Bundesrechnungshof: Amtliche Informationen des BRH an den Bundestag zur Autobahnprivatisierung von Dezember 2016 bis Ende Juni 2017

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Antrag nach § 96 Abs. 4 BHO und hilfsweise dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bundestag und Bundesrat beschlossen Anfang Juni 2017 ein Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems sowie damit verbundene Änderungen des Grundgesetzes beschlossen (Bundestag-Drucksachen 18/11131, 18/11135). Teil des Gesetzespakets ist die Errichtung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft, die den Bau, die Planung und
Verwaltung von Autobahnen und Bundesstraßen übernimmt. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dennis Rohde schrieb auf seiner Homepage (vgl. 2017-06-12 Informationen zur Verkehrsinfrastrukturgesellschaft von Dennis Rohde MdB via Internet Wayback Machine; Link: https://web.archive.org/web/20180307195412/http://www.dennisrohde.de/hintergrund/infrastrukturgesellschaft) dazu: „Kaum eine Entscheidung in den letzten vier Jahren – bestehend aus mehreren Grundgesetzänderungen und einfachgesetzlichen Regelungen – war so hart und kontrovers verhandelt wie diese. Und über kaum eine parlamentarische Entscheidung ist im Vorfeld mehr spekuliert, fehlinformiert und Verunsicherung gestreut worden wie über die Errichtung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft.“

Der Bundestagsabgeordnete Dennis Rohde schreibt auf seiner Homepage, dass der Bundesrechnungshof in den Gesetzgebungsprozess zur Errichtung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft maßgeblich involviert war: „Der Bundesrechnungshof hatte im Übrigen bereits im Dezember 2016 und Mitte Januar 2017 diese „Privatisierung durch die Hintertür“ aufgedeckt [...]. Auf die Initiative der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungs- und Haushaltsausschuss Bettina Hagedorn hat der Bundesrechnungshof bereits Mitte Januar in verschiedenen Gremien der Koalitionshaushälter seine alarmierenden Erkenntnisse zu im Gesetzentwurf versteckten Privatisierungsplänen vorgestellt. In enger Abstimmung mit unseren vier vertrauenswürdigen Sachverständigen (plus Bundesrechnungshof) haben wir wochenlange harte Verhandlungen mit der CDU/CSU geführt. Der Bundesrechnungshof hat uns in dieser Zeit drei umfangreiche weitere neue Gutachten geschickt (die nicht öffentlich sind), mit denen er unsere Arbeit wirkungsvoll unterstützt hat. Eine Klausurtagung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26. April (mit Abgeordneten auch der Oppositionsfraktionen) haben wir ausschließlich genutzt, um die erforderlichen Gesetzesänderung zu diskutieren, die eine „Privatisierung durch die Hintertür“ wirksam verhindern können. Seit dem 24. Mai liegt ein weiterer sogenannter 88er-Bericht des Bundesrechnungshofes vor, der allen Bundestagsabgeordneten detailliert auf 13 Seiten die maßgeblichen Veränderungen im parlamentarischen Verfahren am Gesetzpaket erläutert und diese aus der unabhängigen Sicht des Hofes bewertet – eine wichtige Unterstützung für das Parlament, für die ich persönlich sehr dankbar bin.“

Bitte übersenden Sie mir als elektronische Dokumente daher alle Berichte und sonstige amtlichen Informationen, die der Bundesrechnungshof an den Deutschen Bundestag im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems sowie damit verbundene Änderungen des Grundgesetzes beschlossen (Bundestag-Drucksachen 18/11131, 18/11135) im Zeitraum Dezember 2016 bis Ende Juni 2017 übersendet hat.

