Bundespolizei beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

1) Die aktuellste bekannte Zahl der eingesetzten Bundespolizisten zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

2) Informationen darüber, ob die von der Bundespolizei betriebene Videoüberwachung am Bundesverfassungsgericht an eine Gesichtserkennungstechnik angeschlossen oder diese bereits in das Videoüberwachungssystem integriert ist.

2a) Falls 2) zutrifft, erbitte ich Informationen über den Namen sowie Hersteller des eingesetzten Produktes.

3) Informationen darüber, ob die von der Bundespolizei betriebene Videoüberwachung am Bundesverfassungsgericht zur Identifikation von Personen auf dem Gelände des Bundesverfassungsgericht eingesetzt werden kann und eingesetzt wird.

3a) Falls 3) zutrifft, den Namen sowie Hersteller der dafür eingesetzten Produkte.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Juli 2015
  • Frist
    25. August 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Die aktuellst…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundespolizei beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe [#10759]
Datum
22. Juli 2015 18:19
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Die aktuellste bekannte Zahl der eingesetzten Bundespolizisten zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. 2) Informationen darüber, ob die von der Bundespolizei betriebene Videoüberwachung am Bundesverfassungsgericht an eine Gesichtserkennungstechnik angeschlossen oder diese bereits in das Videoüberwachungssystem integriert ist. 2a) Falls 2) zutrifft, erbitte ich Informationen über den Namen sowie Hersteller des eingesetzten Produktes. 3) Informationen darüber, ob die von der Bundespolizei betriebene Videoüberwachung am Bundesverfassungsgericht zur Identifikation von Personen auf dem Gelände des Bundesverfassungsgericht eingesetzt werden kann und eingesetzt wird. 3a) Falls 3) zutrifft, den Namen sowie Hersteller der dafür eingesetzten Produkte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
71- 10 00 11 - 0003 Band 15-24 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrages vom 22. Jul…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
WG: Bundespolizei beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe [#10759]
Datum
27. Juli 2015 16:38
Status
Warte auf Antwort
71- 10 00 11 - 0003 Band 15-24 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrages vom 22. Juli 2015 per E-Mail. Den Antrag habe ich zur Bearbeitung zuständigkeitshalber an die Bundespolizeidirektion Stuttgart weitergeleitet. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen 11 03 01 - 208/15 b…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
AW: Bundespolizei beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe [#10759]
Datum
28. Juli 2015 11:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen 11 03 01 - 208/15 bearbeitet. Sie werden fristgerecht eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundespolizeipräsidium
AW: Bundespolizei beim Bundesverfasssungsgericht in Karlsruhe [#10759] Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
AW: Bundespolizei beim Bundesverfasssungsgericht in Karlsruhe [#10759]
Datum
5. August 2015 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
249,1 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie die Antwort auf Ihre Anfrage vom 22.07.2015. Mit freundlichen Grüßen