Bundesteilhabegesetz

Bin ehrenamtlicher Betreuer für behinderte Menschen in einer Einrichtung.
Wie haben Sie sich das künftig vorgestellt,wie unsere Leistung vergütet werden soll ?Denken Sie ernsthaft daran,dass wir künftig noch für eine kleine Aufwandsentschädigung tätig sein sollen, nachdem man uns ein signifikant größeres Aufgabenpaket per Dekret aufgebürdet hat. Der Unmut bis hin zu völligem Unverständnis unter Betreuern wirkt bereits. Etliche haben bereits ihre Betreuungen niedergelegt und es werden viele folgen ,wohl sehr viele.
Machen Sie sich mit hohem Tempo daran ,hier sehr kurzfristig eine befriedigende Lösung anzubieten. Ich selbst werde in Kürze die ersten Betreuungen zurückgeben und meine weitere Bereitschaft Betreuer zu sein ,davon abhängig machen , wie Sie agieren.Wenn schon mein/unser zeitliches Engagement derart ausgeweitet wird ,ist eine spürbar bessere finanzielle Kompensation nicht nur angebracht ,sonder auch ein Zeichen von Wertschätzung. Es wäre im ersten Schritt hilfreich ,konkrete statements von Ihrer Seite und nicht die sonst üblichen politischen Luftblasen zu erhalten.
Viele haben die Tätigkeit bislang gern ausgeübt und waren mit der üblichen Entschädigung auch zufrieden. Hier aber werden wir- ohne uns vorab einzubinden -in eine Rolle gedrängt ,die Sachbearbeiterdimensionen hat. Es liegt mit in Ihrer Hand ein durchaus im Bereich des Möglichen liegendes Verwaltungschaos zu verhindern. Zu leiden hätten letztlich die betreuten Menschen.Das ist nicht in meinem Sinne.
Es ist mir auch bewußt ,dass nicht Sie die Verursacher dieses Problems sind ,Sie aber am ehesten Einflussmöglichkeiten haben.Werden Sie tätig !Werden Sie schnell tätig .

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Oktober 2019
  • Frist
    12. November 2019
  • 0 Follower:innen
Jürgen Herrmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bin ehrenam…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Jürgen Herrmann
Betreff
Bundesteilhabegesetz [#168200]
Datum
9. Oktober 2019 16:39
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bin ehrenamtlicher Betreuer für behinderte Menschen in einer Einrichtung. Wie haben Sie sich das künftig vorgestellt,wie unsere Leistung vergütet werden soll ?Denken Sie ernsthaft daran,dass wir künftig noch für eine kleine Aufwandsentschädigung tätig sein sollen, nachdem man uns ein signifikant größeres Aufgabenpaket per Dekret aufgebürdet hat. Der Unmut bis hin zu völligem Unverständnis unter Betreuern wirkt bereits. Etliche haben bereits ihre Betreuungen niedergelegt und es werden viele folgen ,wohl sehr viele. Machen Sie sich mit hohem Tempo daran ,hier sehr kurzfristig eine befriedigende Lösung anzubieten. Ich selbst werde in Kürze die ersten Betreuungen zurückgeben und meine weitere Bereitschaft Betreuer zu sein ,davon abhängig machen , wie Sie agieren.Wenn schon mein/unser zeitliches Engagement derart ausgeweitet wird ,ist eine spürbar bessere finanzielle Kompensation nicht nur angebracht ,sonder auch ein Zeichen von Wertschätzung. Es wäre im ersten Schritt hilfreich ,konkrete statements von Ihrer Seite und nicht die sonst üblichen politischen Luftblasen zu erhalten. Viele haben die Tätigkeit bislang gern ausgeübt und waren mit der üblichen Entschädigung auch zufrieden. Hier aber werden wir- ohne uns vorab einzubinden -in eine Rolle gedrängt ,die Sachbearbeiterdimensionen hat. Es liegt mit in Ihrer Hand ein durchaus im Bereich des Möglichen liegendes Verwaltungschaos zu verhindern. Zu leiden hätten letztlich die betreuten Menschen.Das ist nicht in meinem Sinne. Es ist mir auch bewußt ,dass nicht Sie die Verursacher dieses Problems sind ,Sie aber am ehesten Einflussmöglichkeiten haben.Werden Sie tätig !Werden Sie schnell tätig .
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jürgen Herrmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jürgen Herrmann << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Herrmann, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: BIS/Vorher anfragen ob WL erwünscht? Bundesteilhabegesetz [#168200]
Datum
10. Oktober 2019 08:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Herrmann, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß