Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): BMAS Antwort auf Kleine Anfrage der Grünen in 2014-09-26 Süddeutsche Zeitung Artikel "Steigende Verwaltungskosten: Jobcentern fehlt das Geld"

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte übermitteln Sie mir gemäß § 8 Abs. 3 EGovG als elektronisches Dokument die Antwort des BMAS auf die Anfrage der Grünen, die im 2014-09-26 Süddeutsche Zeitung Artikel "Steigende Verwaltungskosten: Jobcentern fehlt das Geld" von Thomas Öchsner erwähnt wird.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Ergebnis der Anfrage

Die Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) auf die Anfrage der Grünen, die im 2014-09-26 Süddeutsche Zeitung Artikel "Steigende Verwaltungskosten: Jobcentern fehlt das Geld" von Thomas Öchsner (Link: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/s…) erwähnt wird, ist als Bundestagsdrucksache 18/2568 (siehe schriftliche Frage 30, S. 22; Link: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/…) veröffentlicht worden. Die Entwicklung der Verwaltungskosten von Jobcentern und von
Mehrausgaben bei den Verwaltungskosten, die über den Etat für die Leistungen
zur Eingliederung in Arbeit gedeckt wurden, seit dem Jahr 2006 sind in der 2014-02-21 Bundestagsdrucksache 18/640 (siehe schriftliche Frage 30, S. 26-27; Link: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/…) ersichtlich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. September 2014
  • Frist
    31. Oktober 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte übermitteln Sie mir gemäß § 8 Abs. 3 EGovG als elektro…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): BMAS Antwort auf Kleine Anfrage der Grünen in 2014-09-26 Süddeutsche Zeitung Artikel "Steigende Verwaltungskosten: Jobcentern fehlt das Geld" [#7622]
Datum
27. September 2014 00:32
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte übermitteln Sie mir gemäß § 8 Abs. 3 EGovG als elektronisches Dokument die Antwort des BMAS auf die Anfrage der Grünen, die im 2014-09-26 Süddeutsche Zeitung Artikel "Steigende Verwaltungskosten: Jobcentern fehlt das Geld" von Thomas Öchsner erwähnt wird. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beant…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: APO [IVBV] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): BMAS Antwort auf Kleine Anfrage der Grünen in 2014-09-26 Süddeutsche Zeitung Artikel "Steigende Verwaltungskosten: Jobcentern fehlt das Geld" [#7622]
Datum
29. September 2014 09:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zugang zu amtlichen Informationen: Ihre E-Mail vom 27. September 2014 Sehr […], über Ihren mit E-Mail vom 27. Sep…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen: Ihre E-Mail vom 27. September 2014
Datum
21. Oktober 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr […], über Ihren mit E-Mail vom 27. September 2014 gestellten Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ergeht der folgende Bescheid: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben. Begründung: I. Mit ihrer E-Mail vom 27. September 2014 bitten Sie um Übersendung der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Grünen in elektronischer Form. Sie nehmen auf den am 26. September 2014 in der Süddeutschen Zeitung veröffentlichten Artikel „Steigende Verwaltungskosten: Jobcenter fehlt das Geld“ Bezug. Sie stützen Ihren Antrag auf § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG). II. Ihrem Auskunftsersuchen kann nicht entsprochen werden. Ihr Antrag ist zulässig, aber unbegründet. Nach § 7 Absatz 1 IFG bin ich für die Entscheidung über den Antrag zuständig. Dieser betrifft amtliche Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, zu deren Verfügung ich berechtigt bin. Bei dem von Ihnen genannten Vorgang handelt es sich um die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer im September 2014 (Arbeitsnummer 89). Gemäß § 9 Absatz 3 IFG kann der Antrag abgelehnt werden, wenn der Antragssteller sich die begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Die Antwort der Bundesregierung ist als Bundestagsdrucksache 18/2568 (siehe schriftliche Frage 30, S. 22) veröffentlicht worden. Die Bundestagsdrucksachen sind allgemein zugänglich und können im Internet-Angebot des Deutschen Bundestages unter Dokument &gt; Drucksachen &gt; Aktuelle Drucksachen abgerufen werden. III. Die Kostenentscheidung beruht auf § 10 IFG. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen