Bundesstadt Bonn – Standortgarantie

TB-9
Entgegen der gesetzlichen Verpflichtung haben Sie bislang ohne erkennbaren oder nachvollziehbaren Grund unsere Anfrage vom 25.04.2015 (https://fragdenstaat.de/a/9541) nicht beantwortet. Auch auf unseren rechtlichen Hinweis haben Sie nicht reagiert.

Wir bitten nunmehr um Beantwortung unserer Frage:
Mit der Fusionierung hat die GIZ eine Standortgarantie für den Standort Bonn abgegeben. Ich frage deshalb das BMZ, wie diese Garantien eingehalten werden und speziell
1. Wieviele Bereichsleitungen haben ihren Sitz in Bonn?
2. Wieviele leitende Angestellte in Deutschland haben ihren Sitz in Bonn und Eschborn? 3. Welche Zentralbereiche (z.B. HR, Finance) haben ihren Sitz in Bonn?

Ich bitte um elektronische Beantwortung und um Bestätigung des Eingangs unserer Anfrage.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Juni 2015
  • Frist
    28. Juli 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: TB-9 Entgegen de…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesstadt Bonn – Standortgarantie [#10317]
Datum
25. Juni 2015 11:14
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
TB-9 Entgegen der gesetzlichen Verpflichtung haben Sie bislang ohne erkennbaren oder nachvollziehbaren Grund unsere Anfrage vom 25.04.2015 (https://fragdenstaat.de/a/9541) nicht beantwortet. Auch auf unseren rechtlichen Hinweis haben Sie nicht reagiert. Wir bitten nunmehr um Beantwortung unserer Frage: Mit der Fusionierung hat die GIZ eine Standortgarantie für den Standort Bonn abgegeben. Ich frage deshalb das BMZ, wie diese Garantien eingehalten werden und speziell 1. Wieviele Bereichsleitungen haben ihren Sitz in Bonn? 2. Wieviele leitende Angestellte in Deutschland haben ihren Sitz in Bonn und Eschborn? 3. Welche Zentralbereiche (z.B. HR, Finance) haben ihren Sitz in Bonn? Ich bitte um elektronische Beantwortung und um Bestätigung des Eingangs unserer Anfrage.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte auf meine IFG-Anfrage aufmerksam machen, die leider bislang nicht von I…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bundesstadt Bonn – Standortgarantie [#10317]
Datum
21. Juli 2015 11:42
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte auf meine IFG-Anfrage aufmerksam machen, die leider bislang nicht von Ihnen beantwortet ist und auch keine Hinderungsgründe benannt sind. In wenigen Tagen läuft die Frist für die Beantwortung ab. Sollten Hinderungsgründe eintreten, bitte ich mir dies mitzuteilen. Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wurde zu statistischen Zwecken bereits mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10317 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Bundesstadt Bonn – Standortgarantie" [#10317]
Datum
28. Juli 2015 07:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10317 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet. Die Behörde hat trotz Nachfrage auf meine Anfrage nicht reagiert. Ein Grund ist nicht ersichtlich. Die Behörde ist zur Auskunft verpflichtet und, soweit Gründe dagegen stehen, verpflichtet, diese mitzuteilen. Ich bitte, mir die Stellungnahme der Behörde zuzusenden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10317 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>