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Bundesumweltministerium: BRD-Beitragszahlungen Grüner Klimafond (2014-2020)

Antrag nach dem Umweltinformationsfreiheitsgesetz bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Einrichtung des Grünen Klimafonds (Green Climate Fund/GCF) wurde auf der Klimakonferenz 2010 in Cancún beschlossen. Ziel des Fonds ist es, Entwicklungsländer – vor allem die armen und verletzlichen – auf ihrem Weg hin zu einer emissionsarmen und klimaresilienten Entwicklung zu unterstützen. Dazu wird er Zuschüsse und Kredite sowohl für Minderungs- als auch für Anpassungsmaßnahmen bereitstellen. Der Fonds soll außerdem dabei helfen, auch private Investitionen in Klimaschutz zu mobilisieren.

In der 2014-11-20 BMUB Pressemitteilung Nr. 230 2014 "Grüner Klimafonds macht Mut für weltweites Klimaabkommen" (Link: http://www.bmub.bund.de/presse/pressemitteilungen/pm/artikel/gruener-klimafonds-macht-mut-fuer-weltweites-klimaabkommen/) heißt es: "Für die Bundesregierung hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel bereits beim Petersberger Klimadialog im Juli einen Beitrag von 750 Millionen Euro angekündigt."

Bitte erteilen Sie mir Auskunft, welche Beiträge die Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum vom 2014 bis 2020 jährlich an den Grünen bisher geleistet hat bzw. leisten will. Danke im Voraus.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Dies ist ein Antrag auf auf freien Zugang zu Umweltinformationen gemäß § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), da Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind. Sollte der Anwendungsbereich des UIG nicht ermöglicht sein, bitte ich diesen Antrag in Petitionsform gemäß Artikel 17 GG als Bürgeranfrage entgegen zu nehmen, zu prüfen und zu bescheiden.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Zusammenfassung per 2015-05-30:

Der deutsche Beitrag von EUR 750 Millionen zur Erstkapitalisierung des Grünen Klimafonds wird in den Jahren 2015 - 2023 in folgenden Tranchen ausgezahlt:

2015 € 18.120.000

2016 € 70.760.000
2017 € 93.910.000
2018 € 140.000.000
2019 € 140.000.000
2020 € 120.000.000

2021 € 100.000.000
2022 € 40.000.000
2023 € 27.210.000

Summe € 750.000.000

Die Mittel sind im Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eingestellt.

Die Mittel, die die Bundesregierung zur Erstkapitalisierung des Grünen Klimafonds beiträgt, werden den Regularien des Grünen Klimafonds (GCF) folgend umgesetzt werden; die deutschen Zahlungen werden an keine darüber hinausgehenden Bedingungen geknüpft. Demzufolge können grundsätzlich alle Entwicklungsländer unter der Klimarahmenkonvention Unterstützung aus dem GCF erhalten. Durchführungsorganisationen müssen beim GCF akkreditiert sein und die treuhänderischen Standards sowie die Umwelt- und Sozialstandards des GCF erfüllen. Ausgewählt werden Projekte und Programme auf Basis der Investitionskriterien des GCF. Diese sind: Impact Potential, Paradigm Shift Potential, Sustainable Development Potential, Needs of the Recipient, Country Ownership und Efficiency and Effectiveness. Inwiefern ein Projekt- oder Programmvorschlag diese Kriterien erfüllt, wird auf Basis verschiedener Indikatoren evaluiert. Diese wurden bei der Direktoriumssitzung Ende März 2015 verabschiedet und in Kürze auf der Internetseite des GCF veröffentlicht.

Die Regularien des Grünen Klimafonds, die die Umsetzung der Mittel regeln, die die Bundesregierung zur Erstkapitalisierung des GCF beiträgt, finden sich hier: http://www.gcfund.org/operations/resour… Der Abschnitt Investment Framework (3) beinhaltet die Kriterien, nach denen Projekte ausgewählt werden. Der Prozess der Projektevaluierung und -auswahl ist unter "Proposal Approval Process" (4) beschrieben.

Die treuhänderischen Standards sowie die Umwelt- und Sozialstandards, die die Durchführungsorganisationen des GCF erfüllen müssen, sind in folgenden Dokumenten zusammengestellt:
- Treuhänderische Standards: http://www.gcfund.org/fileadmin/00_cust…
- Umwelt- und Sozialstandards: http://www.gcfund.org/fileadmin/00_cust…

