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Bundesumweltministerium: Gutachten AKW-Stilllegungs- und Entsorgungsfond aus 2015-04-09 WDR Sendung MONITOR Nr. 674

Antrag nach dem Umweltinformationsfreiheitsgesetz bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Das Gutachten des Bundesumweltministeriums zum öffentlich-rechtlichen AKW-Stilllegungs- und Entsorgungsfond, welches im WDR Politmagazin MONITOR Nr. 674 Beitrag "Atomausstieg: Wie Energiekonzerne sich um die Kosten drücken" von Philipp Jahn und Nikolaus in der ARD am 09.04.2015 ausgestrahlten Sendung erwähnt wird.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Dies ist ein Antrag auf auf freien Zugang zu Umweltinformationen gemäß § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), da Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind. Sollte der Anwendungsbereich des UIG nicht ermöglicht sein, bitte ich diesen Antrag in Petitionsform gemäß Artikel 17 GG i.V.m. § 37 Abs. 1 VwVfG und § 39 Abs. 1 VwVfG zu bearbeiten sowie bestimmt und begründet zu bescheiden.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Zusammenfassung per 2015-05-30:

Das ehemalige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hatte die Gesellschaft für Anlagen und Reaktorsicherheit (GRS) mbH aus Köln mit der Erstellung einer Unterlage zur Rückstellungsbildung zur Finanzierung im Kernenergiebereich beauftragt, die dem BMU im Jahr 2012 vorgelegt wurde. Der Titel lautete „Die Rückstellungen zur Finanzierung der Stillung und Entsorgung im Kernenergiebereich“ (Link. https://fragdenstaat.de/files/foi/27736…). Zweck der Ausarbeitung war es, für das BMU einen Überblick über das bestehende System der Rückstellungen einschließlich der – damals diskutierten – Kritikpunkte und Reformüberlegungen zu erstellen. Die Ausarbeitung liegt lediglich als Entwurf vor, der nicht veröffentlicht wurde, so dass keine formellen Angaben wie Verfasser, Titel, Erscheinungsjahr und -ort sowie Herausgeber existieren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. April 2015
  • Frist
    12. Mai 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsfreiheitsgesetz bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz Sehr geehrte Da…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesumweltministerium: Gutachten AKW-Stilllegungs- und Entsorgungsfond aus 2015-04-09 WDR Sendung MONITOR Nr. 674 [#9309]
Datum
10. April 2015 18:59
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Umweltinformationsfreiheitsgesetz bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Gutachten des Bundesumweltministeriums zum öffentlich-rechtlichen AKW-Stilllegungs- und Entsorgungsfond, welches im WDR Politmagazin MONITOR Nr. 674 Beitrag "Atomausstieg: Wie Energiekonzerne sich um die Kosten drücken" von Philipp Jahn und Nikolaus in der ARD am 09.04.2015 ausgestrahlten Sendung erwähnt wird. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Dies ist ein Antrag auf auf freien Zugang zu Umweltinformationen gemäß § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), da Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind. Sollte der Anwendungsbereich des UIG nicht ermöglicht sein, bitte ich diesen Antrag in Petitionsform gemäß Artikel 17 GG i.V.m. § 37 Abs. 1 VwVfG und § 39 Abs. 1 VwVfG zu bearbeiten sowie bestimmt und begründet zu bescheiden. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage über die Plattform "Frag den Staat" vom 10. Ap…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Bundesumweltministerium: Gutachten AKW-Stilllegungs- und Entsorgungsfond aus 2015-04-09 WDR Sendung MONITOR Nr. 674 [#9309]
Datum
23. April 2015 16:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage über die Plattform "Frag den Staat" vom 10. April 2015. Gern würden wir Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage weiterhelfen, können aber nicht bestimmen, welches Gutachten Sie genau meinen. Deshalb bitten wir Sie (nach § 4 Abs. 2 Satz 2 UIG), uns hierzu den genauen Titel des von Ihnen gemeinten Gutachtens zu nennen und Ihre Anfrage zu präzisieren. Dann werden wir Ihnen gern weiterhelfen. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne komme ich ihren Wunsch nach Präzisierung nach. Zwar ist es mir der Titel des…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesumweltministerium: Gutachten AKW-Stilllegungs- und Entsorgungsfond aus 2015-04-09 WDR Sendung MONITOR Nr. 674 [#9309]
Datum
23. April 2015 18:36
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne komme ich ihren Wunsch nach Präzisierung nach. Zwar ist es mir der Titel des Gutachtens nicht bekannt, aber ich hoffe die nachfolgenden Informationen können Ihnen helfen das Gutachten zu identifizieren: - Das Gutachten ist eins von zwei bisher unveröffentlichte Gutachten aus dem Jahr 2014 oder 2015 im Auftrag der Bundesministerien für Umwelt und Wirtschaft, welche zum Schluss kommen, dass die Atomrückstellungen  der Energiekonzerne nicht ausreichend sicher sind, um den Rückbau und die Endlagerung der Kernkraftwerke zu finanzieren. Quelle: 2015-03-03 SPIEGEL ONLINE Artikel Gutachten: Bundesregierung zweifelt an Sicherheit der Atom-Rückstellungen; Link: http://www.spiegel.de/wirtschaft/atom-rueckstellungen-bundesregierung-zweifelt-an-sicherheit-a-1023355.html - In dem Gutachten geht es um hohe Kosten für Rückbau von Atomkraftwerken, hohe Kosten für die Endlagerung