BundesSans und BundesSerif

Die Schriftarten "BundesSans" und "BundesSerif" in allen Varianten ("Regular", "Medium", usw.) in jeweils allen vorliegenden Dateiformaten.

Weitere Informationen über diese Schriftarten sind hier zu finden: https://styleguide.bundesregierung.de/sg-de/suche/schriften-411252

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Januar 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Schriftarten …
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BundesSans und BundesSerif [#238964]
Datum
27. Januar 2022 00:29
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Schriftarten "BundesSans" und "BundesSerif" in allen Varianten ("Regular", "Medium", usw.) in jeweils allen vorliegenden Dateiformaten. Weitere Informationen über diese Schriftarten sind hier zu finden: https://styleguide.bundesregierung.de/sg-de/suche/schriften-411252
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238964/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „BundesSans und BundesSerif“ vom 27.01.2022 (#2…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BundesSans und BundesSerif [#238964]
Datum
1. März 2022 01:35
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „BundesSans und BundesSerif“ vom 27.01.2022 (#238964) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Derzeit gehen wir davon aus, dass Ihr Antrag abgelehnt werd…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: BundesSans und BundesSerif [#238964]
Datum
23. März 2022 17:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Derzeit gehen wir davon aus, dass Ihr Antrag abgelehnt werden muss, da ein Ausschlussgrund nach § 6 IFG vorliegt. Falls Sie die Zustellung eines Bescheids wünschen sollten, werden Sie gebeten, uns Ihre Adresse mitzuteilen, damit der Bescheid versendet werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne können Sie den Bescheid an unten stehende Ad…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BundesSans und BundesSerif [#238964]
Datum
26. März 2022 16:16
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne können Sie den Bescheid an unten stehende Adresse senden; ich bitte Sie jedoch vorab um eine Kopie der Begründing per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238964/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr Antragsteller/in im Anhang erhalten Sie entsprechend Ihrer Bitte vorab den Bescheid, welcher auf Ihren Antra…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: BundesSans und BundesSerif [#238964]
Datum
26. April 2022 19:05
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
651,8 KB
Sehr Antragsteller/in im Anhang erhalten Sie entsprechend Ihrer Bitte vorab den Bescheid, welcher auf Ihren Antrag vom 27. Januar 2022 ergangen ist. Der Bescheid wird Ihnen zusätzlich postalisch per Zustellungsurkunde an die von Ihnen benannte Adresse zugehen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Sie nennen als Ablehnungsgrund ein entgegenstehendes…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BundesSans und BundesSerif [#238964]
Datum
29. Mai 2022 16:04
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Sie nennen als Ablehnungsgrund ein entgegenstehendes geistiges Eigentum; nach § 6 IFG ist aber nicht das geistige Eigentum an sich ein möglicher Ablehnungsgrund, sondern nur der Schutz dessen. Meines Erachtens steht ein Schutz des geistigen Eigentums nicht entgegen, da die Schriftarten bereits öffentlich sichtbar sind und das geistige Eigentum durch eine Herausgabe nicht berührt wird. Es ist bereits möglich, die Schriftarten aus Webseiten oder PDFs technisch zu extrahieren oder deren Abbild zu kopieren; daher verhindert eine Ablehnung des Antrags auch nicht die Verwendung durch dritte. Zuletzt bestehen die Schutzrechte auch nach einer Herausgabe der Schriftarten weiterhin und die Herausgabe stellt keine Erlaubnis zur öffentlichen Verwendung der Schriftarten dar. Vor diesem Hintergrund bitte ich um erneute Evaluierung des Antrags und verbleibe Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 238964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238964/