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Festnahme anzufechten, eine Haftprüfung zu erwirken oder einen Antrag auf vorläufige Haftentlassung zu stellen.

Meinem Kenntnisstand ist die benannte Richtlinie mit dem am 06.07.2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren in deutsches Recht umgesetzt worden.

Ergebnis der Anfrage

Musterbeispiele der Erklärung der Rechte gemäß EU-Richtlinie 2012/13/EU vom 22. Mai 2012 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren finden sich auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Link: http://www.bmjv.de/DE/Service/Statistik…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. August 2014
  • Frist
    19. September 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Musterbeispiele …
An Bundesministerium der Justiz Details
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Betreff
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): Musterbeispiele der Erklärung der Rechte gemäß EU-Richtlinie 2012/13/EU vom 22. Mai 2012 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren [#7144]
Datum
17. August 2014 17:41
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Musterbeispiele der Erklärung der Rechte gemäß EU-Richtlinie 2012/13/EU vom 22. Mai 2012 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren (vgl. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32012L0013&from=DE) d.h. 1.) ein Musterbeispiel der Rechtsbelehrung in leichter und verständlicher Sprache gemäß § 3 der EU-Richtlinie, wonach Verdächtige oder beschuldigte Personen über ihre Verfahrensrechte auf Hinzuziehung eines Rechtsanwalts, auf etwaigen Anspruch auf unentgeltliche Rechtsberatung und die Voraussetzungen für diese Rechtsberatung, auf Unterrichtung über den Tatvorwurf, auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen, sowie auf Aussageverweigerung schriftlich belehrt werden müssen. 2.) Musterbeispiele der Erklärung der Rechte in leichter und verständlicher Sprache gemäß Artikel 4 der Richtlinie, wonach Verdächtige oder beschuldigte Personen, die festgenommen oder inhaftiert werden, über folgende Rechte und Informationen informiert werden müssen: • Recht auf Hinzuziehung eines Rechtsanwalts; • den etwaigen Anspruch auf unentgeltliche Rechtsberatung und die Voraussetzungen für diese Rechtsberatung; • das Recht auf Unterrichtung über den Tatvorwurf gemäß Artikel 6; • das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen; • das Recht auf Aussageverweigerung; • das Recht auf Einsicht in die Verfahrensakte; • das Recht auf Unterrichtung der Konsularbehörden und einer Person; • das Recht auf Zugang zu dringender medizinischer Versorgung; • wie viele Stunden oder Tage der Freiheitsentzug bei Verdächtigen oder beschuldigten Personen bis zur Vorführung vor eine Justizbehörde höchstens andauern darf und • grundlegende Informationen über jedwede im innerstaatlichen Recht vorgesehene Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Festnahme anzufechten, eine Haftprüfung zu erwirken oder einen Antrag auf vorläufige Haftentlassung zu stellen. Meinem Kenntnisstand ist die benannte Richtlinie mit dem am 06.07.2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren in deutsches Recht umgesetzt worden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium der Justiz
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Ihr Antrag vom 17. August 2014 über www.fragdenstaat.de: Mus…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Ihr Antrag vom 17. August 2014 über www.fragdenstaat.de: Musterbeispiele für Erklärung der Rechte gemäß EU-Richtlinie 2012/13/EU
Datum
21. August 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr […], für ihre E-Mail vom 17. August 2014 über www.fragdenstaat.de, in der Sie unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um Übersendung von Musterbeispielen zur Erklärung der Rechte gemäß EU-Richtlinie 2012/13/EU vom 22. Mai 2012 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren bitten, danke ich Ihnen. Die entsprechenden Musterbeispiele finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unter folgendem Link: http://www.bmjv.de/DE/Service/StatistikenFachinformationenPublikationen/Fachinformationen/Belehrungsformulare/_node.html Mit freundlichen Grüßen