Bundestagswahlkampf und Koalitionsverhandlungen: Teilnahme des Ministerpräsidenten
Der Ministerpräsident hat im Wahlkampf an mehreren Veranstaltungen der grünen Partei teilgenommen.
Mit welchen Fahrzeugen hat er diese Veranstaltungen besucht? Wer trägt die Kosten für die Fahrten zu diesen Veranstaltungen. Wer trägt die Kosten für die Sicherheitsmitarbeiter, wenn er an diesen Veranstaltungen teilnimmt.
Gleiches gilt für die Koalitionsverhandlungen in Berlin, die stattfinden. Wie ist der Ministerpräsident nach Berlin und zurück gekommen. Wer trägt die Kosten. Wo überncahtet er. Wer trägt dafür die Kosten.
Anfrage eingeschlafen
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Datum20. Oktober 2017
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19. November 2017
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Ein:e Follower:in
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- Von
- Jörg Rupp
- Betreff
- Bundestagswahlkampf und Koalitionsverhandlungen: Teilnahme des Ministerpräsidenten [#24991]
- Datum
- 20. Oktober 2017 22:00
- An
- Staatsministerium Baden-Württemberg
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Staatsministerium Baden-Württemberg
- Betreff
- Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 20. Oktober 2017
- Datum
- 9. November 2017 14:09
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Jörg Rupp
- Betreff
- AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 20. Oktober 2017 [#24991]
- Datum
- 9. November 2017 22:10
- An
- Staatsministerium Baden-Württemberg
- Status
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- Von
- Jörg Rupp
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Bundestagswahlkampf und Koalitionsverhandlungen: Teilnahme des Ministerpräsidenten“ [#24991]
- Datum
- 9. November 2017 22:11
- An
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Status
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- Von
- Staatsministerium Baden-Württemberg
- Betreff
- Antrag nach dem LIFG
- Datum
- 20. November 2017 17:43
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Jörg Rupp
- Betreff
- AW: Antrag nach dem LIFG [#24991]
- Datum
- 2. Dezember 2017 08:40
- An
- Staatsministerium Baden-Württemberg
- Status
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- Von
- Staatsministerium Baden-Württemberg
- Betreff
- Antrag nach dem LIFG [#24991]
- Datum
- 4. Dezember 2017 09:48
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Staatsministerium Baden-Württemberg
- Betreff
- Ihre E-Mail vom 9. November 2017
- Datum
- 12. Dezember 2017 15:04
- Status
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- Von
- Staatsministerium Baden-Württemberg
- Betreff
- Landesinformationsfreiheitsgesetz BW
- Datum
- 2. Januar 2018 12:21
- Status
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- Von
- Jörg Rupp
- Betreff
- AW: Landesinformationsfreiheitsgesetz BW [#24991]
- Datum
- 18. Februar 2018 11:11
- An
- Staatsministerium Baden-Württemberg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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