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Bundesumweltministerium: 2018-06-20 Eckpunktepapier zum Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung

Antrag nach dem UIG und IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einer Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 21.06.2018 seitens des umweltpolitischen Fraktionssprechers Carsten Träger (vgl. 2018-06-21 SPD-Bundestagsfraktion Pressemitteilung Nr. 219 „Insektenschutz - erste Schritte umgesetzt“ von Carsten Träger, Link: https://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/insektenschutz-erste-schritte-umgesetzt) heißt es: „Aufgrund des rapiden Rückgangs der Insekten und ihrer „Systemrelevanz“ für Ökosysteme sind die Verabschiedung des „Eckpunktepapier zum Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung“ im Kabinett und die Bereitstellung von jährlich fünf Millionen Euro für den Insektenschutz wichtige erste Schritte, um dieser Tiergruppe mit konkreten Maßnahmen zu helfen.“

Bitten senden Sie mir gemäß § 3 Abs. 1 – 2 Umweltinformationsgesetz
(UIG) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Nr. 3 b UIG (politische Konzepte, […], Pläne und Programme) das „Eckpunktepapier zum Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung“, das am 20.06.2018 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, als elektronisches Dokument gemäß § 8 E-Government-Gesetz in Verbindung mit § 3 Abs. 1 – 2 UIG zu. Zudem bitte ich gemäß § 3 Abs. 1 – 2 UIG um Auskunft, welche konkreten Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung mit den 5 Millionen Euro für den Insektenschutz im Jahr 2018 gefördert werden sollen und was die Förderkritieren dazu sind/sein sollen. Danke im Voraus.

Allgemeines:

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2018
  • Frist
    27. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem UIG und IFG Sehr geehrte Damen und Herren, in einer Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesumweltministerium: 2018-06-20 Eckpunktepapier zum Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung [#30994]
Datum
23. Juni 2018 22:38
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UIG und IFG Sehr geehrte Damen und Herren, in einer Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 21.06.2018 seitens des umweltpolitischen Fraktionssprechers Carsten Träger (vgl. 2018-06-21 SPD-Bundestagsfraktion Pressemitteilung Nr. 219 „Insektenschutz - erste Schritte umgesetzt“ von Carsten Träger, Link: https://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/insektenschutz-erste-schritte-umgesetzt) heißt es: „Aufgrund des rapiden Rückgangs der Insekten und ihrer „Systemrelevanz“ für Ökosysteme sind die Verabschiedung des „Eckpunktepapier zum Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung“ im Kabinett und die Bereitstellung von jährlich fünf Millionen Euro für den Insektenschutz wichtige erste Schritte, um dieser Tiergruppe mit konkreten Maßnahmen zu helfen.“ Bitten senden Sie mir gemäß § 3 Abs. 1 – 2 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Nr. 3 b UIG (politische Konzepte, […], Pläne und Programme) das „Eckpunktepapier zum Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung“, das am 20.06.2018 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, als elektronisches Dokument gemäß § 8 E-Government-Gesetz in Verbindung mit § 3 Abs. 1 – 2 UIG zu. Zudem bitte ich gemäß § 3 Abs. 1 – 2 UIG um Auskunft, welche konkreten Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung mit den 5 Millionen Euro für den Insektenschutz im Jahr 2018 gefördert werden sollen und was die Förderkritieren dazu sind/sein sollen. Danke im Voraus. Allgemeines: Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit übersende ich Ihnen als Anlage das von Ihnen im Rahmen des Umweltinformatio…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Bundesumweltministerium: 2018-06-20 Eckpunktepapier zum Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung [#30994]
Datum
26. Juni 2018 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit übersende ich Ihnen als Anlage das von Ihnen im Rahmen des Umweltinformationsgesetzes erbetene „Eckpunktepapier zum Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung“ als elektronisches Dokument. Das Papier ist auch auf der Homepage des Bundesumweltministeriums veröffentlicht (http://www.bmu.de/service/natur-artensc…). Die Ankündigung des Bundesumweltministeriums, Maßnahmen zum Insektenschutz mit 5 Millionen Euro im Jahr zu fördern, betrifft nicht konkrete Ma0nahmen aus dem Aktionsprogramm, da das Aktionsprogramm erst noch auf der Basis des Eckpunktepapiers erarbeitet werden soll. Welche konkreten Maßnahmen bereits jetzt als Sofortprogramm des Bundesumweltministeriums mit 5 Millionen Euro im Jahr gefördert werden sollen, ergibt sich aus dem als elektronisches Dokument beigefügten Förderaufruf des Bundesamts für Naturschutz. Der Förderaufruf ist auch auf der Homepage des Bundesamts für Naturschutz veröffentlicht (https://biologischevielfalt.bfn.de/inse…). Aufgrund der DSGVO ist es künftig zwingend erforderlich, am Ende Ihrer Nachricht an den/die Antragstellerin folgenden Hinweis zu geben: „Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMU: www.bmu.de/P1195.“ Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
undesumweltministerium: 2018-06-20 Eckpunktepapier zum Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung [#30994]…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
undesumweltministerium: 2018-06-20 Eckpunktepapier zum Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung [#30994]
Datum
27. Juni 2018 00:25
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die sehr schnelle Übermittlung der beantragten Informationen. Eine Frage dazu: An welchen Datum wurde die in der Datei "Insekten_Aufruf"beschriebene Aufruf zur Einreichung von Projektskizzen zum Schutz von Insekten und zur Förderung der Insektenvielfalt veröffentlicht. Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
AW: undesumweltministerium: 2018-06-20 Eckpunktepapier zum Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung [#30…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: undesumweltministerium: 2018-06-20 Eckpunktepapier zum Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung [#30994]
Datum
27. Juni 2018 08:48
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in das müsste am 20.6.2018, am Tag des Kabinettbeschlusses zum Eckpunktepapier, gewesen sein. Mit freundlichen Grüßen