von Atommüll sowie die diesbezüglichen Rückstellungen der Atomkonzerne. Das Gutachten warnt vor massiven Kosten für den Steuerzahler in diesem Kontext und schlägt vor einen „externen Fonds“ für die Kosten der Endlagerung zu schaffen. Quelle: WDR Politmagazin MONITOR Nr. 674 Beitrag "Atomausstieg: Wie Energiekonzerne sich um die Kosten drücken" von Philipp Jahn und Nikolaus, welcher in der ARD am 09.04.2015 ausgestrahlt wurde. Link: http://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/AtomausstiegEnergiekonzerne100.html - Der Bund bekomme laut den Gutachten von den Konzernen nicht genug Informationen über ihre Bilanzen, um zu beurteilen, ob die Summen [aller Rückstellungen für Rückbau und Endlagerung; Ergänzung Antragsteller] wirklich sicher angelegt sind: "Ob die Gelder später für die Stilllegung und Endlagerung sicher zur Verfügung stehen, ist anhand dieser Angaben nicht möglich", heißt es in dem Gutachten der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit aus Köln. Quelle: 2015-03-03 SPIEGEL ONLINE Artikel Gutachten: Bundesregierung zweifelt an Sicherheit der Atom-Rückstellungen; Link: http://www.spiegel.de/wirtschaft/atom-rueckstellungen-bundesregierung-zweifelt-an-sicherheit-a-1023355.html - Zudem habe der Bund, so urteilen die Experten, kein Vorgriffsrecht. So warnen die Juristen im Gutachten für das Umweltministerium, dass alles verbleibende Kapital im Insolvenzfall "ins haftende Unternehmensvermögen fallen" würde, "mit der Folge, dass andere Gläubiger darauf zugreifen könnten". Ihr Fazit: "Die Kosten, die im Wege der Entsorgung und Stilllegung anfallen würden, müsste dann der Bund tragen." Quelle: 2015-03-03 SPIEGEL ONLINE Artikel Gutachten: Bundesregierung zweifelt an Sicherheit der Atom-Rückstellungen; Link: http://www.spiegel.de/wirtschaft/atom-rueckstellungen-bundesregierung-zweifelt-an-sicherheit-a-1023355.html Sollten diesen Informationen nicht ausreichend sein, um zu erkennen, zu welchen Umweltinformationen der Zugang gewünscht wird, bitte ich gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 UIG Unterstützung bei der Stellung und Präzisierung meines 2015-04-10 UIG Antrages. Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9309 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Anfrage nach den Informationsfreiheitsgesetzen vom 10. April und Ihre Präz…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Bundesumweltministerium: Gutachten AKW-Stilllegungs- und Entsorgungsfond aus 2015-04-09 WDR Sendung MONITOR Nr. 674 [#9309]
Datum
22. Mai 2015 11:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Anfrage nach den Informationsfreiheitsgesetzen vom 10. April und Ihre Präzisierung vom 23. April 2015 senden wir Ihnen die beigefügte Unterlage in der Annahme, dass sie diese in Ihrem Antrag in Bezug genommen haben. Sollten Sie die von Ihnen erbetene Information in Form eines rechtsbehelfsfähigen Bescheides wünschen, so teilen Sie uns dies bitte mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf ihre Mitteilung vom 22.05.2015 bitte ich im Kontext des Gutachten…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesumweltministerium: Gutachten AKW-Stilllegungs- und Entsorgungsfond aus 2015-04-09 WDR Sendung MONITOR Nr. 674 [#9309]
Datum
26. Mai 2015 07:18
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf ihre Mitteilung vom 22.05.2015 bitte ich im Kontext des Gutachten AKW-Stilllegungs- und Entsorgungsfond aus der 2015-04-09 WDR Sendung MONITOR Nr. 674 um Erlass eines rechtsbehelfsfähigen Bescheides mit Angaben zu Verfasser, Titel, Erscheinungsjahr und -ort sowie Herausgeber des zur Verfügung gestellten Gutachtens. Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9309 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Angaben zur Studie Die Rückstellungen zur Finanzierung der Stillung und Entsorgung im Kernenergiebereich (AZ: AG R…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Angaben zur Studie Die Rückstellungen zur Finanzierung der Stillung und Entsorgung im Kernenergiebereich (AZ: AG RS III 1 – 41012)
Datum
27. Mai 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr […], mit E-Mail vom 26. Mai 2015 erbitten Sie weitere Informationen zu der Ihnen am 22. Mai 2015 übersandten Unterlage „Die Rückstellung zur Finanzierung der Stillung und Entsorgung im Kernenergiebereich“. Das ehemalige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hatte die Gesellschaft für Anlagen und Reaktorsicherheit (GRS) mbH aus Köln mit der Erstellung einer Unterlage zur Rückstellungsbildung zur Finanzierung im Kernenergiebereich beauftragt, die dem BMU im Jahr 2012 vorgelegt wurde. Der Titel lautete „Die Rückstellungen zur Finanzierung der Stillung und Entsorgung im Kernenergiebereich“. Zweck der Ausarbeitung war es, für das BMU einen Überblick über das bestehende System der Rückstellungen einschließlich der – damals diskutierten – Kritikpunkte und Reformüberlegungen zu erstellen. Die Ausarbeitung liegt lediglich als Entwurf vor, der nicht veröffentlicht wurde, so dass keine formellen Angaben wie Verfasser, Titel, Erscheinungsjahr und -ort sowie Herausgeber existieren. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Robert-Schumann-Platz 3, 53175 Bonn (Postanschrift: Postfach 12 06 39, 53048 Bonn) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkeundenbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen