Bundeswaldinventur 4
Warum sollen in den Bundesländern freiberufliche Förster von der Mitarbeit an der Bundeswaldinventur 4 ausgeschlossen werden, obwohl sich lediglich ca. 33% der Wälder im Besitz der Länder und des Bundes befinden und der Klimaschutz und der Schutz des Waldes eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist?
Hinweis: Die Erhebung der Daten zur Bundeswaldinventur 4 soll in vielen Bundesländern ausschließlich durch Personal von Landesforstverwaltungen bzw. ihrer Landesbetriebe durchgeführt werden.
Wie gedenkt das BMEL die gemeinschaftsrechtlich geschützten Interessen freiberuflicher Förster in Zukunft zu berücksichtigen und eine Chancengleichheit auf dem Markt forstwirtschaftlicher Ingenieurdienstleistungen sicherzustellen?
Hinweis: Seit Jahrzehnten sind freiberufliche Förster in Deutschland einem Verdrängungswettbewerb ausgesetzt, der in seinen verschiedenen Erscheinungsformen auf die Verquickung von Hoheitsfunktionen und privatrechtlich im Wettbewerb erbrachten Unternehmerleistungen der Landesforstverwaltungen bzw. ihrer Landesbetriebe zurückzuführen ist.
Sollte die Beantwortung der o.g. Fragen kostenpflichtig sein, bitte ich um eine entsprechende Kostenkalkulation im Vorfeld.
Anfrage erfolgreich
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Datum31. Januar 2020
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3. März 2020
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