Bundesumweltministerium: 2018-06-20 Eckpunktepapier zum Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung
Antrag nach dem UIG und IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einer Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 21.06.2018 seitens des umweltpolitischen Fraktionssprechers Carsten Träger (vgl. 2018-06-21 SPD-Bundestagsfraktion Pressemitteilung Nr. 219 „Insektenschutz - erste Schritte umgesetzt“ von Carsten Träger, Link: https://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/insektenschutz-erste-schritte-umgesetzt) heißt es: „Aufgrund des rapiden Rückgangs der Insekten und ihrer „Systemrelevanz“ für Ökosysteme sind die Verabschiedung des „Eckpunktepapier zum Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung“ im Kabinett und die Bereitstellung von jährlich fünf Millionen Euro für den Insektenschutz wichtige erste Schritte, um dieser Tiergruppe mit konkreten Maßnahmen zu helfen.“
Bitten senden Sie mir gemäß § 3 Abs. 1 – 2 Umweltinformationsgesetz
(UIG) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Nr. 3 b UIG (politische Konzepte, […], Pläne und Programme) das „Eckpunktepapier zum Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung“, das am 20.06.2018 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, als elektronisches Dokument gemäß § 8 E-Government-Gesetz in Verbindung mit § 3 Abs. 1 – 2 UIG zu. Zudem bitte ich gemäß § 3 Abs. 1 – 2 UIG um Auskunft, welche konkreten Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung mit den 5 Millionen Euro für den Insektenschutz im Jahr 2018 gefördert werden sollen und was die Förderkritieren dazu sind/sein sollen. Danke im Voraus.
Allgemeines:
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage erfolgreich
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Datum23. Juni 2018
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27. Juli 2018
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