Allgemeines:

Dies ist ein Antrag auf Auskunft- und Akteneinsicht nach § 96 Abs. 4 Bundeshhaushaltsordnung und hilfsweise ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Antrag Ihres Erachtens kostenpflichtigsein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. April 2018
  • Frist
    2. Juni 2018
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach § 96 Abs. 4 BHO und hilfsweise dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, Bundestag und Bundesrat besch…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesrechnungshof: Amtliche Informationen des BRH an den Bundestag zur Autobahnprivatisierung von Dezember 2016 bis Ende Juni 2017 [#29300]
Datum
29. April 2018 12:55
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach § 96 Abs. 4 BHO und hilfsweise dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, Bundestag und Bundesrat beschlossen Anfang Juni 2017 ein Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems sowie damit verbundene Änderungen des Grundgesetzes beschlossen (Bundestag-Drucksachen 18/11131, 18/11135). Teil des Gesetzespakets ist die Errichtung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft, die den Bau, die Planung und Verwaltung von Autobahnen und Bundesstraßen übernimmt. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dennis Rohde schrieb auf seiner Homepage (vgl. 2017-06-12 Informationen zur Verkehrsinfrastrukturgesellschaft von Dennis Rohde MdB via Internet Wayback Machine; Link: https://web.archive.org/web/20180307195412/http://www.dennisrohde.de/hintergrund/infrastrukturgesellschaft) dazu: „Kaum eine Entscheidung in den letzten vier Jahren – bestehend aus mehreren Grundgesetzänderungen und einfachgesetzlichen Regelungen – war so hart und kontrovers verhandelt wie diese. Und über kaum eine parlamentarische Entscheidung ist im Vorfeld mehr spekuliert, fehlinformiert und Verunsicherung gestreut worden wie über die Errichtung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft.“ Der Bundestagsabgeordnete Dennis Rohde schreibt auf seiner Homepage, dass der Bundesrechnungshof in den Gesetzgebungsprozess zur Errichtung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft maßgeblich involviert war: „Der Bundesrechnungshof hatte im Übrigen bereits im Dezember 2016 und Mitte Januar 2017 diese „Privatisierung durch die Hintertür“ aufgedeckt [...]. Auf die Initiative der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungs- und Haushaltsausschuss Bettina Hagedorn hat der Bundesrechnungshof bereits Mitte Januar in verschiedenen Gremien der Koalitionshaushälter seine alarmierenden Erkenntnisse zu im Gesetzentwurf versteckten Privatisierungsplänen vorgestellt. In enger Abstimmung mit unseren vier vertrauenswürdigen Sachverständigen (plus Bundesrechnungshof) haben wir wochenlange harte Verhandlungen mit der CDU/CSU geführt. Der Bundesrechnungshof hat uns in dieser Zeit drei umfangreiche weitere neue Gutachten geschickt (die nicht öffentlich sind), mit denen er unsere Arbeit wirkungsvoll unterstützt hat. Eine Klausurtagung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26. April (mit Abgeordneten auch der Oppositionsfraktionen) haben wir ausschließlich genutzt, um die erforderlichen Gesetzesänderung zu diskutieren, die eine „Privatisierung durch die Hintertür“ wirksam verhindern können. Seit dem 24. Mai liegt ein weiterer sogenannter 88er-Bericht des Bundesrechnungshofes vor, der allen Bundestagsabgeordneten detailliert auf 13 Seiten die maßgeblichen Veränderungen im parlamentarischen Verfahren am Gesetzpaket erläutert und diese aus der unabhängigen Sicht des Hofes bewertet – eine wichtige Unterstützung für das Parlament, für die ich persönlich sehr dankbar bin.“ Bitte übersenden Sie mir als elektronische Dokumente daher alle Berichte und sonstige amtlichen Informationen, die der Bundesrechnungshof an den Deutschen Bundestag im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems sowie damit verbundene Änderungen des Grundgesetzes beschlossen (Bundestag-Drucksachen 18/11131, 18/11135) im Zeitraum Dezember 2016 bis Ende Juni 2017 übersendet hat. Allgemeines: Dies ist ein Antrag auf Auskunft- und Akteneinsicht nach § 96 Abs. 4 Bundeshhaushaltsordnung und hilfsweise ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Antrag Ihres Erachtens kostenpflichtigsein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesrechnungshof
