Bundeswehr und Korona

Wie sind unsere einfachen Soldaten in den Kasernen untergebracht (Sechs- oder Achtbettzimmer wie zu meiner Zeit)? Wie hoch sind die Corona-Infektionszahlen.
Danke für eine Antwort.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
  • 0 Follower:innen
Hanns Kraushaar
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie sind unsere …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Hanns Kraushaar
Betreff
Bundeswehr und Korona [#201336]
Datum
21. Oktober 2020 09:08
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie sind unsere einfachen Soldaten in den Kasernen untergebracht (Sechs- oder Achtbettzimmer wie zu meiner Zeit)? Wie hoch sind die Corona-Infektionszahlen. Danke für eine Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hanns Kraushaar Anfragenr: 201336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201336/ Postanschrift Hanns Kraushaar << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hanns Kraushaar
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1477 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21.10.2…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Bundeswehr und Korona [#201336]
Datum
21. Oktober 2020 09:35
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1477 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21.10.2020 (s.u.) Sehr geehrter Herr Kraushaar, ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 21. Oktober 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1477 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1477 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 21.1…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Bundeswehr und Korona [#201336]
Datum
24. November 2020 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1477 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 21.10.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1477 vom 21.10.2020 Sehr geehrter Herr Kraushaar, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag (Bezug 1.) und kann Ihnen dazu Folgendes mitteilen: 1) zur Frage "Wie sind unsere einfachen Soldaten in den Kasernen untergebracht": Der im Jahr 2014 eingeführte Unterkunftsstandard sieht eine dienstgradunabhängige Einzelunterbringung in Stuben á 13,5 m² sowie einen eigenen Sanitärbereich mit Handwaschbecken, Dusche und WC vor. Dieser Standard kommt für Soldatinnen und Soldaten nach der Allgemeinen Grundausbildung zur Anwendung. In der Allgemeinen Grundausbildung erfolgt die Unterbringung weiterhin in Stuben (27 m²) mit Viererbelegung und etagenweisen Sammelsanitäranlagen. Eine Belegung mit sechs bzw. acht Soldatinnen oder Soldaten findet seit den 1990er Jahren nicht mehr statt. Die tatsächliche Belegung obliegt den örtlichen Vorgesetzten / Verantwortlichen in Abhängigkeit der vorhandenen Infrastruktur. 2.) zur Frage: "Wie hoch sind die Corona-Infektionszahlen?": Zum Stichtag 05.11.2020 stellten sich die Zahlen der gemeldeten COVID-19 Fälle im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung für Soldatinnen und Soldaten folgendermaßen dar: bestätigte und nicht genesene Fälle: 485 Kumulativ bestätigte Fälle: 1341 davon kumulativ Genesene: 856. Mit freundlichen Grüßen