Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge

1. Informationen des früheren Führungsstabs der Streitkräfte und der zuständigen BMVg-Organisationseinheiten zur Prüfung und Billigung des Konzepts, vorgelegt vom Evangelischen Kirchenamt für die Bundeswehr (EKA) und Katholischen Militärbischofsamt (KMBA), zur Weiterentwicklung des „Lebenskundlichen Unterrichts“ (LKU) in 2004. Hintergrund: Im Bericht des ev. Militärbischofs an die EKD-Synode 2006 (https://www.ekd.de/synoden_assets/download/berichte_militaerseelsorge_lang.pdf) heißt es auf S. 19: „Im Dezember 2004 haben beide Zweige der Militärseelsorge ein Konzept zur Weiterentwicklung des Lebenskundlichen Unterrichts dem BMVg vorgelegt. Im Wesentlichen wurden folgende Punkte vorgeschlagen: Der LKU wendet sich an alle Soldatinnen und Soldaten unabhängig ihrer Religions- bzw. Konfessionszugehörigkeit. Die Teilnahme ist verpflichtend…“

2. Informationen zur Vorlage von EKA und KMBA zur ZDv 10/4 und diesbezügliche Bewertungen von BMVg und Bundeswehr. Hintergrund: Im Bericht des ev. Militärbischofs an die EKD-Synode 2006 heißt es auf S. 19-20: „Die verbindliche Teilnahme der Soldatinnen und Soldaten einerseits und die weltanschauliche Gebundenheit und Erkennbarkeit der unterrichtenden Militärgeistlichen andererseits seien verfassungsrechtlich nicht miteinander vereinbar. Hier werde – so die juristische Erläuterung – gegen den Grundsatz der negativen Religionsfreiheit verstoßen … Auf dieser Grundlage haben KMBA und EKA eine Vorlage zur ZDv 10/4 erarbeitet, die dem BMVg zur Prüfung vorliegt.“

3. Informationen (z.B. Protokolle, Aktenvermerke) über Gespräche des BMVg mit EKA und KMBA oder sonstigen Kirchenfunktionären zu Fragen der Gestaltung und Planung des LKU. Insbesondere Absprachen und Regelungen zum Grad der Verbindlichkeit der Teilnahme von SoldatInnen am LKU und dass Militärgeistliche im LKU „ihre berufliche Identität und konfessionelle Verbundenheit erkennbar“ werden lassen (01.01.2004 bis heute).

4. Informationen (z.B. Gutachten, Vermerke, Ausarbeitungen) zur Frage der Vereinbarkeit der verbindlichen Teilnahme der SoldatInnen am LKU einerseits und der weltanschaulichen Gebundenheit und Erkennbarkeit der unterrichtenden Militärgeistlichen andererseits mit Art. 4 Abs. 1 GG (01.01.2004 bis heute).

5. Textstellen mit LKU-Bezug in den aktuell gültigen Jahresbefehlen (einschließlich Anlagen), die für die Teilstreitkräfte, die Streitkräftebasis, den Zentralen Sanitätsdienst und den Cyber- und Informationsraum erteilt worden sind.

6. Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) „Ethische Bildung in der Bundeswehr“, welche vom BMVg in 2019 fertig gestellt worden ist (vgl. Jahresbericht 2019 Wehrbeauftragter) sowie die im Zusammenhang damit erarbeiteten internen Gutachten, Stellungnahmen, Vermerke, soweit sie Aussagen zum Grad der Verbindlichkeit der Teilnahme von SoldatInnen am LKU und dessen Vereinbarkeit mit Art. 4 Abs. 1 GG enthalten.

7. BMVg-Prüfungsauftrag und Ergebnis der Prüfungen des Bedarfs einer Militärseelsorge für Angehörige außerhalb des christlichen Glaubensbekenntnisses (vgl. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/104/1910428.pdf).

8. Informationen (z.B. Gutachten, Vermerke, Ausarbeitungen) zur Ausgestaltung einer islamischen Militärseelsorge (u.a. Vertragsform, Verhandlungspartner sowie die Anzahl der benötigten muslimischen Militärseelsorger) (vgl. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/104/1910428.pdf ).

9. Informationen (z.B. Gutachten, Gesprächsprotokolle) des BMVg und der Bundeswehr zur möglichen Rolle des Zentralrats der Muslime (ZMD) bei der Gestellung von Militär-Imamen und sonstiger Aspekte der islamischen Militärseelsorge (vgl. http://www.zentralrat.de/30960.php).

