„Bundesnotbremse“ | Herausgabe des Gutachtens des BK

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Den vom BK erstellten internen Vermerk, Vorlage, Stellungnahme, Ausarbeitung oder das Gutachten oÄ zur Frage, ob bei einer Inzidenz von 100 nächtliche Ausgangssperren verfügt werden können.

Dieses war durch Medienberichte vom 14.04. und 15.04. bekannt geworden. Hierin äußern Juristen des BK rechtliche Bedenken

Das Schriftstück erbitte ich im Volltext, Schwärzungen soweit persönliche Daten betroffen sind akzeptiere ich. Ebenso erbitte ich dabei die Herausgabe des gesamten Vorganges. Also Laufzettel, Laufmappe, Zeichnungen durch Referatsleiter, Abteilungsleiter, BKM Braun und Frau BK und ähnliche

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Warte auf Antwort
  • Datum
    15. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den vom BK erstellten inte…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
„Bundesnotbremse“ | Herausgabe des Gutachtens des BK [#218405]
Datum
15. April 2021 08:23
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den vom BK erstellten internen Vermerk, Vorlage, Stellungnahme, Ausarbeitung oder das Gutachten oÄ zur Frage, ob bei einer Inzidenz von 100 nächtliche Ausgangssperren verfügt werden können. Dieses war durch Medienberichte vom 14.04. und 15.04. bekannt geworden. Hierin äußern Juristen des BK rechtliche Bedenken Das Schriftstück erbitte ich im Volltext, Schwärzungen soweit persönliche Daten betroffen sind akzeptiere ich. Ebenso erbitte ich dabei die Herausgabe des gesamten Vorganges. Also Laufzettel, Laufmappe, Zeichnungen durch Referatsleiter, Abteilungsleiter, BKM Braun und Frau BK und ähnliche
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218405/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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