Ihr Antrag vom 29. April 2018; Autobahnprivatisierung Referat Pr/Presse 20 60 12 - 30/2018 Sehr geehrtAntragst…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihr Antrag vom 29. April 2018; Autobahnprivatisierung
Datum
4. Mai 2018 15:29
Status
Warte auf Antwort
Referat Pr/Presse 20 60 12 - 30/2018 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. April 2018. Sie bitten um alle Berichte und amtlichen Informationen, die der Bundesrechnungshof an den Deutschen Bundestag im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems sowie der damit verbundenen Änderungen des Grundgesetzes (Bundestag-Drucksachen 18/11131, 18/11135) im Zeitraum Dezember 2016 bis Ende Juni 2017 zum Thema „Autobahnprivatisierung“ übermittelt hat. Der Gesetzgeber hat dem Bundesrechnungshof für abschließend festgestellte Prüfungsergebnisse (§ 96 Absatz 4 Satz 1 BHO) und für abschließend vom Parlament beratene Berichte (§ 96 Absatz 4 Satz 2 BHO) die Möglichkeit eröffnet, Dritten Informationszugang zu gewähren; ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Den Zugang zu den zur Prüfungs- und Beratungstätigkeit geführten Akten des Bundesrechnungshofes und damit zu allen darin enthaltenen Unterlagen hat der Gesetzgeber vollständig ausgeschlossen (§ 96 Absatz 4 Satz 3 BHO). Die Herausgabe von abgeschlossenen Prüfungsergebnissen hat der Bundesrechnungshof zu verweigern, wenn berechtigte schutzwürdige private oder öffentliche Interessen an der Vertraulichkeit von Informationen dem Informationsbegehren entgegenstehen. Wir werden Ihren Antrag entsprechend prüfen, was jedoch Zeit in Anspruch nehmen wird. Bitte haben Sie daher etwas Geduld. Gleichzeitig möchte ich Sie auf bereits veröffentlichte Berichte und Stellungnahmen zum Thema hinweisen: · BWV-Gutachten – Band 20 vom 1. Dezember 2016 „Organisationsformen und Finanzierungsvarianten für die Bundesfernstraßen“ (https://www.bundesrechnungshof.de/de/ve…) · Statement BRH-Präsident Kay Scheller zum BWV-Gutachten "Organisationsformen und Finanzierungsvarianten für die Bundesfernstraßen" vom 1. Dezember 2016 (https://www.bundesrechnungshof.de/de/pr…) · Schriftliche Stellungnahme des Bundesrechnungshofes zu den Entwürfen eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (BT-Drs. 18/11131) und des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichsystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 18/11135); hier: Infrastrukturgesellschaft Verkehr (https://www.bundestag.de/blob/500076/b0…) Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 29. April 2018; Autobahnprivatisierung [#29300] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dan…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 29. April 2018; Autobahnprivatisierung [#29300]
Datum
4. Mai 2018 18:17
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre zeitnahe Rückmeldung. Soweit ich § 96 Abs. 4 verstehe ist die Voraussetzung der Herausgabe von Prüfergebnissen und Berichten, dass erstere abschließend festgestellt wurden und letztere abschließend vom Parlament beraten. Das dürfte beides der Fall sein, da das Gesetzgebungsverfahren im Juni 2017 abgeschlossen wurde und sich mein Informationsbegehren auf den Zeitraum Dezember 2016 bis Ende Juni 2017 beschränkt. Ich kann dem Gesetzeswortlaut jedoch nicht entnehmen, dass eine Veröffentlichung von Prüfungsergebnissen nicht möglich ist, wenn berechtigte schutzwürdige private oder öffentliche Interessen an der Vertraulichkeit von Informationen