Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): BMAS Bericht an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages zur Aufschlüsselung der Beträge für Unterkunft, Heizung und Nebenkosten in ALG II-Bescheiden

Den BMAS Bericht an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages zur Aufschlüsselung der Beträge für Unterkunft, Heizung und Nebenkosten in ALG II-Bescheiden, welcher binnen eines Jahres seit dem 14.04.2014 dem Petitionsausschuss zugeleitet werden sollte. Zum Hintergrund der Anfrage vgl. bitte 2014-04-14 abschließende Bewertung des Petitionsausschusses zur Petition mit der ID Nummer 12892. Link: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2010/_07/_03/Petition_12892.abschlussbegruendungpdf.pdf

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juli 2014
  • Frist
    26. August 2014
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den BMAS Bericht…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): BMAS Bericht an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages zur Aufschlüsselung der Beträge für Unterkunft, Heizung und Nebenkosten in ALG II-Bescheiden [#6776]
Datum
25. Juli 2014 12:30
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den BMAS Bericht an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages zur Aufschlüsselung der Beträge für Unterkunft, Heizung und Nebenkosten in ALG II-Bescheiden, welcher binnen eines Jahres seit dem 14.04.2014 dem Petitionsausschuss zugeleitet werden sollte. Zum Hintergrund der Anfrage vgl. bitte 2014-04-14 abschließende Bewertung des Petitionsausschusses zur Petition mit der ID Nummer 12892. Link: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2010/_07/_03/Petition_12892.abschlussbegruendungpdf.pdf
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beant…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: APO .[IVBV] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): BMAS Bericht an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages zur Aufschlüsselung der Beträge für Unterkunft, Heizung und Nebenkosten in ALG II-Bescheiden [#6776]
Datum
25. Juli 2014 13:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zugang zu amtlichen Informationen; Ihre E-Mail vom 25. Juli 2014 Sehr […], über Ihren mit Schreiben vom 7. Novemb…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen; Ihre E-Mail vom 25. Juli 2014
Datum
19. August 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr […], über Ihren mit Schreiben vom 7. November 2013 (per E-Mail) gestellten Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ergeht der folgende B e s c h e i d: Dem Antrag auf Zugänglichmachung des Berichts des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an den Petitionsausschuss vom 13. April 2012 wird stattgegeben. Der Bericht liegt diesem Bescheid bei. Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben. Begründung: I. Mit ihrer E-Mail vom 25. Juli 2014 haben Sie die Zusendung des Berichts des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vom 13. April 2012 beantragt. II. Nach § 7 Absatz Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bin ich für die Entscheidung über ihren Antrag zuständig. Dieser betrifft Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, zu deren Verfügung ich berechtigt bin. Die angeforderte Unterlagen ist eine amtliche Information gemäß § 2 Nummer 1 IFG. Mit freundlichen Grüßen