Bundesprgramm 2015-2019 § 6 Abs. 1 GVFG

Bundesprogramm 2015 -2019 für die Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs nach § 6 Abs. 1 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Bitte vollständig mit Einzelvorhaben und Einteilung nach Kategorien A,B und C. und ggfs. aktuellen Ergänzungen. Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. November 2015
  • Frist
    8. Dezember 2015
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Uwe Warschkow (BI Stadtbahn Chemnitz e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bundesprogramm 2…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Uwe Warschkow (BI Stadtbahn Chemnitz e.V.)
Betreff
Bundesprgramm 2015-2019 § 6 Abs. 1 GVFG [#11812]
Datum
5. November 2015 15:47
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bundesprogramm 2015 -2019 für die Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs nach § 6 Abs. 1 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Bitte vollständig mit Einzelvorhaben und Einteilung nach Kategorien A,B und C. und ggfs. aktuellen Ergänzungen. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Uwe Warschkow BI Stadtbahn Chemnitz e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Uwe Warschkow BI Stadtbahn Chemnitz e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Uwe Warschkow (BI Stadtbahn Chemnitz e.V.)
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
GVFG-Bundesprogramm 2015-2019
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
GVFG-Bundesprogramm 2015-2019
Datum
10. November 2015
Status
Anfrage abgeschlossen

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Uwe Warschkow (BI Stadtbahn Chemnitz e.V.)
AW: GVFG-Bundesprogramm 2015-2019 [#11812] Az. Z 13/2618.6/2-283 IFG Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Uwe Warschkow (BI Stadtbahn Chemnitz e.V.)
Betreff
AW: GVFG-Bundesprogramm 2015-2019 [#11812]
Datum
8. Dezember 2015 15:19
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Az. Z 13/2618.6/2-283 IFG Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle und umfassende Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Uwe Warschkow Anfragenr: 11812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Uwe Warschkow BI Stadtbahn Chemnitz e.V. << Adresse entfernt >>