dem Informationsbegehren entgegenstehen. Um Ihnen aber entgegen zu kommen, erkläre ich mich mit Schwärzung von Passagen einverstanden, wenn berechtigte schutzwürdige private oder öffentliche Interessen an der Vertraulichkeit von Informationen dem Informationsbegehren entgegenstehen. Zudem konkretisierte ich mein Informationsbegehren dahingehend, dass sich mein Informationsbegehren insbesondere auf die SPD-Bundestagsabgeordneten Dennis Rohde a.) erwähnten drei umfangreiche neuen Gutachten, welche nicht öffentlich seien, sowie b.) der dem Bundestag seit dem 24. Mai vorliegende 88er-Bericht des Bundesrechnungshofes vor, der allen Bundestagsabgeordneten detailliert auf 13 Seiten die maßgeblichen Veränderungen im parlamentarischen Verfahren am Gesetzpaket erläutert und diese aus der unabhängigen Sicht des Hofes bewertet, richtet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesrechnungshof
Ihre Nachfrage vom 4. Mai 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Wie…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Nachfrage vom 4. Mai 2018
Datum
7. Mai 2018 13:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Wie schon erläutert, kann der Bundesrechnungshof nach § 96 Absatz 4 BHO Dritten Informationszugang zu abschließend vom Parlament beratenen Berichten gewähren. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. § 96 Absatz 4 BHO gewährt einem Dritten auch keinen uneingeschränkten Informationszugang. Der Informationszugang eines Dritten kann wiederum eingeschränkt sein durch berechtigte schutzwürdige private oder öffentliche Interessen an der Vertraulichkeit von Informationen. Dies entspricht auch der gesetzgeberischen Wertung anderer Informationszugangsgesetze wie dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) oder dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Weitere Einzelheiten können Sie der einschlägigen juristischen Literatur sowie der dort zitierten Rechtsprechung zu § 96 Absatz 4 BHO entnehmen. Der Bundesrechnungshof wird Ihren präzisierten Antrag prüfen; auch dahingehend, ob der Herausgabe der von Ihnen begehrten Berichte schutzwürdige Drittinteressen entgegenstehen. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Über das Ergebnis werden wir Sie informieren. Auf die vom Bundesrechnungshof veröffentlichten Berichte zum Thema „Autobahnprivatisierung“ haben wir Sie bereits hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> zunächst bedanke ich mich sehr herzlich für die vom Bundesrechnungshof veröff…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesrechnungshof: Amtliche Informationen des BRH an den Bundestag zur Autobahnprivatisierung von Dezember 2016 bis Ende Juni 2017 [#29300]
Datum
8. Mai 2018 20:44
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> zunächst bedanke ich mich sehr herzlich für die vom Bundesrechnungshof veröffentlichten Berichte zum Thema „Autobahnprivatisierung“, die sehr informativ und aufschlussreich waren und sind. Meinen Informationsantrag erweitere ich um zwei Auskunftsanträge: 1. Auskunftsantrag: Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) schreibt in einer Pressemitteilung mit dem Titel "Verkehrsinfrastrukturgesellschaft: Interessen der Beschäftigten werden gesichert" vom 31.05.2017 (Link: https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++c054e0de-4601-11e7-b629-525400b665de): "Die Kritik von Gewerkschaften und anderen gesellschaftlichen Gruppen sowie von Abgeordneten aus dem Oppositions- und dem Regierungslager habe auch dazu geführt, dass gegenüber dem früheren Gesetzentwurf im Grundgesetz Schranken für eine indirekte und direkte Privatisierung vorgesehen sind. Damit wurden die ursprünglichen Absichten des Regierungeentwurfs in ihr Gegenteil verkehrt. So genannte öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) bleiben auf Einzelprojekte beschränkt. ÖPP-Maßnahmen werden bereits heute durchgeführt und sind nach der Bundeshaushaltsverordnung an unzureichende Kriterien gebunden." Frage: Wo sind die Kritierien für ÖPP-Maßnahmen in der Bundeshaushaltsverordnung verankert? 2. Auskunftsantrag: In einem Artikel der Gewerkschaft DGB (siehe DGB Bundesvorstand (07.06.2017):Infrastruktur-Autobahngesellschaft: „Schlimmeres wurde verhindert“ - 3 Fragen an.... DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Berlin: Deutscher Gewerkschaftsbund . Link: http://www.dgb.de/themen/++co++0d0a9dd0-4b5a-11e7-85c1-525400e5a74a) heißt es zu sogenannten öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP): "[...] auch „unwesentliche“ Netzteile dürften als ÖPP für die Bürgerinnen und Bürger teurer werden. Deshalb muss die öffentliche Debatte über eine stärkere Eingrenzung von ÖPP fortgesetzt werden. Der Bundesrechnungshof hat dafür bereits Kriterien vorgeschlagen: maximal 100 km Länge, 500 Mio. € Projektvolumen und 10 Jahre Laufzeit." Frage: In welcher amtlichen Information hat der Bundesrechnung die Kriterien maximal 100 km Länge, 500 Mio. € Projektvolumen und 10 Jahre Laufzeit für die Eingrenzung von öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) vorgeschlagen und/oder kommuniziert? Für die Beantwortung der beiden Frage bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesrechnungshof: Amtliche Informationen des…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesrechnungshof: Amtliche Informationen des BRH an den Bundestag zur Autobahnprivatisierung von Dezember 2016 bis Ende Juni 2017 [#29300]
Datum
3. Juni 2018 10:49
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesrechnungshof: Amtliche Informationen des BRH an den Bundestag zur Autobahnprivatisierung von Dezember 2016 bis Ende Juni 2017“ vom 29.04.2018 (#29300) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesrechnungshof
Ihre Schreiben vom 4. und 8. Mai 2018; Berichte zur Reform der Bundesfernstraßenverwaltung Referat Pr/Presse 20 60…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Schreiben vom 4. und 8. Mai 2018; Berichte zur Reform der Bundesfernstraßenverwaltung
Datum
12. Juni 2018 08:29
Status
Warte auf Antwort
Referat Pr/Presse 20 60 12 - 30/2018 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihren E-Mails vom 4. und 8. Mai 2018 konkretisieren Sie Ihre Herausgabebitte bzw. erweitern diese um einen Auskunftsantrag. Bei den von Ihnen erbetenen Gutachten des Bundesrechnungshofes zur Reform der Bundesfernstraßenverwaltung handelt es sich um die folgenden Berichte an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages (HHA) nach § 88 Absatz 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO) zur Reform der Bundesfernstraßenverwaltung: * Teil 1: Organisation vom 7. April 2017, Gz.: V 5 - 2017 - 0971, * Teil 2: Finanzierung vom 19. April 2017, Gz.: V 5 - 2017 - 0971/II, * Teil 3: Transformationsphase vom 2. Mai 2017, Gz.: V 5 - 2017 - 0971/IV und * zusammenfassender Bericht vom 24. Mai 2017, Gz.: V 5 - 2017 - 0971/VIII. Diese sind vom Bundesrechnungshof nicht veröffentlicht worden, weil schutzwürdige private Interessen Dritter einer Veröffentlichung entgegenstanden. Aus diesem Grund enthalten die beigefügten Exemplare Schwärzungen, um die Interessen des Dritten zu schützen. Zu Ihren Fragen, wo Kriterien für ÖPP-Maßnahmen in der BHO verankert sind und in welcher amtlichen Information der Bundesrechnungshof die Kriterien für die Eingrenzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) vorgeschlagen hat, teile ich Ihnen mit: Die Kriterien für ÖPP-Maßnahmen ergeben sich aus dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit, der im § 7 BHO verankert ist. Zur Beachtung dieses Grundsatzes gehört u. a. die Prüfung, ob eine Aufgabe durch die staatliche Stelle durchgeführt werden muss oder diese von Privaten erledigt werden kann. Dazu sind für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Die von Ihnen benannten Kriterien zur Eingrenzung von ÖPP-Maßnahmen im Bundesfernstraßenbau (maximal 100 km Länge, 500 Mio. Euro Projektvolumen und 10 Jahre Laufzeit) hatte der Bundesrechnungshof in seinem Bericht an den HHA nach § 88 Absatz 2 BHO zur Reform der Bundesfernstraßenverwaltung, Teil 1: Organisation, vorgeschlagen (siehe Seite 15, Nr. 3.3). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die übersendeten Dokumente, die sehr informativ und interessa…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesrechnungshof: Amtliche Informationen des BRH an den Bundestag zur Autobahnprivatisierung von Dezember 2016 bis Ende Juni 2017 [#29300]
Datum
18. Juni 2018 18:00
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die übersendeten Dokumente, die sehr informativ und interessant waren und sind. Hieraus ergibt sich ergänzender Informationszugangs- und Auskunftsantrag bestehend aus zwei Teilen. Teil 1 - Antrag auf Informationszugang: Auf S. 5 des zusammenfassenden BRH-Berichts vom 24. Mai 2017 (Gz.: V 5 - 2017 - 0971/VIII) heißt es unter anderem : Der Bundesrechnungshof begleitete in den vergangenen Monaten die Reform der Verwaltung der Bundesfernstraße n und informierte den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in vier Berichten über seine Prüfungserkenntnisse. Die Berichte befassten sich mit folgenden Themen: - Organisation (Ausschussdrucksache 18(8)4244) - Finanzierung (Ausschussdrucksache 18(8)4257) - Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofes (Ausschussdrucksache 18(8)4150) - Transformationsphase (Ausschussdrucksache 18(8)4280) Ich bitte um Übersendung des Berichtes nach § 88 Abs. 2 BHO zu den Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofes als elektronisches Dokument. Teil 2 - Antrag auf Auskunft: Der im Ursprungsantrag bereits erwähnte SPD-Bundestagsabgeordnete Dennis Rohde schrieb auf seiner Homepage (vgl. 2017-06-12 Informationen zur Verkehrsinfrastrukturgesellschaft von Dennis Rohde MdB via Internet Wayback Machine; Link: https://web.archive.org/web/20180307195412/http://www.dennisrohde.de/hintergrund/infrastrukturgesellschaft): "Zunächst ist es so, dass die SPD die Privatisierung effektiv verhindert, dass öffentlich-private Partnerschaften (ÖPPs) bei Einzelprojekten zwar weiter erlaubt sein werden (wie auch bei der österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft, kurz: ASFINAG), dass die bestehenden Fehlanreize (laut Bundesrechnungshof!) innerhalb der jetzigen Auftragsverwaltung pro ÖPP aber aufgehoben werden, weil es in einer Bundesautobahngesellschaft betriebswirtschaftlich unattraktiv sein wird (wie in Österreich), solche ÖPP-Projekte (unter 100 km) künftig in dem Umfang auszuführen, wie die Herren Ramsauer und Dobrindt es bei den letzten 11 Projekten (ohne Parlamentsbeteiligung!) gemacht haben." Welchen Dokument des Bundesrechnungshofes ist zu entnehmen, dass die bestehenden Fehlanreize innerhalb der jetzigen Auftragsverwaltung pro ÖPP aufgehoben werden, weil es in einer Bundesautobahngesellschaft betriebswirtschaftlich unattraktiv sein wird ÖPP-Projekte (unter 100 km) künftig auszuführen? Ich bitte um Übersendung des entsprechenden Dokumentes nach § 88 Abs. 2 BHO zu den Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofes als elektronisches Dokument. Allgemeines: Dies ist ein Antrag auf Auskunft- und Akteneinsicht nach § 96 Abs. 4 Bundeshhaushaltsordnung und hilfsweise ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Mit einer Unkenntlichmachung geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder von Informationen, in denen Belange Dritter berührt sind, erkläre ich mit einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesrechnungshof
Ihre Nachricht vom 18. Juni 2018 Referat Pr/Presse 20 60 12 - 46/2018 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Nachricht vom 18. Juni 2018
Datum
21. Juni 2018 10:39
Status
Warte auf Antwort