10. „Dreistufenplan“ zur Einrichtung einer islamischen Militärseelsorge und Anforderungsprofil für einen Militärimam in der Bundeswehr (vgl. https://www.katholische-militaerseelsorge.de/fileadmin/kunde/aktuelles/2018/12_2018/Elssner_MuslimischeMilitaerseelsorge_CIBEDO-Beitraege_4-2018_170-175.pdf).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Januar 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Informationen de…
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Von
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Betreff
Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge [#177583]
Datum
28. Januar 2020 22:20
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Informationen des früheren Führungsstabs der Streitkräfte und der zuständigen BMVg-Organisationseinheiten zur Prüfung und Billigung des Konzepts, vorgelegt vom Evangelischen Kirchenamt für die Bundeswehr (EKA) und Katholischen Militärbischofsamt (KMBA), zur Weiterentwicklung des „Lebenskundlichen Unterrichts“ (LKU) in 2004. Hintergrund: Im Bericht des ev. Militärbischofs an die EKD-Synode 2006 (https://www.ekd.de/synoden_assets/download/berichte_militaerseelsorge_lang.pdf) heißt es auf S. 19: „Im Dezember 2004 haben beide Zweige der Militärseelsorge ein Konzept zur Weiterentwicklung des Lebenskundlichen Unterrichts dem BMVg vorgelegt. Im Wesentlichen wurden folgende Punkte vorgeschlagen: Der LKU wendet sich an alle Soldatinnen und Soldaten unabhängig ihrer Religions- bzw. Konfessionszugehörigkeit. Die Teilnahme ist verpflichtend…“ 2. Informationen zur Vorlage von EKA und KMBA zur ZDv 10/4 und diesbezügliche Bewertungen von BMVg und Bundeswehr. Hintergrund: Im Bericht des ev. Militärbischofs an die EKD-Synode 2006 heißt es auf S. 19-20: „Die verbindliche Teilnahme der Soldatinnen und Soldaten einerseits und die weltanschauliche Gebundenheit und Erkennbarkeit der unterrichtenden Militärgeistlichen andererseits seien verfassungsrechtlich nicht miteinander vereinbar. Hier werde – so die juristische Erläuterung – gegen den Grundsatz der negativen Religionsfreiheit verstoßen … Auf dieser Grundlage haben KMBA und EKA eine Vorlage zur ZDv 10/4 erarbeitet, die dem BMVg zur Prüfung vorliegt.“ 3. Informationen (z.B. Protokolle, Aktenvermerke) über Gespräche des BMVg mit EKA und KMBA oder sonstigen Kirchenfunktionären zu Fragen der Gestaltung und Planung des LKU. Insbesondere Absprachen und Regelungen zum Grad der Verbindlichkeit der Teilnahme von SoldatInnen am LKU und dass Militärgeistliche im LKU „ihre berufliche Identität und konfessionelle Verbundenheit erkennbar“ werden lassen (01.01.2004 bis heute). 4. Informationen (z.B. Gutachten, Vermerke, Ausarbeitungen) zur Frage der Vereinbarkeit der verbindlichen Teilnahme der SoldatInnen am LKU einerseits und der weltanschaulichen Gebundenheit und Erkennbarkeit der unterrichtenden Militärgeistlichen andererseits mit Art. 4 Abs. 1 GG (01.01.2004 bis heute). 5. Textstellen mit LKU-Bezug in den aktuell gültigen Jahresbefehlen (einschließlich Anlagen), die für die Teilstreitkräfte, die Streitkräftebasis, den Zentralen Sanitätsdienst und den Cyber- und Informationsraum erteilt worden sind. 6. Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) „Ethische Bildung in der Bundeswehr“, welche vom BMVg in 2019 fertig gestellt worden ist (vgl. Jahresbericht 2019 Wehrbeauftragter) sowie die im Zusammenhang damit erarbeiteten internen Gutachten, Stellungnahmen, Vermerke, soweit sie Aussagen zum Grad der Verbindlichkeit der Teilnahme von SoldatInnen am LKU und dessen Vereinbarkeit mit Art. 4 Abs. 1 GG enthalten. 7. BMVg-Prüfungsauftrag und Ergebnis der Prüfungen des Bedarfs einer Militärseelsorge für Angehörige außerhalb des christlichen Glaubensbekenntnisses (vgl. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/104/1910428.pdf). 8. Informationen (z.B. Gutachten, Vermerke, Ausarbeitungen) zur Ausgestaltung einer islamischen Militärseelsorge (u.a. Vertragsform, Verhandlungspartner sowie die Anzahl der benötigten muslimischen Militärseelsorger) (vgl. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/104/1910428.pdf ). 9. Informationen (z.B. Gutachten, Gesprächsprotokolle) des BMVg und der Bundeswehr zur möglichen Rolle des Zentralrats der Muslime (ZMD) bei der Gestellung von Militär-Imamen und sonstiger Aspekte der islamischen Militärseelsorge (vgl. http://www.zentralrat.de/30960.php). 10. „Dreistufenplan“ zur Einrichtung einer islamischen Militärseelsorge und Anforderungsprofil für einen Militärimam in der Bundeswehr (vgl. https://www.katholische-militaerseelsorge.de/fileadmin/kunde/aktuelles/2018/12_2018/Elssner_MuslimischeMilitaerseelsorge_CIBEDO-Beitraege_4-2018_170-175.pdf).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177583 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1251 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 28.01.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge [#177583]
Datum
31. Januar 2020 10:23
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1251 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 28.01.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 28. Januar 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1251 bearbeitet. Nach einer ersten - vorläufigen - Prüfung Ihres Auskunftsersuchen weise ich darauf hin, dass ein etwaiger Informationszugang auf Grund des zu erwartenden deutlich höheren Verwaltungsaufwands, welcher sich bereits durch den erheblichen Umfang Ihrer Fragestellung abzeichnet, voraussichtlich nicht gebührenfrei im Rahmen einer einfachen Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG erfolgen kann. Es ist daher zu erwarten, dass Gebühren erhoben werden (§ 10 Abs. 1 Satz 1 IFG). Die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand und wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt. Insoweit ist es nicht möglich, Ihrem Wunsch, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln, nachzukommen. Um Ihnen zumindest einen groben Anhalt zu vermitteln, weise ich darauf hin, dass hier voraussichtlich der Gebührentatbestand der Nr. 1.3 Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) zur Anwendung kommen wird. Diese sieht eine Gebühr in Höhe von 60 bis 500 Euro vor. Vor diesem Hintergrund darf ich Sie nunmehr freundlich um Mitteilung bitten, ob Sie an Ihrem Antrag unverändert festhalten und zur Übernahme der ggf. anfallenden Gebühren bereit sind. Sollten aus Ihrer Sicht Gründe vorliegen, die zu einer Ermäßigung der Gebühr bzw. zu einer Befreiung von der Gebühr (§ 2 IFGGebV) führen könnten, rege ich an, diese ebenfalls anzugeben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1251 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.01…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge [#177583]
Datum
20. Februar 2020 06:48
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1251 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.01.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1251 vom 31.01.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit meinem Schreiben vom 31. Januar 2020 (Bezug 2.) hatte ich aus den darin erläuterten Gründen um Ihre Rückäußerung gebeten. Da hierzu noch keine Antwort vorliegt, erlaube ich mir, freundlich an die Erledigung zu erinnern. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ja, wir halten an der Anfrage fest. Wir würden jedoch die Frage 3 gerne wie folgt sp…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1251 ... AW: Antwort Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge [#177583]
Datum
29. Februar 2020 17:58
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ja, wir halten an der Anfrage fest. Wir würden jedoch die Frage 3 gerne wie folgt spezifizieren: Bisher: 3. Informationen (z.B. Protokolle, Aktenvermerke) über Gespräche des BMVg mit EKA und KMBA oder sonstigen Kirchenfunktionären zu Fragen der Gestaltung und Planung des LKU. Insbesondere Absprachen und Regelungen zum Grad der Verbindlichkeit der Teilnahme von SoldatInnen am LKU und dass Militärgeistliche im LKU "ihre berufliche Identität und konfessionelle Verbundenheit erkennbar" werden lassen (01.01.2004 bis heute). Neu: 3. Informationen (z.B. Protokolle, Aktenvermerke) über Gespräche des BMVg mit EKA und KMBA oder sonstigen Kirchenfunktionären zu Fragen der Gestaltung und Planung des LKU, soweit sie erstens Absprachen und Regelungen zum Grad der Verbindlichkeit der Teilnahme von SoldatInnen am LKU und zweitens den Aspekt, dass Militärgeistliche im LKU "ihre berufliche Identität und konfessionelle Verbundenheit erkennbar" werden lassen, beinhalten (01.01.2004 bis heute). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177583 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch di…
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Betreff
