Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): 2012 BMAS SGB-II-Betreuungs-und-beratungsstatistik im 2014-06-19 Bericht "Was viele Hartz-IV-Bezieher von Arbeit abhält" der Zeitung DIE WELT

Die 2012 vom BMAS im Auftrag gegebene SGB-II-Betreuungs-und-beratungsstatistik, die im von Flora Widorff verfassten 2014-06-19 Bericht "Was viele Hartz-IV-Bezieher von Arbeit abhält" der Zeitung DIE WELT erwähnt wird.

Ergebnis der Anfrage

Die 2012 vom BMAS im Auftrag gegebene SGB-II-Betreuungs-und-beratungsstatistik, die im von Flora Widorff verfassten 2014-06-19 Bericht "Was viele Hartz-IV-Bezieher von Arbeit abhält" der Zeitung DIE WELT erwähnt wird, heißt "Einbeziehung der kommunalen Leistungen in die Zielsteuerung des SGB II" und ist vom April 2013. Relevant sind im Kontext des Zeitungsberichts sind die Seiten 81 bis 112.

Kurzinhalt der BMAS Studie laut http://www.bmas.de/DE/Service/Publikati…:

Gegenstand des Forschungsprojektes ist die Einbeziehung kommunaler Leistungen in die Zielsteuerung des SGB II. Dazu wurden im Frühjahr 2012 E-Mail-Befragungen in den Jobcentern, Experteninterviews und Fallstudien zu Praxis und Interessen bei der Zielsteuerung kommunaler Leistungen nach dem SGB II durchgeführt. Für die kommunalen Eingliederungsleistungen, die Leistungen für Bildung und Teilhabe und die Leistungen für Unterkunft und Heizung wurden unterschiedliche Steuerungsansätze entwickelt. Berücksichtigt wurden dabei die drei arbeitsmarktpolitischen Wirkungsziele [nach § 48b Abs. 3 SGB II sind dies 1.) Verringerung der Hilfebedürftigkeit, 2.) Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und 3.) Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug; Ergänzung Antragsteller] und das sozialpolitische Wirkungsziel „Verbesserung der sozialen Teilhabe“ nach § 48b Abs. 3 SGB II.

Link zur Studie: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juni 2014
  • Frist
    29. Juli 2014
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die 2012 vom BMA…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): 2012 BMAS SGB-II-Betreuungs-und-beratungsstatistik im 2014-06-19 Bericht "Was viele Hartz-IV-Bezieher von Arbeit abhält" der Zeitung DIE WELT [#6625]
Datum
25. Juni 2014 18:18
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die 2012 vom BMAS im Auftrag gegebene SGB-II-Betreuungs-und-beratungsstatistik, die im von Flora Widorff verfassten 2014-06-19 Bericht "Was viele Hartz-IV-Bezieher von Arbeit abhält" der Zeitung DIE WELT erwähnt wird.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilun…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: SOR [IVBV] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): 2012 BMAS SGB-II-Betreuungs-und-beratungsstatistik im 2014-06-19 Bericht "Was viele Hartz-IV-Bezieher von Arbeit abhält" der Zeitung DIE WELT [#6625]
Datum
26. Juni 2014 08:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiterleiten möchten. Um Ihnen baldmöglichst die gewünschte Antwort zukommen lassen zu können, benötigen wir jedoch Ihre postalische Anschrift. Bitte ergänzen Sie daher den Vorgang mit Ihren Absenderangaben und senden ihn erneut komplett ab. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bundesministerium für Arbeit und Soziales…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): 2012 BMAS SGB-II-Betreuungs-und-beratungsstatistik im 2014-06-19 Bericht "Was viele Hartz-IV-Bezieher von Arbeit abhält" der Zeitung DIE WELT [#6625]
Datum
29. Juli 2014 00:12
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): 2012 BMAS SGB-II-Betreuungs-und-beratungsstatistik im 2014-06-19 Bericht "Was viele Hartz-IV-Bezieher von Arbeit abhält" der Zeitung DIE WELT" vom 25.06.2014 (#6625) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6625 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beant…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: SOR [IVBV] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): 2012 BMAS SGB-II-Betreuungs-und-beratungsstatistik im 2014-06-19 Bericht "Was viele Hartz-IV-Bezieher von Arbeit abhält" der Zeitung DIE WELT [#6625]
Datum
29. Juli 2014 11:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zugang zu amtliche Informationen: E-Mail vom 25. Juni 2014 Sehr […] , über ihren mit E-Mail vom 25. Juni 2014 ges…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu amtliche Informationen: E-Mail vom 25. Juni 2014
Datum
5. August 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr […] , über ihren mit E-Mail vom 25. Juni 2014 gestellten Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ergeht der folgende Bescheid: Der Antrag wird abgelehnt. Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben. Begründung: I. Mit E-Mail vom 25. Juni 2014 beantragten Sie die Übersendung von Informationen zur Betreuungs- und Beratungsstatistik zum Artikel „Was viele Hartz IV Bezieher von Arbeit abhält“, erschienen in der Zeitung DIE WELT vom 19. Juni 2014. Sie stützen ihren Antrag auf § 1 des Gesetzes zur Regelung zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitgesetz – IFG). II. Ihr Antrag ist zulässig, aber unbegründet. Nach § 7 Absatz 1 bin ich für die Entscheidung über ihren Antrag zuständig. Dieser betrifft Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, zu dessen Verfügung ich berechtigt bin. Nach § 9 Absatz 3 IFG kann der Antrag abgelehnt werden, wenn der Antragssteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Die von Ihnen begehrten Auskünfte können Sie sich zumutbar selbst aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beschaffen. Ihr Antrag wird daher als unbegründet abgelehnt. Quelle der im Artikel verwendeten Daten ist der Forschungsbericht 434 „Einbeziehung der kommunalen Leistungen in die Zielsteuerung des SGB II“ (S. 81ff) Dieser ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter folgendem Link frei zugänglich. http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/Forschungsberichte-Arbeitsmarkt/fb434-kommunalen-leistungen-zielsteuerung-sgb2.html Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen