Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): Musterbeispiele der Erklärung der Rechte gemäß EU-Richtlinie 2012/13/EU vom 22. Mai 2012 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren
Musterbeispiele der Erklärung der Rechte gemäß EU-Richtlinie 2012/13/EU vom 22. Mai 2012 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren (vgl. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32012L0013&from=DE) d.h.
1.) ein Musterbeispiel der Rechtsbelehrung in leichter und verständlicher Sprache gemäß § 3 der EU-Richtlinie, wonach Verdächtige oder beschuldigte Personen über ihre Verfahrensrechte auf Hinzuziehung eines Rechtsanwalts, auf etwaigen Anspruch auf unentgeltliche Rechtsberatung und die Voraussetzungen für diese Rechtsberatung, auf Unterrichtung über den Tatvorwurf, auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen, sowie auf Aussageverweigerung schriftlich belehrt werden müssen.
2.) Musterbeispiele der Erklärung der Rechte in leichter und verständlicher Sprache gemäß Artikel 4 der Richtlinie, wonach Verdächtige oder beschuldigte Personen, die festgenommen oder inhaftiert werden, über folgende Rechte und Informationen informiert werden müssen:
• Recht auf Hinzuziehung eines Rechtsanwalts;
• den etwaigen Anspruch auf unentgeltliche Rechtsberatung und die Voraussetzungen für diese Rechtsberatung;
• das Recht auf Unterrichtung über den Tatvorwurf gemäß Artikel 6;
• das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen;
• das Recht auf Aussageverweigerung;
• das Recht auf Einsicht in die Verfahrensakte;
• das Recht auf Unterrichtung der Konsularbehörden und einer Person;
• das Recht auf Zugang zu dringender medizinischer Versorgung;
• wie viele Stunden oder Tage der Freiheitsentzug bei Verdächtigen oder beschuldigten Personen bis zur Vorführung vor eine Justizbehörde höchstens andauern darf und
• grundlegende Informationen über jedwede im innerstaatlichen Recht vorgesehene Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Festnahme anzufechten, eine Haftprüfung zu erwirken oder einen Antrag auf vorläufige Haftentlassung zu stellen.
Meinem Kenntnisstand ist die benannte Richtlinie mit dem am 06.07.2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren in deutsches Recht umgesetzt worden.
Ergebnis der Anfrage
Musterbeispiele der Erklärung der Rechte gemäß EU-Richtlinie 2012/13/EU vom 22. Mai 2012 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren finden sich auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Link: http://www.bmjv.de/DE/Service/Statistik…
Anfrage erfolgreich
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Datum17. August 2014
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19. September 2014
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