Bundestagshack

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Eine Übersicht über die Kosten, die aus dem Hackerangriff auf den Bundestag im August diesen Jahres entstanden sind und eine Übersicht darüber, wovon sie bezahlt wurden.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    12. November 2015
  • Frist
    15. Dezember 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht ü…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundestagshack [#11903]
Datum
12. November 2015 12:49
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht über die Kosten, die aus dem Hackerangriff auf den Bundestag im August diesen Jahres entstanden sind und eine Übersicht darüber, wovon sie bezahlt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Antragsteller/inühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29 Sehr geehrter Antragsteller, die als Anlage beigefügte Einga…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29
Datum
17. November 2015 13:26
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Eingangsbesttigung622-2015.pdf
102,1 KB
smime.p7s
6,0 KB


Sehr geehrter Antragsteller, die als Anlage beigefügte Eingangsbestätigung übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29 Sehr geehrter Antragsteller, das als Anlage beigefügte Schre…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29
Datum
30. November 2015 15:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller, das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen