Bundessozialministerium: 2019-07-02 Protokoll Bundesteilhabegesetz Arbeitsgruppe Leistungsberechtigter Personenkreis
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erhielt für seinen 2019-06-12 Referentenentwurf für den Gesetzentwurf zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) eine Vielzahl von Stellungnahmen (vgl. https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/angehoerigen-entlastungsgesetz.html). Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP) bezog mit seiner Stellungnahme vom 03.07.2019 (vgl. https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Stellungnahmen/angehoerigen-entlastungsgesetz-cbp.pdf?__blob=publicationFile&v=4) Stellung zum Angehörigen-Entlastungsgesetz. Der BCP sah unter anderem weiteren gesetzlichen Handlungsbedarf im Rahmen des Bundesteilhabegsetzes (BTHG) beim Leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe (vgl. S. 2-3 und 9-10 der CBP Stellungnahme). Der BCP führt auf S. 9-10 in seiner Stellungnahme zum Angehörigen-Entlastungsgesetz diesbezüglich aus:
„Das BMAS hat in der Arbeitsgruppe beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales Seite „Leistungsberechtigter Personenkreis“am 2. Juli 2019 in Aussicht gestellt, die Änderungen in § 99 SGB IX sowie die „Verordnung über die Leistungsberechtigung in der Eingliederungshilfe“ (Option 4) in den vorliegenden Gesetzentwurf zu übernehmen und somit eine Verabschiedung dieser Regelungen noch im Jahr 2019 zu erreichen. Der CBP begrüßt, dass die Regelung aus § 99 BTHG (ab 2023) noch einmal grundlegend überarbeitet wurde und dass es der Arbeitsgruppe „Leistungsberechtigter Personenkreis“ gelang, einen Kompromissvorschlag für die Neubeschreibung des leistungsberechtigten Personenkreises für die Eingliederungshilfe vorzulegen.“
Bitte übersenden Sie mir als elektronische Dokumente gemäß § 1 Abs. 1-2 IFG in Verbindung mit & 8 Abs. 3 EgovG vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen das Protokoll zur 2019-07-2019 Bundesteilhabegesetz Arbeitsgruppe „Leistungsberechtigter Personenkreis“ und dessen Anlagen, aus denen sich Inhalt und Erläuterungen zu den Änderungen in § 99 SGB IX sowie zur „Verordnung über die Leistungsberechtigung in der Eingliederungshilfe“ (Option 4) ergeben. Mit einer Unkenntlichmachung geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder von Informationen, in denen Belange Dritter berührt sind, erkläre ich mit einverstanden.
Allgemeines:
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte der Antrag Ihres Erachtens kostenpflichtigsein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Anfrage eingeschlafen
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Datum22. August 2019
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24. September 2019
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- Bundessozialministerium: 2019-07-02 Protokoll Bundesteilhabegesetz Arbeitsgruppe Leistungsberechtigter Personenkreis [#164609]
- Datum
- 22. August 2019 19:11
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- AW: Bundessozialministerium: 2019-07-02 Protokoll Bundesteilhabegesetz Arbeitsgruppe Leistungsberechtigter Personenkreis [#164609]
- Datum
- 22. August 2019 19:13
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- Bundessozialministerium: 2019-07-02 Protokoll Bundesteilhabegesetz Arbeitsgruppe Leistungsberechtigter Personenkreis [#164609]
- Datum
- 26. September 2019 14:37
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- Zugang zu amtlichen Informationen: Ihre E-Mail vom 22. August 2019
- Datum
- 8. Oktober 2019
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- Widerspruch gegen 2019-10-08 Ablehnungsbescheid zu 2019-08-22 IFG Antrag „Bundessozialministerium: 2019-07-02 Protokoll Bundesteilhabegesetz Arbeitsgruppe Leistungsberechtigter Personenkreis“ (Ihr Aktenzeichen: Vb3-53-1/1)
- Datum
- 19. Oktober 2019
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- 2019-10-19 Widerspruch gegen 2019-10-08 Ablehnungsbescheid zu 2019-08-22 IFG Antrag „Bundessozialministerium: 2019-07-02 Protokoll Bundesteilhabegesetz Arbeitsgruppe Leistungsberechtigter Personenkreis“ (Ihr Aktenzeichen: Vb3-53-1
- Datum
- 21. November 2019
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- Widerspruch gegen 2019-10-08 Ablehnungsbescheid zu 2019-08-22 IFG Antrag „Bundessozialministerium: 2019-07-02 Protokoll Bundesteilhabegesetz Arbeitsgruppe Leistungsberechtigter Personenkreis“ (Ihr Aktenzeichen: Vb3-53-1/1)
- Datum
- 23. Dezember 2019
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- Datum
- 29. Dezember 2019
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- Datum
- 5. März 2020
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- Datum
- 6. März 2020
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- Datum
- 6. Juli 2020
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- WG: Widerspruch gegen 2019-10-08 Ablehnungsbescheid zu 2019-08-22 IFG Antrag „Bundessozialministerium: 2019-07-02 Protokoll Bundesteilhabegesetz Arbeitsgruppe Leistungsberechtigter Personenkreis“ (Ihr Aktenzeichen: Vb3-53-1/1)
- Datum
- 17. Juli 2020
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- Datum
- 14. Januar 2021
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- AW: Widerspruch gegen 2019-10-08 Ablehnungsbescheid zu 2019-08-22 IFG Antrag „Bundessozialministerium: 2019-07-02 Protokoll Bundesteilhabegesetz Arbeitsgruppe Leistungsberechtigter Personenkreis“ (Ihr Aktenzeichen: Vb3-53-1/1)
- Datum
- 16. Februar 2021
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- Datum
- 17. Februar 2021
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- Datum
- 9. Januar 2022
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- Datum
- 25. Februar 2022
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- Datum
- 1. Februar 2023
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- Datum
- 3. März 2023
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- WG: Widerspruch gegen 2019-10-08 Ablehnungsbescheid zu 2019-08-22 IFG Antrag „Bundessozialministerium: 2019-07-02 Protokoll Bundesteilhabegesetz Arbeitsgruppe Leistungsberechtigter Personenkreis“ (Ihr Aktenzeichen: Vb3-53-1/1)
- Datum
- 3. März 2023
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- Datum
- 25. Mai 2023
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