Bundeswehr mit Bussen in der Ribbeckstraße Potsdam

Ich habe folgende Fragen: Auf welcher Grundlage durften gestern (22. März 2016, ca. 17 Uhr) mehrere Busse der Bundeswehr (mind. 2 mit Kennzeichen Y-... und mind. 2 zivile Busse mit Soldaten an Bord) durch die Ribbeckstraße in Potsdam fahren, die für die Durchfahrt von Bussen ausdrücklich gesperrt ist?

Und auf welcher Grundlage parkten ebenfalls am 22. März 2016 bis ca. 18 Uhr zahlreiche PKWs mit Kennzeichen Y-... und BP-... im Parkverbot und sogar auf privaten Mieterstellplätzen, ebenfalls in der Ribbeckstraße?

An wen kann ich mich in solch einem Fall wenden, wenn mein Parkplatz betroffen ist?

Es gibt einen sehr großen (kostenpflichtigen) Parkplatz (auch für Busse) in unmittelbarer Nähe der Ribbeckstraße - wieso wurde dieser nicht genutzt?

Ich bedanke mich für Ihre Antwort.

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Vom Polizeipräsidium Brandenburg erhielt ich folgende Antwort, weshalb ich mich nun an Sie, die Stadtverwaltung Potsdam, wende:

"Sehr geehrter Auskunftsersuchender, zur Beantwortung Ihrer Frage vermag ich mitzuteilen, dass Sie ihre Anfrage bei der Polizei des Landes Brandenburg gestellt haben. Örtlich zuständig für die Stadt Potsdam ist die Polizeidirektion West. Hier ist bekannt, dass die Bundeswehr am gestrigen Tag, 22.03.2016, eine Veranstaltung im Krongut Bornstedt durchgeführt hat. Der Bundeswehr, in der Eigenschaft als Veranstalter, obliegt die Verantwortung für die Durchführung. Das beinhaltet auch die veranstaltungsbedingte Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes. In Fragen der Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes ist die Verkehrsbehörde zuständig, in diesem Fall die Stadt Potsdam. Ich bitte sie daher, Ihr Auskunftsersuchen an die Bundeswehr bzw. an die Stadt Potsdam zu stellen. Mit freundlichen Grüßen

Andreas Stimming"
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Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. März 2016
  • Frist
    26. April 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundeswehr mit Bussen in der Ribbeckstraße Potsdam [#16108]
Datum
23. März 2016 12:45
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe folgende Fragen: Auf welcher Grundlage durften gestern (22. März 2016, ca. 17 Uhr) mehrere Busse der Bundeswehr (mind. 2 mit Kennzeichen Y-... und mind. 2 zivile Busse mit Soldaten an Bord) durch die Ribbeckstraße in Potsdam fahren, die für die Durchfahrt von Bussen ausdrücklich gesperrt ist? Und auf welcher Grundlage parkten ebenfalls am 22. März 2016 bis ca. 18 Uhr zahlreiche PKWs mit Kennzeichen Y-... und BP-... im Parkverbot und sogar auf privaten Mieterstellplätzen, ebenfalls in der Ribbeckstraße? An wen kann ich mich in solch einem Fall wenden, wenn mein Parkplatz betroffen ist? Es gibt einen sehr großen (kostenpflichtigen) Parkplatz (auch für Busse) in unmittelbarer Nähe der Ribbeckstraße - wieso wurde dieser nicht genutzt? Ich bedanke mich für Ihre Antwort. --- Vom Polizeipräsidium Brandenburg erhielt ich folgende Antwort, weshalb ich mich nun an Sie, die Stadtverwaltung Potsdam, wende: "Sehr geehrter Auskunftsersuchender, zur Beantwortung Ihrer Frage vermag ich mitzuteilen, dass Sie ihre Anfrage bei der Polizei des Landes Brandenburg gestellt haben. Örtlich zuständig für die Stadt Potsdam ist die Polizeidirektion West. Hier ist bekannt, dass die Bundeswehr am gestrigen Tag, 22.03.2016, eine Veranstaltung im Krongut Bornstedt durchgeführt hat. Der Bundeswehr, in der Eigenschaft als Veranstalter, obliegt die Verantwortung für die Durchführung. Das beinhaltet auch die veranstaltungsbedingte Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes. In Fragen der Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes ist die Verkehrsbehörde zuständig, in diesem Fall die Stadt Potsdam. Ich bitte sie daher, Ihr Auskunftsersuchen an die Bundeswehr bzw. an die Stadt Potsdam zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Andreas Stimming" ---
Dies ist Antragsteller/in Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) § 8 EGovG. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümme…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: Bundeswehr mit Bussen in der Ribbeckstraße Potsdam [#16108] (Eingangsbestätigung)
Datum
23. März 2016 12:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Potsdam
Bundeswehr mit Bussen in der Ribbeckstra= C3�e Potsdam Sehr geehrter Antragsteller/in, nach Prüfung unserer Unter…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Bundeswehr mit Bussen in der Ribbeckstra= C3�e Potsdam
Datum
1. April 2016 12:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller/in, nach Prüfung unserer Unterlagen kann mitgeteilt werden, dass für den genannten Tag hier keine Genehmigung für den Verkehr mit Bussen in der Ribbeckstraße oder für das Parken von PKW mit Y- bzw. BP- Kennzeichen vorliegt. Die unberechtigte Nutzung privater Parkflächen ist zivilrechtlich zwischen dem Eigentümer der Flächen und dem unberechtigten Nutzer zu klären. Im Falle von öffentlichen Stellflächen besteht die Möglichkeit einer Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde. Hierzu sind jedoch konkrete Angaben zum Fahrzeug, zum Tatort, zur Tatzeit und zu Zeugen erforderlich. Mit freundlichen Grüßen