Sehr geehrter Herr Boot,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich wurde als zuständiger Referent für die
wehrmedizinische Begutachtung gebeten, Ihnen zu antworten.
Ich teile Ihre Auffassung, dass es sich um eine "einfache" Auskunft im
Sinne des Gesetzes handelt, Kosten fallen für Sie also nicht an. Leider
ist es nicht sehr einfach, Ihre Fragen so zu beantworten, wie Sie sich das
vermutlich wünschen.
1.: Welcher Tauglichkeitsgrad ist mit einer medikamentös behandelten
Trigeminusneuralgie zu erwarten. Welcher bei einer operativ behandelten?
Die Trigeminusneuralgie ist eine Krankheit, die sich durch Schmerzen im
Bereich des Gesichts definiert, Neben einer Form, bei der keine weiteren
Begleiterkrankungen auftreten, sind gutachterlich vor allem die recht
häufigen Fälle relevant, bei denen die Trigeminusneuralgie in Begleitung
oder gar als Folge anderer Erkrankungen vorkommt. In beiden Fällen können
medikamentöse und operative Verfahren zur Anwendung kommen, die Erfolge
beider Therapiearten sind jedoch durchaus schwer vorhersehbar und
teilweise auch wechselnd im Verlauf. Die Tauglichkeit hängt immer von der
Frage ab, welche Beschwerden und Einschränkungen vorhanden sind und wie
die Prognose über den Verlauf ist.
Die Bandbreite der Tauglichkeitsgrade bei Trigeminusneuralgie geht von
voll verwendungsfähig ohne Einschränkungen bis zu auf Dauer nicht
verwendungsfähig, je nach Einschränkungen, Prognose und
Begleiterkrankungen.
2.: Welcher Tauglichkeitsgrad ergibt sich in beiden Fällen für Bewerber
für den Dienst in der Reserve?
Bei der Frage der Tauglichkeit für den Reservedienst ist die
gesundheitliche Eignung sicherlich ein wichtiges Kriterium, viel wichtiger
jedoch ist die Frage, ob der Mensch, der Reservedienst leisten möchte,
bereits Soldatin/ Soldat war und auf welchem Dienstposten der Dienst
geplant ist. Vor kurzer Zeit aus dem Wehrdienst entlassene Soldatinnen
oder Soldaten, die auf ihrem ehemaligen Dienstposten eingesetzt werden
sollen, können unter Umständen trotz gesundheitlicher Einschränkungen
tauglich sein. Der Einsatz auf einem körperlich sehr fordernden oder für
den betroffenen Menschen ungewohnten Dienstposten kann hingegen zu einem
Ausschluss auch für Menschen mit geringen Einschränkungen führen.
Leider ist es ohne nähere Kenntnisse über den konkreten Einzelfall nicht
möglich, Ihnen genauere Informationen zu geben. Weder gibt es für die
behandelte Trigeminusneuralgie einen festen Tauglichkeitsgrad, noch kann
eine allgemeine Aussage über die Verwendungsfähigkeit abgeleitet werden.
Falls hinter Ihrer Frage eine Person steckt, die beabsichtigt,
Reservedienst zu leisten, ermutige ich Sie ausdrücklich, sich an das für
Ihren Wohnort zuständige Karrierecenter zu wenden, das dann in Würdigung
der tatsächlichen Umstände Ihre Fragen beantworten wird.
Das nächstgelegene Karrierecenter der Bundeswehr finden Sie unter
https://www.bwkarriere-event.de/fb/bw_karrierereiter
Mit freundlichen Grüßen,