Bundesservice Telekommunikation

Tabellarische Übersicht über Akten(-zeichen) von Dokumenten mit Bezug zum Bundesservice Telekommunikation inklusive (Kurz-)Rubrum.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Tabellarische Übe…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesservice Telekommunikation [#239151]
Datum
28. Januar 2022 21:28
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Tabellarische Übersicht über Akten(-zeichen) von Dokumenten mit Bezug zum Bundesservice Telekommunikation inklusive (Kurz-)Rubrum.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239151/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesservice Telekommunikation“ vom 28.01.202…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bundesservice Telekommunikation [#239151]
Datum
7. März 2022 16:45
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesservice Telekommunikation“ vom 28.01.2022 (#239151) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesservice Telekommunikation“ vom 28.01.202…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bundesservice Telekommunikation [#239151]
Datum
18. März 2022 20:01
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesservice Telekommunikation“ vom 28.01.2022 (#239151) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesservice Telekommunikation“ vom 28.01.202…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bundesservice Telekommunikation [#239151]
Datum
7. Mai 2022 16:18
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesservice Telekommunikation“ vom 28.01.2022 (#239151) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 68 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten Ihren Antrag identisch unter den Kennziffern #239150 und #239…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: Bundesservice Telekommunikation [#239151]
Datum
9. Mai 2022 10:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten Ihren Antrag identisch unter den Kennziffern #239150 und #239151 gestellt. Ihre Anfrage haben wir bereits mit untenstehender Mail vom 7. März 2022 beantwortet. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Die Nachricht des BPA vom 07.03.2022 war hier nicht …
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bundesservice Telekommunikation [#239151]
Datum
9. Mai 2022 17:56
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Die Nachricht des BPA vom 07.03.2022 war hier nicht bekannt. Zudem geht aus Ihrer Nachricht nicht hervor, warum Sie nicht zuständig sind, die Anfrage bezog sich nicht auf Informationen anderer Behörden, sondern auf Aktentitel beim Bundespresseamt als eigenständige Bundesoberbehörde. Soweit Sie Bezug auf die Anfrage #239150 nehmen, so war diese an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gerichtet, das zuständige Bundesministerium hat diese in eigener Zuständigkeit bearbeitet. Dieser Vorgang ist jedoch unabhängig vom IFG-Antrag an das Bundespresseamt. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 239151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239151/

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Konkretisierung Ihres Antrags. Wir werden diesen in K…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: Bundesservice Telekommunikation [#239151]
Datum
20. Mai 2022 10:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Konkretisierung Ihres Antrags. Wir werden diesen in Kürze bescheiden. Freundliche Grüße