Bundesrechnungshofbericht zum Thema „Hochschulpakt I und II“
- Anfrage an:
- Bundesrechnungshof
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage teilweise erfolgreich
- Verweigerungsgrund
- § 1.3: Regelungen in anderen Rechtsvorschriften gehen vor
- Zusammenfassung der Anfrage
Bericht des Bundesrechnungshofes zum Thema "Hochschulpakt I und II" an den Haushaltausschuss des Deutschen Bundestages.
Korrespondenz
-
Frist – 24.11.2020
- 22. Okt 2020
- 29. Okt
- 05. Nov
- 12. Nov
- 25. Nov 2020
- Von
- Philip Plättner
- Betreff
- Bundesrechnungshofbericht zum Thema „Hochschulpakt I und II“ [#201478]
- Datum
- 22. Oktober 2020 16:19
- An
- Bundesrechnungshof
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bericht des Bundesrechnungshofes zum Thema "Hochschulpakt I und II" an den Haushaltausschuss des Deutschen Bundestages.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Philip Plättner
Anfragenr: 201478
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/a/201478/
Postanschrift
Philip Plättner
<< Adresse entfernt >>
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Mit freundlichen Grüßen
Philip Plättner
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- Von
- Bundesrechnungshof
- Betreff
- WG: Bundesrechnungshofbericht zum Thema „Hochschulpakt I und II“ [#201478]
- Datum
- 25. Oktober 2020 13:31
- Status
- Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Plättner,
ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 22. Oktober 2020.
Der Bundesrechnungshof (BRH) hat zum Thema „Hochschulpakt“ zwei Berichte erstellt.
Den ersten Bericht nach § 88 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO) über die Prüfung der Wirksamkeit und zweckentsprechenden Verwendung von Hochschulpaktmitteln des Bundes - Kapitel 3003 Titel 685 05 („Hochschulpakt 2020“) und Kapitel 3003 Titel 685 15 („Qualitätspakt Lehre“) – (Teil I) hat der Bundesrechnungshof (BRH) am 15. Mai 2020 auf seiner Internetseite veröffentlicht. Dieser ist unter folgendem Link abrufbar:
https://www.bundesrechnungshof.de/de/ve…
Den zweiten Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO über die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung restlicher Hochschulpaktmittel und der Bedingungen des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken - Kapitel 3003 Titel 632 05 – (Teil II) vom 21. September 2020 kann ich Ihnen nach § 96 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung (BHO) derzeit nicht zur Verfügung stellen.
Diese Vorschrift regelt den Zugang zu Prüfungsergebnissen des BRH spezialgesetzlich und abschließend. Danach kann der BRH Zugang nur zu abschließend festgestellten Prüfungsergebnissen gewähren.
Dies ist vorliegend nicht der Fall. Vielmehr liegt der Bericht dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages noch zur Beratung vor.
Nach Abschluss der parlamentarischen Beratung wird der Bundesrechnungshof Teil II des Berichts zum Thema „Hochschulpakt“ voraussichtlich ebenfalls veröffentlichen. Wann dies genau der Fall sein wird, können wir gegenwärtig indes nicht abschätzen. Gerne halten wir Sie informiert.
Mit freundlichen Grüßen
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- Von
- Bundesrechnungshof
- Betreff
- Ihr Link zu dem angefragten Bericht des Bundesrechnungshofes
- Datum
- 25. November 2020 15:01
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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Referat R-H
Az. 20 60 12
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
ich komme zurück auf Ihre Anfrage nach einem Bericht des Bundesrechnungshofes.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat den Bericht gemäß § 88 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO) "über die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung restlicher Hochschulpaktmittel und der Bedingungen des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken - Kapitel 3003 Titel 632 05" abschließend beraten. Der Bericht ist auf der Internetseite des Bundesrechnungshofes unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.bundesrechnungshof.de/de/ve…
Für Ihr Interesse bedanke ich mich und gehe davon aus, dass sich Ihr Auskunftsersuchen hiermit erledigt hat.
Mit freundlichen Grüßen