Bundesministerium fürs Innere beantwortete STGB 138 und 31 Bverfgg und 20 GG Absatz 3 Frage nicht

Die juristische Lage in Deutschland ist bedenklich. Da werden Verbrechen geschildert, aber der Polizei ist es egal. Die hofft anscheinend, dass irgendeiner mal was tut. Am liebsten innerhalb der Zivilgerichtsbarkeit, doch die macht kein STGB. Ich bekam leider keine Antwort vom BMI und frage mich, ob Sie vielleicht zuständig sind.

Von Anfragesteller/in
Betreff Fehlverhalten der Polizeibehörden auch i.V.mit Staatsanwaltschaften auch in Bezug auf STGB 138 [#8073]
Datum 26. November 2014 09:39:56
An Bundesministerium des Innern
Status Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Vorerklärung: Das Bundesverfassungsgericht gilt als das höchste nationale Gericht in der BRD. Höhere Instanzen sind also die EU-Gerichte.

Per § 31 BverfGG und 20 GG Absatz 3 sind die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bindend für alle in der BRD. Auf der Webseite des BverfG sind die Zahlen veröffentlicht, wie viele Entscheidungen bzw. "Klageschriften" das BverfG gar nicht erst einmal annimmt. Der Großteil wird also gar nicht bearbeitet.

Das BverfG trifft ja entgegen 6 EMRK i.V.m. 1 GG Absatz 2 und 20 GG Absatz 3 eher die Entscheidungen im Rahmen eines Verwaltungsverfahren also außerhalb eines klassischen öffentlichen und fairen Verfahrens.

Doch dazu gibt es sogar Urteile des BverfG - Verfahren haben 6 EMRK konform zu sein und ohne jedwede Willkür. Fragenkatalog: 1. Selber hält sich das BverfG meist nicht daran und entehrt also damit teilweise das Opfer und sorgt also nicht für Rechtsschutz und macht sich eigentlich strafbar.
Welche Schritte juristischer Art unternimmt das BMI gegen derartiges verfassungsfeindliches und faules Verhalten teilweise wirkt das Verhalten des BverfG korruptiv und Beihilfe zu Verbrechen, wenn Klagen nicht angenommen werden.

Das BverfG schickt dann ohne Begründung eine Ablehnung der Klage zurück oder "wir haben schon mal über so was entschieden".

Aber die Polizei und Vorinstanzen hielten sich nicht an die Entscheidungen des ähnlichen Verfahrens.
Liegt das an fehlender Schulung ?

2. Besonders in Bezug auf sogenannte Strafverfahren oder Folgen von Zivilverfahren oder sozialgerichtlichen Verfahren werden eigentlich viele Verbrechen von dem Einreicher der Beschwerde geschildert. Sei es weil der Arzt Körperverletzung beweisbar begangen hat oder betrügerische Krankenkassen die trotz Gesetze trotzig nicht zahlt und Menschen in Behinderung treibt anstatt in Heilung, oder was auch immer, in der ein STGB-Verbrechen klar zu erkennen ist.

Viele Verbrechensschilderungen oder auch sogenannte Verfassungsbrüche sind in Wahrheit sogar STGB 138. Weiß jemand von Verbrechen, die doch zu verhindern gewesen wären oder noch verhindert werden können oder wo man noch eingreifen könnte, werden jedoch doch nicht von Richtern angezeigt. Wieso ist das so?

Wäre das der unterlassenen Hilfeleistung gleichzusetzen im Sinne des STGB oder sogar VSTGB?
3. Gibt es eine Dunkelziffer oder offizielle Zahlen, wie oft STGB 138 nicht vom BverfG oder anderen Polizeidienststellen nicht gemeldet oder strafverfolgt werden oder in Bezug auf Verdacht der Korruption, Unterlassene Hilfeleistung?

4. Liegt es an fehlenden Kommunkationsschnittstellen zwischen Justiz und Polizei, dass so geschludert wird?

Die Anfrage ist auch im Rahmen des Freedom of Information Acts, Vereinte Nationen, Menschenrechte und Pressefreiheit.

Also die meisten Richter bzw. unteren Behörden benehmen sich wie Kleinkinder in der Trotzphase, die wollen ihr eigenes Ding machen fernab von Entscheidungen der EU, BverfG oder Vereinte Nationen (sieh 25 GG und 1 GG Absatz 2) und die Polizei wirkt nun mal wie ein "Dummer Bulle". Dabei weise ich jedoch eindeutig auf die e. Coli verseuchten Kantinen, E.C Schweinemett, und Gammelfleisch hin. (Pandemie) . Es wirkt doch wie Soft Targets.

Alles ist leicht heilbar.(Antibiotika und Impfung) Der Allgemeinheit ist also in Gefahr, wenn die Polizei nicht richtig funktioniert.