AW: Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1251 ... AW: Antwort Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge [#177583]
Datum
10. März 2020 08:50
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge“ vom 28.01.2020 (#177583) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177583 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1251 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.01…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge [#177583]
Datum
11. März 2020 11:25
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1251 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.01.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1251 vom 31.01.2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1251 vom 20.02.2020 4. Ihre E-Mail vom 29.02.2020 5. Ihre E-Mail vom 10.03.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 10. März 2020 (Bezug 5.). Soweit Sie darin monieren, Ihr IFG-Antrag vom 28. Januar 2020 (Bezug 1.) sei "nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet" worden, bitte ich Sie, Folgendes zu berücksichtigen: Ihrer mit Bezug 1. vorgetragenen ausdrücklichen Bitte folgend, Ihnen eine etwaige Gebührenpflicht vorab mitzuteilen, hatte ich Sie mit E-Mail vom 31. Januar 2020 (Bezug 2.) um Rückäußerung gebeten, ob Sie Ihren Antrag angesichts der in diesem Fall voraussichtlich eintretenden Gebührenpflicht aufrechterhalten möchten. Nachdem eine Reaktion hierauf zunächst ausgeblieben ist, hatte ich mit Bezug 3. an die ausstehende Beantwortung erinnert. Schließlich haben Sie sich mit E-Mail vom 29. Februar 2020 (Bezug 4.) dahingehend geäußert, an Ihrem Antrag festhalten zu wollen. Zudem haben Sie eine Modifizierung Ihrer "Frage 3." vorgenommen. Vor dem Hintergrund der dargestellten Sachlage konnte die inhaltliche Bearbeitung Ihres Auskunftsersuchens erst nach Eingang Ihrer Antwort (Bezug 4.) aufgenommen werden und dauert gegenwärtig an. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1251 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.01…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge [#177583]
Datum
24. März 2020 08:05
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1251 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.01.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1251 vom 31.01.2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1251 vom 20.02.2020 4. Ihre E-Mail vom 29.02.2020 5. Ihre E-Mail vom 10.03.2020 6. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1251 vom 11.03.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 28. Januar 2020 (Bezug 1.) sowie der dazu übermittelten Ergänzung / Änderung vom 29. Februar 2020 (Bezug 4.) teile ich Ihnen mit, dass die Bearbeitung, hauptsächlich durch den erheblichen Umfang Ihrer Anfrage begründet, weiterhin andauert und nach gegenwärtiger Einschätzung voraussichtlich frühestens in der zweiten Aprilwoche 2020 zum Abschluss gebracht werden kann. Selbstverständlich komme ich baldmöglichst auf die Erledigung Ihres Anliegens zurück. Bis dahin bitte ich Sie freundlich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch di…
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Von
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Betreff
AW: Antwort Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge [#177583]
Datum
27. Mai 2020 17:58
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge“ vom 28.01.2020 (#177583) wurde von Ihnen nicht innerhalb der verlängerten Frist beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177583 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1251 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.01…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge [#177583]
Datum
10. Juni 2020 16:47
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1251 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.01.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1251 vom 31.01.2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1251 vom 20.02.2020 4. Ihre E-Mail vom 29.02.2020 5. Ihre E-Mail vom 10.03.2020 6. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1251 vom 11.03.2020 7. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1251 vom 24.03.2020 8. Ihre E-Mail vom 12.05.2020 9. Ihre E-Mail vom 27.05.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 28. Januar 2020 Bezug 1.). Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass die Recherche nach antragsgegenständlichen amtlichen Informationen mit einem Bezug zu den Ihrerseits aufgeworfenen Fragestellungen: "1. Informationen des früheren Führungsstabs der Streitkräfte und der zuständigen BMVg-Organisationseinheiten zur Prüfung und Billigung des Konzepts, vorgelegt vom Evangelischen Kirchenamt für die Bundeswehr (EKA) und Katholischen Militärbischofsamt (KMBA), zur Weiterentwicklung des „Lebenskundlichen Unterrichts“ (LKU) in 2004. Hintergrund: Im Bericht des ev. Militärbischofs an die EKD-Synode 2006 ( https://www.ekd.de/synoden_assets/dow... ) heißt es auf S. 19: „Im Dezember 2004 haben beide Zweige der Militärseelsorge ein Konzept zur Weiterentwicklung des Lebenskundlichen Unterrichts dem BMVg vorgelegt. Im Wesentlichen wurden folgende Punkte vorgeschlagen: Der LKU wendet sich an alle Soldatinnen und Soldaten unabhängig ihrer Religions- bzw. Konfessionszugehörigkeit. Die Teilnahme ist verpflichtend…“ 2. Informationen zur Vorlage von EKA und KMBA zur ZDv 10/4 und diesbezügliche Bewertungen von BMVg und Bundeswehr. Hintergrund: Im Bericht des ev. Militärbischofs an die EKD-Synode 2006 heißt es auf S. 19-20: „Die verbindliche Teilnahme der Soldatinnen und Soldaten einerseits und die weltanschauliche Gebundenheit und Erkennbarkeit der unterrichtenden Militärgeistlichen andererseits seien verfassungsrechtlich nicht miteinander vereinbar. Hier werde – so die juristische Erläuterung – gegen den Grundsatz der negativen Religionsfreiheit verstoßen … Auf dieser Grundlage haben KMBA und EKA eine Vorlage zur ZDv 10/4 erarbeitet, die dem BMVg zur Prüfung vorliegt.“ 3. Informationen (z.B. Protokolle, Aktenvermerke) über Gespräche des BMVg mit EKA und KMBA oder sonstigen Kirchenfunktionären zu Fragen der Gestaltung und Planung des LKU, soweit sie erstens Absprachen und Regelungen zum Grad der Verbindlichkeit der Teilnahme von SoldatInnen am LKU und zweitens den Aspekt, dass Militärgeistliche im LKU "ihre berufliche Identität und konfessionelle Verbundenheit erkennbar" werden lassen, beinhalten (01.01.2004 bis heute). 4. Informationen (z.B. Gutachten, Vermerke, Ausarbeitungen) zur Frage der Vereinbarkeit der verbindlichen Teilnahme der SoldatInnen am LKU einerseits und der weltanschaulichen Gebundenheit und Erkennbarkeit der unterrichtenden Militärgeistlichen andererseits mit Art. 4 Abs. 1 GG (01.01.2004 bis heute)" zwischenzeitlich abgeschlossen ist. Dabei ist eine erhebliche Anzahl an Unterlagen identifiziert worden, die jedoch noch einzeln im Hinblick auf die etwaige Betroffenheit von Belangen Dritter (z.B. personenbezogene Daten) zu prüfen und ggf. mit Schwärzungen / Teilschwärzungen zu versehen bzw. auszusondern sind. Eventuell sind auch noch Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG durchzuführen. Zahlreiche Dokumente unterliegen zudem einer Einstufung als Verschlusssache, so dass noch zu prüfen ist, ob - als Voraussetzung für eine Herausgabe an Sie - die jeweilige Einstufung ggf. aufgehoben werden kann. Bereits der enorme quantitative Umfang der zu prüfenden Dokumente begründet weiterhin einen erheblich Zeitbedarf für die Bearbeitung. In Kombination mit den Einschränkungen, die sich im Zusammenhang mit den Erfordernissen anlässlich der Corona-Pandemie ergeben haben sowie mit bevorstehenden - auch urlaubsbedingten - Abwesenheitszeiten von in den Bearbeitungsprozess eingebundenen Personen gehe ich nunmehr davon aus, dass eine abschließende Beantwortung voraussichtlich erst im Laufe das Monats August 2020 erfolgen kann. Hierfür bitte ich um Nachsicht. Vorbehaltlich der abschließenden Bescheiderteilung kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: zu Frage: "5. Textstellen mit LKU-Bezug in den aktuell gültigen Jahresbefehlen (einschließlich Anlagen), die für die Teilstreitkräfte, die Streitkräftebasis, den Zentralen Sanitätsdienst und den Cyber- und Informationsraum erteilt worden sind." Hierzu liegen keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vor. zu Frage: "6. Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) „Ethische Bildung in der Bundeswehr“, welche vom BMVg in 2019 fertig gestellt worden ist (vgl. Jahresbericht 2019 Wehrbeauftragter) sowie die im Zusammenhang damit erarbeiteten internen Gutachten, Stellungnahmen, Vermerke, soweit sie Aussagen zum Grad der Verbindlichkeit der Teilnahme von SoldatInnen am LKU und dessen Vereinbarkeit mit Art. 4 Abs. 1 GG enthalten." Die Erstellung der "Zentralen Dienstvorschrift 'Ethische Bildung in der Bundeswehr' ist noch nicht abgeschlossen. Eine Herausgabe der Vorschrift oder ggfs. weiterer Unterlagen ist daher gegenwärtig nicht möglich. zu Frage: "7. BMVg-Prüfungsauftrag und Ergebnis der Prüfungen des Bedarfs einer Militärseelsorge für Angehörige außerhalb des christlichen Glaubensbekenntnisses (vgl. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/1...)." Die Prüfung des Bedarfs an Seelsorge für Angehörige der Streitkräfte außerhalb des christlichen Glaubensbekenntnisses ist noch nicht abgeschlossen. Eine Herausgabe von Unterlagen zu dieser Thematik ist deshalb aktuell nicht möglich. zu den Fragen: "8. Informationen (z.B. Gutachten, Vermerke, Ausarbeitungen) zur Ausgestaltung einer islamischen Militärseelsorge (u.a. Vertragsform, Verhandlungspartner sowie die Anzahl der benötigten muslimischen Militärseelsorger) (vgl. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/1... ). 9. Informationen (z.B. Gutachten, Gesprächsprotokolle) des BMVg und der Bundeswehr zur möglichen Rolle des Zentralrats der Muslime (ZMD) bei der Gestellung von Militär-Imamen und sonstiger Aspekte der islamischen Militärseelsorge (vgl. http://www.zentralrat.de/30960.php). 10. „Dreistufenplan“ zur Einrichtung einer islamischen Militärseelsorge und Anforderungsprofil für einen Militärimam in der Bundeswehr (vgl. https://www.katholische-militaerseels... )." Die Prüfungen zur Schaffung eines seelsorgerischen Betreuungsangebotes für Angehörige des Islam in den Streitkräften sind noch nicht abgeschlossen. Eine Herausgabe von Unterlagen zu dieser Thematik ist deshalb z.Zt. nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1251 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.01…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge [#177583]; hier: Teil 1/3
Datum
29. September 2020 10:40
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1251 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.01.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1251 vom 31.01.2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1251 vom 20.02.2020 4. Ihre E-Mail vom 29.02.2020 5. Ihre E-Mail vom 10.03.2020 6. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1251 vom 11.03.2020 7. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1251 vom 24.03.2020 8. Ihre E-Mail vom 12.05.2020 9. Ihre E-Mail vom 27.05.2020 10. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1251 vom 10.06.2020 Anlg: 13 (verteilt auf insgesamt 3 E-Mails) Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 28. Januar 2020 (Bezug 1.). Mit Blick auf die lange Bearbeitungszeit, die sich - wie bereits mitgeteilt - wesentlich durch den durch die Anfrage ausgelösten erheblichen Verwaltungsaufwand, aber auch durch die besonderen Erfordernisse im Umgang mit der Corona-Pandemie sowie unterschiedliche Abwesenheitszeiten von in den Bearbeitungsprozess eingebundenen Personen begründet, bitte ich zunächst um Entschuldigung und danke für Ihre Geduld. In Ergänzung der Ihnen mit Bezug 10. zugeleiteten Teilantwort übersende ich Ihnen nunmehr die mit inhaltlichem Bezug zu Ihren Fragestellungen 1. bis 4. identifizierten amtlichen Informationen. Dabei handelt es sich um insgesamt 13 Dateianhänge, die ich Ihnen auf Grund des erheblichen Datenumfanges aufgeteilt in drei E-Mails zukommen lasse. Vor dem Hintergrund der langen Bearbeitungsdauer (s.o.) sehe ich aus Billigkeitserwägungen in diesem besonderen Fall von der Erhebung einer Gebühr ab (§ 2 IFGGebV) Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1251 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.01…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge [#177583]; hier: Teil 2/3
Datum
29. September 2020 10:56
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1251 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.01.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1251 vom 31.01.2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1251 vom 20.02.2020 4. Ihre E-Mail vom 29.02.2020 5. Ihre E-Mail vom 10.03.2020 6. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1251 vom 11.03.2020 7. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1251 vom 24.03.2020 8. Ihre E-Mail vom 12.05.2020 9. Ihre E-Mail vom 27.05.2020 10. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1251 vom 10.06.2020 Anlg: 13 (verteilt auf insgesamt 3 E-Mails) Erneuter Versand, da Zustellungsfehler! Fortsetzung (Teil 2/3): Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1251 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.01…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge [#177583]; hier: Teil 3/4