Referat Pr/Presse 20 60 12 - 46/2018 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 18. Juni 2018 ergänzen Sie Ihre bisherigen Herausgabe- und Auskunftsbitten. Bei dem von Ihnen erbetenen Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 88 Absatz 2 Bundeshaushaltsordnung handelt es sich um ein Informationsschreiben an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu den Prüfungsrechten des Bundesrechnungshofes bei der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen. Der Inhalt des Schreibens ist im Wesentlichen deckungsgleich mit der Stellungnahme des Bundesrechnungshofes für die öffentliche Anhörung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zur Infrastrukturgesellschaft am 27. März 2017. Den Link zur Stellungnahme des Bundesrechnungshofes haben Sie bereits mit E-Mail vom 4. Mai 2018 erhalten (siehe Anhang zur Stellungnahme, Nr. 5). Dem Bundesrechnungshof sind keine Dokumente bekannt, in denen er erwähnt haben soll, „dass die bestehenden Fehlanreize innerhalb der jetzigen Auftragsverwaltung pro ÖPP aufgehoben werden, weil es in einer Bundesautobahngesellschaft betriebswirtschaftlich unattraktiv sein wird, ÖPP-Projekte (unter 100 km) künftig auszuführen.“ Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre zeitnahen und informativen Auskünfte. Auf meinen Auskunf…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesrechnungshof: Amtliche Informationen des BRH an den Bundestag zur Autobahnprivatisierung von Dezember 2016 bis Ende Juni 2017 [#29300]
Datum
22. Juni 2018 00:33
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre zeitnahen und informativen Auskünfte. Auf meinen Auskunftsantrag vom 18.06.2018 komme ich zurück. Vielleicht habe ich meine Frage falsch formuliert oder sie ist falsch verstanden worden. Deswegen formuliere ich sie bzw. mein Anliegen neu. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dennis Rohde schrieb wie bereits von mir zitiert Zitat "dass die bestehenden Fehlanreize (laut Bundesrechnungshof!) innerhalb der jetzigen Auftragsverwaltung pro ÖPP aber aufgehoben werden [...]." Das gleiche Zitat hat die SPD-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses im Deutschen Bundestag Bettina Hagedorn in einem auf den 29.05.2017 datierten Schreiben an mich verwendet. Für mich stellte sich die Frage, wie die genannten SPD-Bundestagsabgeordnete zu ihrer Aussage kommen und was die Grundlage der genannten SPD-Bundestagsabgeordnete für die zitierte Aussage ist. Insofern bitte ich um Auskunft, 1.) ob der Bundesrechnungshof eine Erklärung für die Aussage der SPD-Bundestagsabgeordneten Rohde und Hagedorn hat, wonach Zitat der genannten SPD-Bundestagsabgeordneten "die bestehenden Fehlanreize (laut Bundesrechnungshof!) innerhalb der jetzigen Auftragsverwaltung pro ÖPP aber aufgehoben werden [...]." 2.) welchem Dokument des Bundesrechnungshofes zu entnehmen ist, wonach Zitat der genannten SPD-Bundestagsabgeordneten "die bestehenden Fehlanreize (laut Bundesrechnungshof!) innerhalb der jetzigen Auftragsverwaltung pro ÖPP aber aufgehoben werden [...]." Ich bitte um Übersendung des entsprechenden Dokumentes als elektronisches Dokument. Allgemeines: Dies ist ein Antrag auf Auskunft- und Akteneinsicht nach § 96 Abs. 4 Bundeshhaushaltsordnung und hilfsweise ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Mit einer Unkenntlichmachung geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder von Informationen, in denen Belange Dritter berührt sind, erkläre ich mit einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesrechnungshof
Ihre Nachricht vom 22. Juni 2018 Referat Pr/Presse 20 60 12 - 46/2018 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen …
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Nachricht vom 22. Juni 2018
Datum
25. Juni 2018 09:42
Status
Warte auf Antwort
Referat Pr/Presse 20 60 12 - 46/2018 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22. Juni 2018. Wie wir Ihnen schon in unserer Nachricht vom 21. Juni 2018 erläutert haben, enthält keiner der Beratungsberichte des Bundesrechnungshofes zur Infrastrukturverkehrsgesellschaft an den Deutschen Bundestag die von Ihnen zitierte Passage. Der Bundesrechnungshof kann grundsätzlich keine Erklärungen abgeben zu Aussagen Dritter, die möglicherweise Bezug nehmen auf den Bundesrechnungshof. Hier empfiehlt es sich, sich an die entsprechenden Personen selbst zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre Rückmeldung. Meinem Kenntnisstand nach kann der Bundesre…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesrechnungshof: Amtliche Informationen des BRH an den Bundestag zur Autobahnprivatisierung von Dezember 2016 bis Ende Juni 2017 [#29300]
Datum
27. Juni 2018 23:43
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre Rückmeldung. Meinem Kenntnisstand nach kann der Bundesrechnungshof gemäß § 96 Abs. 4 Bundeshaushaltsordnung (BHO) die an den Deutschen Bundestag gerichteten Berichte auf seiner Homepage veröffentlichen, sobald das Parlament sie abschließend beraten hat. Am 12.06.2018 teilten Sie mir in diesem Zusammenhang folgendes mit: "Bei den von Ihnen erbetenen Gutachten des Bundesrechnungshofes zur Reform der Bundesfernstraßenverwaltung handelt es sich um die folgenden Berichte an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages (HHA) nach § 88 Absatz 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO) zur Reform der Bundesfernstraßenverwaltung: * Teil 1: Organisation vom 7. April 2017, Gz.: V 5 - 2017 - 0971, * Teil 2: Finanzierung vom 19. April 2017, Gz.: V 5 - 2017 - 0971/II, * Teil 3: Transformationsphase vom 2. Mai 2017, Gz.: V 5 - 2017 - 0971/IV und * zusammenfassender Bericht vom 24. Mai 2017, Gz.: V 5 - 2017 - 0971/VIII. Diese sind vom Bundesrechnungshof nicht veröffentlicht worden, weil schutzwürdige private Interessen Dritter einer Veröffentlichung entgegenstanden. Aus diesem Grund enthalten die beigefügten Exemplare Schwärzungen, um die Interessen des Dritten zu schützen." Wird der Bundesrechnungshof die vier genannten Berichte mit Schwärzungen auf seiner Homepage veröffentlichen, denn durch Schwärzungen werden entgegenstehende öffentliche oder private Belange berücksichtigt und so die Interessen von Dritten geschützt? Wenn ja, wann? Wenn nein, gibt es beim Bundesrechnungshofe regelmäßig wiederkehrende Überprüfungen hinsichtlich der Veröffentlichung bisher nicht veröffentlichter Dokumente und in welchen Rhythmus passiert dies? Danke im Voraus für die Beantwortung der Fragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesrechnungshof
Ihre Nachricht vom 27. Juni 2018 Referat Pr/Presse 20 60 12 – 46/2018 Sehr geehrtAntragsteller/in nach § 96 Absa…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Nachricht vom 27. Juni 2018
Datum
17. Juli 2018 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Referat Pr/Presse 20 60 12 – 46/2018 Sehr geehrtAntragsteller/in nach § 96 Absatz 4 BHO kann der Bundesrechnungshof Zugang zu abschließenden Prüfungsergebnissen gewähren. Diesen Zugang kann der Bundesrechnungshof gewähren, indem er das abschließende Prüfungsergebnis veröffentlicht oder – wie in Ihrem Fall – an den antragstellenden Dritten herausgibt. Schützenswerten (vor allem privaten, aber auch öffentlichen) Belangen Dritter trägt der Bundesrechnungshof Rechnung durch Schwärzungen und der Art der Zugangsgewährung. Für zu schützende Drittbelange ist dabei die Herausgabe das mildere Mittel. Aufgrund der in diesem Einzelfall entgegenstehenden privaten Interessen Dritter hat der Bundesrechnungshof daher von einer Veröffentlichung der an Sie herausgegebenen Berichte abgesehen. Die in diesem Einzelfall der Veröffentlichung entgegenstehenden privaten Interessen Dritter werden auch in der Zukunft weiterbestehen. Eine wiederkehrende Überprüfung, ob eine Veröffentlichung der an Sie herausgegebenen Berichte möglich ist, beabsichtigt der Bundesrechnungshof daher nicht. Mit freundlichen Grüßen