Die Evaluierung von Projekt- und Programmvorschlägen wird durch das GCF Sekretariat sowie durch ein unabhängiges Expertenpanel durchgeführt und dem GCF Direktorium zur Entscheidung vorgelegt. Als Mitglied des GCF Direktoriums, wird die Bundesregierung, vertreten durch das BMZ und das BMUB, an allen Förderentscheidungen beteiligt. Da im Direktorium bis auf Weiteres ausschließlich im Konsens entschieden wird, hat die Bundesregierung direkte Kontrolle darüber, dass die Mittel ausschließlich für Programme und Projekte bewilligt werden, die der Unterstützung von Entwicklungsländern auf dem Weg hin zu einer emissionsarmen und klimaresilienten Entwicklung dienen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. März 2015
  • Frist
    17. April 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsfreiheitsgesetz bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz Sehr geehrte Da…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesumweltministerium: BRD-Beitragszahlungen Grüner Klimafond (2014-2020) [#8876]
Datum
16. März 2015 20:18
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Umweltinformationsfreiheitsgesetz bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, Die Einrichtung des Grünen Klimafonds (Green Climate Fund/GCF) wurde auf der Klimakonferenz 2010 in Cancún beschlossen. Ziel des Fonds ist es, Entwicklungsländer – vor allem die armen und verletzlichen – auf ihrem Weg hin zu einer emissionsarmen und klimaresilienten Entwicklung zu unterstützen. Dazu wird er Zuschüsse und Kredite sowohl für Minderungs- als auch für Anpassungsmaßnahmen bereitstellen. Der Fonds soll außerdem dabei helfen, auch private Investitionen in Klimaschutz zu mobilisieren. In der 2014-11-20 BMUB Pressemitteilung Nr. 230 2014 "Grüner Klimafonds macht Mut für weltweites Klimaabkommen" (Link: http://www.bmub.bund.de/presse/pressemitteilungen/pm/artikel/gruener-klimafonds-macht-mut-fuer-weltweites-klimaabkommen/) heißt es: "Für die Bundesregierung hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel bereits beim Petersberger Klimadialog im Juli einen Beitrag von 750 Millionen Euro angekündigt." Bitte erteilen Sie mir Auskunft, welche Beiträge die Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum vom 2014 bis 2020 jährlich an den Grünen bisher geleistet hat bzw. leisten will. Danke im Voraus. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Dies ist ein Antrag auf auf freien Zugang zu Umweltinformationen gemäß § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), da Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind. Sollte der Anwendungsbereich des UIG nicht ermöglicht sein, bitte ich diesen Antrag in Petitionsform gemäß Artikel 17 GG als Bürgeranfrage entgegen zu nehmen, zu prüfen und zu bescheiden. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Der deutsche Beitrag von EUR 750 Millionen zur Erstka…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Bundesumweltministerium: BRD-Beitragszahlungen Grüner Klimafond (2014-2020) [#8876] - UIG/IFG-Anfrage
Datum
24. März 2015 09:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Der deutsche Beitrag von EUR 750 Millionen zur Erstkapitalisierung des Grünen Klimafonds wird in den Jahren 2015 - 2023 in folgenden Tranchen ausgezahlt: 2015 € 18.120.000 2016 € 70.760.000 2017 € 93.910.000 2018 € 140.000.000 2019 € 140.000.000 2020 € 120.000.000 2021 € 100.000.000 2022 € 40.000.000 2023 € 27.210.000 Summe € 750.000.000 Die Mittel sind im Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eingestellt. Bei Rückfragen können Sie sich gerne auch direkt an mich oder meinen Kollegen Hans-Peter Küppers im BMZ <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>, Tel: 0228 535 3711) wenden. Mit besten Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für die schnelle Rückmeldung und die zügige Beantwortung mei…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesumweltministerium: BRD-Beitragszahlungen Grüner Klimafond (2014-2020) [#8876] - UIG/IFG-Anfrage [#8876]
Datum
24. März 2015 17:49
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für die schnelle Rückmeldung und die zügige Beantwortung meines Antrages. Auf Ihr Rückfrage Angebot komme ich gerne zurück, da ich zwei Rückfragen habe: 1.) Handelt es sich bei den BRD-Beitragszahlungen an den Grünen Klimafond um Zahlungen, an die BRD irgendwelche Bedingungen (z.B. hinsichtlich Mittelverwenderkreis oder Mittelverwendung) geknüpft hat? 2.) Inwiefern hat die BRD Einfluss und/oder Kontrolle darauf, dass die Mittel nur dem Zweck Unterstützung von Entwicklungsländen auf ihrem Weg hin zu einer emissionsarmen und klimaresilienten Entwicklung entsprechend verwendet werden? Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Out of office - I will be back on April 1, 2015. In the meantime, I will have limited access to emails; please co…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Automatische Antwort: Bundesumweltministerium: BRD-Beitragszahlungen Grüner Klimafond (2014-2020) [#8876] - UIG/IFG-Anfrage [#8876]
Datum
24. März 2015 17:54
Status
Warte auf Antwort
Out of office - I will be back on April 1, 2015. In the meantime, I will have limited access to emails; please contact <<E-Mail-Adresse>> for urgent issues. Kind regards Miriam Ott
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in die Mittel, die die Bundesregierung zur Erstkapitalisierung des Grünen Klimafonds bei…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Bundesumweltministerium: BRD-Beitragszahlungen Grüner Klimafond (2014-2020) [#8876] - UIG/IFG-Anfrage [#8876]
Datum
9. April 2015 18:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die Mittel, die die Bundesregierung zur Erstkapitalisierung des Grünen Klimafonds beiträgt, werden den Regularien des Grünen Klimafonds (GCF) folgend umgesetzt werden; die deutschen Zahlungen werden an keine darüber hinausgehenden Bedingungen geknüpft. Demzufolge können grundsätzlich alle Entwicklungsländer unter der Klimarahmenkonvention Unterstützung aus dem GCF erhalten. Durchführungsorganisationen müssen beim GCF akkreditiert sein und die treuhänderischen Standards sowie die Umwelt- und Sozialstandards des GCF erfüllen. Ausgewählt werden Projekte und Programme auf Basis der Investitionskriterien des GCF. Diese sind: Impact Potential, Paradigm Shift Potential, Sustainable Development Potential, Needs of the Recipient, Country Ownership und Efficiency and Effectiveness. Inwiefern ein Projekt- oder Programmvorschlag diese Kriterien erfüllt, wird auf Basis verschiedener Indikatoren evaluiert. Diese wurden bei der Direktoriumssitzung Ende März 2015 verabschiedet und in Kürze auf der Internetseite des GCF veröffentlicht. Die Evaluierung von Projekt- und Programmvorschlägen wird durch das GCF Sekretariat sowie durch ein unabhängiges Expertenpanel durchgeführt und dem GCF Direktorium zur Entscheidung vorgelegt. Als Mitglied des GCF Direktoriums, wird die Bundesregierung, vertreten durch das BMZ und das BMUB, an allen Förderentscheidungen beteiligt. Da im Direktorium bis auf Weiteres ausschließlich im Konsens entschieden wird, hat die Bundesregierung direkte Kontrolle darüber, dass die Mittel ausschließlich für Programme und Projekte bewilligt werden, die der Unterstützung von Entwicklungsländern auf dem Weg hin zu einer emissionsarmen und klimaresilienten Entwicklung dienen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> für ihre Auskünfte bedanke ich mich ganz herzlich bei Ihnen. Ihre Auskünfte h…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Bundesumweltministerium: BRD-Beitragszahlungen Grüner Klimafond (2014-2020) [#8876] - UIG/IFG-Anfrage [#8876]
Datum
9. April 2015 21:36
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> für ihre Auskünfte bedanke ich mich ganz herzlich bei Ihnen. Ihre Auskünfte haben mich neugierig gemacht. Daher möchte ich Sie bitten mir folgendes zukommen zu lassen: 1.) Die Regularien des Grünen Klimafonds (GCF) für die Umsetzung der Mittel, die die Bundesregierung zur Erstkapitalisierung des Grünen Klimafonds beiträgt. 2.) Die treuhänderischen Standards sowie die Umwelt- und Sozialstandards des GCF, welche die Durchführungsorganisationen des GCF erfüllen müssen. Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Lieber Herr Antragsteller/in, bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Die von Ihnen erbetenen Informatione…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: AW: Bundesumweltministerium: BRD-Beitragszahlungen Grüner Klimafond (2014-2020) [#8876] - UIG/IFG-Anfrage [#8876]
Datum
27. Mai 2015 18:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Lieber Herr Antragsteller/in, bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Die von Ihnen erbetenen Informationen sind erst seit Kurzem übersichtlich auf der Internetseite des GCF dargestellt. Zu 1): Die Regularien des Grünen Klimafonds, die die Umsetzung der Mittel regeln, die die Bundesregierung zur Erstkapitalisierung des GCF beiträgt, finden Sie hier: http://www.gcfund.org/operations/resource-guide.html. Ich möchte hier insb. auf das Investment Framework (3) hinweisen, das die Kriterien, nach denen Projekte ausgewählt werden, beinhaltet. Der Prozess der Projektevaluierung und -auswahl ist unter "Proposal Approval Process" (4) beschrieben. Zu 2): Die treuhänderischen Standards sowie die Umwelt- und Sozialstandards, die die Durchführungsorganisationen des GCF erfüllen müssen, sind in folgenden Dokumenten zusammengestellt: - Treuhänderische Standards: http://www.gcfund.org/fileadmin/00_customer/documents/Accreditation/GCF_Initial_Fiduciary_Principles_and_Standards_20140619.pdf - Umwelt- und Sozialstandards: http://www.gcfund.org/fileadmin/00_customer/documents/Accreditation/GCF_Interim_Environmental_and_Social_Safeguards_20140619.pdf Mit besten Grüßen