Datum
29. September 2020 11:05
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1251 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.01.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1251 vom 31.01.2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1251 vom 20.02.2020 4. Ihre E-Mail vom 29.02.2020 5. Ihre E-Mail vom 10.03.2020 6. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1251 vom 11.03.2020 7. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1251 vom 24.03.2020 8. Ihre E-Mail vom 12.05.2020 9. Ihre E-Mail vom 27.05.2020 10. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1251 vom 10.06.2020 Anlg: 13 Abweichend von der Ankündigung, den Versand verteilt auf 3 E-Mails vorzunehmen, ist auf Grund von Größenbeschränkungen nunmehr eine Aufteilung auf 4 Mails erforderlich! Fortsetzung (Teil 3/4): Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1251 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.01…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge [#177583]; hier: Teil 4/4
Datum
29. September 2020 11:10
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1251 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.01.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1251 vom 31.01.2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1251 vom 20.02.2020 4. Ihre E-Mail vom 29.02.2020 5. Ihre E-Mail vom 10.03.2020 6. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1251 vom 11.03.2020 7. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1251 vom 24.03.2020 8. Ihre E-Mail vom 12.05.2020 9. Ihre E-Mail vom 27.05.2020 10. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1251 vom 10.06.2020 Anlg: 13 Fortsetzung (Teil 4/4): Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
4 Punkte, Ihr Schreiben vom 29. September 2020, BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1251 [#177583]
Sehr geehrteAntragsteller…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
4 Punkte, Ihr Schreiben vom 29. September 2020, BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1251 [#177583]
Datum
28. Oktober 2020 08:26
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die umfangreiche Herausgabe der Akten am 29. September 2020. Wir wenden uns in vier Punkten an Sie: 1. Wir stellen fest, dass zu unseren Anfragepunkten 1 bis 5 offenbar in beträchtlichem Umfang Unterlagen nicht herausgegeben worden sind. Dies gilt nicht nur, aber ganz besonders für die Zeit von Mitte März 2006 bis Ende Mai 2008 – eine Zeitspanne von mehr als zwei Jahren. Für diesen Zeitraum erhielten wir überhaupt keine einschlägigen Konzepte, Entwürfe, Protokolle, Stellungnahmen, Vermerke und dergleichen aus dem Weiterentwicklungsprozess zum LKU – wenn man von Unterlagen zur didaktischen „Konstanzer Methode der Dilemma Diskussion“ absieht. Gerade in diesen zwei Jahren wurde aber offenbar der entscheidende Durchbruch erzielt, um den LKU in der beabsichtigten Form – Unterricht durch Militärgeistliche mit Teilnahmepflicht für alle Soldaten – von der internen Einschätzung der Verfassungswidrigkeit in die Umsetzung in der Bundeswehr zu überführen. Das Behördenhandeln bleibt uns hier nicht nachvollziehbar. Wenn bei nochmaliger Prüfung Akten vorhanden sind, würden wir eine mehrjährige Aktenlücke zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Handelns von BMVg/Bundeswehr nicht konstatieren müssen, und es könnte sich auch das Behördenhandeln für Dritte nachvollziehbar erschließen. Wir bitten daher um Übermittlung der Akten. 2. In unserer IFG-Anfrage vom 28. Januar 2020 hatten wir aus Effizienzgründen ausdrücklich nur Akten ab dem 1. Januar 2004 erbeten. Bei der Auswertung der übersandten Akten haben wir festgestellt, dass einschlägige Formulierungen aus der Weisung des Generalinspekteurs zur Zusammenarbeit mit Angehörigen der Militärseelsorge vom 10.12.2003 in den ersten Entwurf zur ZDv 66/2 vom Januar 2004 übernommen, speziell die Formulierung, dass der LKU kein Religionsunterricht und kein Bestandteil des seelsorgerlichen Dienstes sei, und dass der LKU von Militärseelsorgerinnen und Militärseelsorgern „als dafür besonders qualifizierten Lehrkräften“ erteilt wird. Bevor wir bzgl. der Informationen zur Vorbereitung der Weisung vom 10.12.2003 eine eigene IFG-Anfrage stellen, möchten wir hiermit vorschlagen, dass Sie uns diese Informationen im Rahmen der laufenden Anfrage übermitteln: Informationen (z.B. Gutachten, Vermerke, Ausarbeitungen) zur Frage der Vereinbarkeit der verbindlichen Teilnahme der SoldatInnen am LKU einerseits und der weltanschaulichen Gebundenheit und Erkennbarkeit der unterrichtenden Militärgeistlichen andererseits mit Art. 4 Abs. 1 GG bei der Vorbereitung der Weisung des Generalinspekteurs zur Zusammenarbeit mit Angehörigen der Militärseelsorge vom 10.12.2003. 