Bundesumweltministerium: BRD-Beitragszahlungen Grüner Klimafond (2014-2020)
Antrag nach dem Umweltinformationsfreiheitsgesetz bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Einrichtung des Grünen Klimafonds (Green Climate Fund/GCF) wurde auf der Klimakonferenz 2010 in Cancún beschlossen. Ziel des Fonds ist es, Entwicklungsländer – vor allem die armen und verletzlichen – auf ihrem Weg hin zu einer emissionsarmen und klimaresilienten Entwicklung zu unterstützen. Dazu wird er Zuschüsse und Kredite sowohl für Minderungs- als auch für Anpassungsmaßnahmen bereitstellen. Der Fonds soll außerdem dabei helfen, auch private Investitionen in Klimaschutz zu mobilisieren.
In der 2014-11-20 BMUB Pressemitteilung Nr. 230 2014 "Grüner Klimafonds macht Mut für weltweites Klimaabkommen" (Link: http://www.bmub.bund.de/presse/pressemitteilungen/pm/artikel/gruener-klimafonds-macht-mut-fuer-weltweites-klimaabkommen/) heißt es: "Für die Bundesregierung hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel bereits beim Petersberger Klimadialog im Juli einen Beitrag von 750 Millionen Euro angekündigt."
Bitte erteilen Sie mir Auskunft, welche Beiträge die Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum vom 2014 bis 2020 jährlich an den Grünen bisher geleistet hat bzw. leisten will. Danke im Voraus.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Dies ist ein Antrag auf auf freien Zugang zu Umweltinformationen gemäß § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), da Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind. Sollte der Anwendungsbereich des UIG nicht ermöglicht sein, bitte ich diesen Antrag in Petitionsform gemäß Artikel 17 GG als Bürgeranfrage entgegen zu nehmen, zu prüfen und zu bescheiden.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Zusammenfassung per 2015-05-30:
Der deutsche Beitrag von EUR 750 Millionen zur Erstkapitalisierung des Grünen Klimafonds wird in den Jahren 2015 - 2023 in folgenden Tranchen ausgezahlt:
2015 € 18.120.000
2016 € 70.760.000
2017 € 93.910.000
2018 € 140.000.000
2019 € 140.000.000
2020 € 120.000.000
2021 € 100.000.000
2022 € 40.000.000
2023 € 27.210.000
Summe € 750.000.000
Die Mittel sind im Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eingestellt.
Die Mittel, die die Bundesregierung zur Erstkapitalisierung des Grünen Klimafonds beiträgt, werden den Regularien des Grünen Klimafonds (GCF) folgend umgesetzt werden; die deutschen Zahlungen werden an keine darüber hinausgehenden Bedingungen geknüpft. Demzufolge können grundsätzlich alle Entwicklungsländer unter der Klimarahmenkonvention Unterstützung aus dem GCF erhalten. Durchführungsorganisationen müssen beim GCF akkreditiert sein und die treuhänderischen Standards sowie die Umwelt- und Sozialstandards des GCF erfüllen. Ausgewählt werden Projekte und Programme auf Basis der Investitionskriterien des GCF. Diese sind: Impact Potential, Paradigm Shift Potential, Sustainable Development Potential, Needs of the Recipient, Country Ownership und Efficiency and Effectiveness. Inwiefern ein Projekt- oder Programmvorschlag diese Kriterien erfüllt, wird auf Basis verschiedener Indikatoren evaluiert. Diese wurden bei der Direktoriumssitzung Ende März 2015 verabschiedet und in Kürze auf der Internetseite des GCF veröffentlicht.
Die Regularien des Grünen Klimafonds, die die Umsetzung der Mittel regeln, die die Bundesregierung zur Erstkapitalisierung des GCF beiträgt, finden sich hier: http://www.gcfund.org/operations/resour… Der Abschnitt Investment Framework (3) beinhaltet die Kriterien, nach denen Projekte ausgewählt werden. Der Prozess der Projektevaluierung und -auswahl ist unter "Proposal Approval Process" (4) beschrieben.
Die treuhänderischen Standards sowie die Umwelt- und Sozialstandards, die die Durchführungsorganisationen des GCF erfüllen müssen, sind in folgenden Dokumenten zusammengestellt:
- Treuhänderische Standards: http://www.gcfund.org/fileadmin/00_cust…
- Umwelt- und Sozialstandards: http://www.gcfund.org/fileadmin/00_cust…
Die Evaluierung von Projekt- und Programmvorschlägen wird durch das GCF Sekretariat sowie durch ein unabhängiges Expertenpanel durchgeführt und dem GCF Direktorium zur Entscheidung vorgelegt. Als Mitglied des GCF Direktoriums, wird die Bundesregierung, vertreten durch das BMZ und das BMUB, an allen Förderentscheidungen beteiligt. Da im Direktorium bis auf Weiteres ausschließlich im Konsens entschieden wird, hat die Bundesregierung direkte Kontrolle darüber, dass die Mittel ausschließlich für Programme und Projekte bewilligt werden, die der Unterstützung von Entwicklungsländern auf dem Weg hin zu einer emissionsarmen und klimaresilienten Entwicklung dienen.
Anfrage erfolgreich
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Datum16. März 2015
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17. April 2015
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