Ende der Anfrage damals an das BMI

Können Sie die Frage beantworten? Wer ist noch etwaig eine weitere zuständige Behörde, die auch hilfreich antworten könnte. Es ist ja so, sogar wenn man BverfG-Entscheidungen zitiert, will das immer keiner wahrhaben, auch wenn man auf BverfG-Webseite hinlinkt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Januar 2015
  • Frist
    7. Februar 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die juristische …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesministerium fürs Innere beantwortete STGB 138 und 31 Bverfgg und 20 GG Absatz 3 Frage nicht [#8316]
Datum
6. Januar 2015 08:16
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die juristische Lage in Deutschland ist bedenklich. Da werden Verbrechen geschildert, aber der Polizei ist es egal. Die hofft anscheinend, dass irgendeiner mal was tut. Am liebsten innerhalb der Zivilgerichtsbarkeit, doch die macht kein STGB. Ich bekam leider keine Antwort vom BMI und frage mich, ob Sie vielleicht zuständig sind. Von Anfragesteller/in Betreff Fehlverhalten der Polizeibehörden auch i.V.mit Staatsanwaltschaften auch in Bezug auf STGB 138 [#8073] Datum 26. November 2014 09:39:56 An Bundesministerium des Innern Status Warte auf Antwort Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vorerklärung: Das Bundesverfassungsgericht gilt als das höchste nationale Gericht in der BRD. Höhere Instanzen sind also die EU-Gerichte. Per § 31 BverfGG und 20 GG Absatz 3 sind die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bindend für alle in der BRD. Auf der Webseite des BverfG sind die Zahlen veröffentlicht, wie viele Entscheidungen bzw. "Klageschriften" das BverfG gar nicht erst einmal annimmt. Der Großteil wird also gar nicht bearbeitet. Das BverfG trifft ja entgegen 6 EMRK i.V.m. 1 GG Absatz 2 und 20 GG Absatz 3 eher die Entscheidungen im Rahmen eines Verwaltungsverfahren also außerhalb eines klassischen öffentlichen und fairen Verfahrens. Doch dazu gibt es sogar Urteile des BverfG - Verfahren haben 6 EMRK konform zu sein und ohne jedwede Willkür. Fragenkatalog: 1. Selber hält sich das BverfG meist nicht daran und entehrt also damit teilweise das Opfer und sorgt also nicht für Rechtsschutz und macht sich eigentlich strafbar. Welche Schritte juristischer Art unternimmt das BMI gegen derartiges verfassungsfeindliches und faules Verhalten teilweise wirkt das Verhalten des BverfG korruptiv und Beihilfe zu Verbrechen, wenn Klagen nicht angenommen werden. Das BverfG schickt dann ohne Begründung eine Ablehnung der Klage zurück oder "wir haben schon mal über so was entschieden". Aber die Polizei und Vorinstanzen hielten sich nicht an die Entscheidungen des ähnlichen Verfahrens. Liegt das an fehlender Schulung ? 2. Besonders in Bezug auf sogenannte Strafverfahren oder Folgen von Zivilverfahren oder sozialgerichtlichen Verfahren werden eigentlich viele Verbrechen von dem Einreicher der Beschwerde geschildert. Sei es weil der Arzt Körperverletzung beweisbar begangen hat oder betrügerische Krankenkassen die trotz Gesetze trotzig nicht zahlt und Menschen in Behinderung treibt anstatt in Heilung, oder was auch immer, in der ein STGB-Verbrechen klar zu erkennen ist. Viele Verbrechensschilderungen oder auch sogenannte Verfassungsbrüche sind in Wahrheit sogar STGB 138. Weiß jemand von Verbrechen, die doch zu verhindern gewesen wären oder noch verhindert werden können oder wo man noch eingreifen könnte, werden jedoch doch nicht von Richtern angezeigt. Wieso ist das so? Wäre das der unterlassenen Hilfeleistung gleichzusetzen im Sinne des STGB oder sogar VSTGB? 3. Gibt es eine Dunkelziffer oder offizielle Zahlen, wie oft STGB 138 nicht vom BverfG oder anderen Polizeidienststellen nicht gemeldet oder strafverfolgt werden oder in Bezug auf Verdacht der Korruption, Unterlassene Hilfeleistung? 4. Liegt es an fehlenden Kommunkationsschnittstellen zwischen Justiz und Polizei, dass so geschludert wird? Die Anfrage ist auch im Rahmen des Freedom of Information Acts, Vereinte Nationen, Menschenrechte und Pressefreiheit. Also die meisten Richter bzw. unteren Behörden benehmen sich wie Kleinkinder in der Trotzphase, die wollen ihr eigenes Ding machen fernab von Entscheidungen der EU, BverfG oder Vereinte Nationen (sieh 25 GG und 1 GG Absatz 2) und die Polizei wirkt nun mal wie ein "Dummer Bulle". Dabei weise ich jedoch eindeutig auf die e. Coli verseuchten Kantinen, E.C Schweinemett, und Gammelfleisch hin. (Pandemie) . Es wirkt doch wie Soft Targets. Alles ist leicht heilbar.(Antibiotika und Impfung) Der Allgemeinheit ist also in Gefahr, wenn die Polizei nicht richtig funktioniert. Ende der Anfrage damals an das BMI Können Sie die Frage beantworten? Wer ist noch etwaig eine weitere zuständige Behörde, die auch hilfreich antworten könnte. Es ist ja so, sogar wenn man BverfG-Entscheidungen zitiert, will das immer keiner wahrhaben, auch wenn man auf BverfG-Webseite hinlinkt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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