3. Auch wenn das Ergebnis der Prüfungen des Bedarfs einer Militärseelsorge für Angehörige außerhalb des christlichen Glaubensbekenntnisse noch nicht vorliegt, wie Sie in Ihrer Antwort schreiben, so ist für uns nicht erkennbar, warum der von uns angefragte BMVg-Prüfungsauftrag (Punkt 7 der IFG-Anfrage) von der Informationspflicht ausgenommen sein sollte. Wir bitten Übermittlung des BMVg-Prüfungsauftrages. 4. Bevor wir weitere Schritte ergreifen, haben wir eine Nachfrage zur abschlägigen Antwort auf die folgenden Punkte: "8. Informationen (z.B. Gutachten, Vermerke, Ausarbeitungen) zur Ausgestaltung einer islamischen Militärseelsorge (u.a. Vertragsform, Verhandlungspartner sowie die Anzahl der benötigten muslimischen Militärseelsorger. 9. Informationen (z.B. Gutachten, Gesprächsprotokolle) des BMVg und der Bundeswehr zur möglichen Rolle des Zentralrats der Muslime (ZMD) bei der Gestellung von Militär-Imamen und sonstiger Aspekte der islamischen Militärseelsorge. 10. „Dreistufenplan“ zur Einrichtung einer islamischen Militärseelsorge und Anforderungsprofil für einen Militärimam in der Bundeswehr." Auch wenn die Vorbereitungen zur islamischen Militärseelsorge, wie Sie in Ihrer Antwort schreiben, insgesamt noch nicht abgeschlossen sind, so erscheint uns das mittlerweile jahrelange Behördenhandeln zur Einführung einer islamischen Militärseelsorge nicht komplett von der Informationspflicht ausgenommen zu sein. Angesichts der umfangreichen Aktenlage, die Sie uns zur Vorbereitung und Weiterentwicklung der kirchlichen Militärseelsorge übermittelt haben, ist es schwer vorstellbar, dass es zur islamischen Militärseelsorge keinerlei herausgabefähige Akten (z. B. Vermerke, Gutachten, Gesprächsprotokolle) geben soll. Wir bitten daher erneut um Beantwortung der Punkte 8, 9 und 10. Abschließend bitten wir um die Erteilung eines Bescheids. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177583/
Bundesministerium der Verteidigung
Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.01.2020 2. …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge [#177583]
Datum
3. März 2021 16:21
Status
Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.01.2020 2. Ihre Email vom 28.10.2020 Sehr [geschwärzt], ich komme zurück auf Ihre Email vom 28.10.2020 (Bezug 2) und bedauere die lange Bearbeitungsdauer. Ursächlich hierfür ist einerseits der Umstand, dass auch innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung - bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Corona-Krise - zahlreiche Personen nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung stehen, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen und Personalwechsel für weitere Verzögerungen, so dass Sie zu Ihren weiteren Fragen leider noch keine Antwort erhalten haben. Selbstverständlich komme ich schnellstmöglich auf Ihr Anliegen zurück und bitte Sie bis dahin freundlich noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Betreff
Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge [#177583]
Datum
9. Juni 2021 13:43
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1251 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.01.2020 2. Ihre Email vom 28.10.2020 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Email vom 28.10.2020 (Bezug 2) und bedauere den weiterhin andauernden Bearbeitungsstand. Leider kann die Bearbeitung Ihrer Anfrage noch nicht abgeschlossen werden. Ursächlich hierfür ist, neben den bereits mit Email vom 03.03.2021 erwähnten besonderen Umständen, die immer noch andauern, dass die benötigten Akten aus dem Bundesarchiv angefordert werden mussten und dies erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nimmt. Sobald mir weitere Informationen vorliegen, werde ich Sie informieren. Mit freundlichen Grüßen

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