Bundeswehr Tauglichkeitsgrad mit Trigeminusneuralgie

Welcher Tauglichkeitsgrad ist mit einer medikamentös behandelten Trigeminusneuralgie zu erwarten. Welcher bei einer operativ behandelten?
Welcher Tauglichkeitsgrad ergibt sich in beiden Fällen für Bewerber für den Dienst in der Reserve?

Herzlichen Dank,
Frank Boot

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. August 2016
  • Frist
    30. September 2016
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Frank Boot
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welcher Tauglich…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Frank Boot
Betreff
Bundeswehr Tauglichkeitsgrad mit Trigeminusneuralgie [#17724]
Datum
29. August 2016 21:32
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welcher Tauglichkeitsgrad ist mit einer medikamentös behandelten Trigeminusneuralgie zu erwarten. Welcher bei einer operativ behandelten? Welcher Tauglichkeitsgrad ergibt sich in beiden Fällen für Bewerber für den Dienst in der Reserve? Herzlichen Dank, Frank Boot
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Frank Boot <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Frank Boot

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Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrter Herr Boot, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich wurde als zuständiger Referent für die wehrmedizinisc…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG-Anfrage: Bundeswehr Tauglichkeitsgrad mit Trigeminusneuralgie [#17724]
Datum
20. September 2016 09:46
Status
Sehr geehrter Herr Boot, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich wurde als zuständiger Referent für die wehrmedizinische Begutachtung gebeten, Ihnen zu antworten. Ich teile Ihre Auffassung, dass es sich um eine "einfache" Auskunft im Sinne des Gesetzes handelt, Kosten fallen für Sie also nicht an. Leider ist es nicht sehr einfach, Ihre Fragen so zu beantworten, wie Sie sich das vermutlich wünschen. 1.: Welcher Tauglichkeitsgrad ist mit einer medikamentös behandelten Trigeminusneuralgie zu erwarten. Welcher bei einer operativ behandelten? Die Trigeminusneuralgie ist eine Krankheit, die sich durch Schmerzen im Bereich des Gesichts definiert, Neben einer Form, bei der keine weiteren Begleiterkrankungen auftreten, sind gutachterlich vor allem die recht häufigen Fälle relevant, bei denen die Trigeminusneuralgie in Begleitung oder gar als Folge anderer Erkrankungen vorkommt. In beiden Fällen können medikamentöse und operative Verfahren zur Anwendung kommen, die Erfolge beider Therapiearten sind jedoch durchaus schwer vorhersehbar und teilweise auch wechselnd im Verlauf. Die Tauglichkeit hängt immer von der Frage ab, welche Beschwerden und Einschränkungen vorhanden sind und wie die Prognose über den Verlauf ist. Die Bandbreite der Tauglichkeitsgrade bei Trigeminusneuralgie geht von voll verwendungsfähig ohne Einschränkungen bis zu auf Dauer nicht verwendungsfähig, je nach Einschränkungen, Prognose und Begleiterkrankungen. 2.: Welcher Tauglichkeitsgrad ergibt sich in beiden Fällen für Bewerber für den Dienst in der Reserve? Bei der Frage der Tauglichkeit für den Reservedienst ist die gesundheitliche Eignung sicherlich ein wichtiges Kriterium, viel wichtiger jedoch ist die Frage, ob der Mensch, der Reservedienst leisten möchte, bereits Soldatin/ Soldat war und auf welchem Dienstposten der Dienst geplant ist. Vor kurzer Zeit aus dem Wehrdienst entlassene Soldatinnen oder Soldaten, die auf ihrem ehemaligen Dienstposten eingesetzt werden sollen, können unter Umständen trotz gesundheitlicher Einschränkungen tauglich sein. Der Einsatz auf einem körperlich sehr fordernden oder für den betroffenen Menschen ungewohnten Dienstposten kann hingegen zu einem Ausschluss auch für Menschen mit geringen Einschränkungen führen. Leider ist es ohne nähere Kenntnisse über den konkreten Einzelfall nicht möglich, Ihnen genauere Informationen zu geben. Weder gibt es für die behandelte Trigeminusneuralgie einen festen Tauglichkeitsgrad, noch kann eine allgemeine Aussage über die Verwendungsfähigkeit abgeleitet werden. Falls hinter Ihrer Frage eine Person steckt, die beabsichtigt, Reservedienst zu leisten, ermutige ich Sie ausdrücklich, sich an das für Ihren Wohnort zuständige Karrierecenter zu wenden, das dann in Würdigung der tatsächlichen Umstände Ihre Fragen beantworten wird. Das nächstgelegene Karrierecenter der Bundeswehr finden Sie unter https://www.bwkarriere-event.de/fb/bw_karrierereiter Mit freundlichen Grüßen,