Bundesweite Anzeigenkampagne Ihres Hauses - Gesundheitspolitik: Das tun wir 2019! - Verteiler - Kosten

1) Den Verteiler für die Printmedien
1a) Das/Ein << Antragsteller:in >>/die Druckvorlage für die Printmedien
2) Den Verteiler für die elektronischen Medien
3) Den Verteiler für die Soziale Medien
4) Die Kosten für die jeweiligen Medienkanäle

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Januar 2019
  • Frist
    12. Februar 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Den Verteiler…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesweite Anzeigenkampagne Ihres Hauses - Gesundheitspolitik: Das tun wir 2019! - Verteiler - Kosten [#35689]
Datum
9. Januar 2019 16:19
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Den Verteiler für die Printmedien 1a) Das/Ein Antragsteller/in/die Druckvorlage für die Printmedien 2) Den Verteiler für die elektronischen Medien 3) Den Verteiler für die Soziale Medien 4) Die Kosten für die jeweiligen Medienkanäle Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesweite Anzeigenkampagne Ihres Hauses - Ge…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bundesweite Anzeigenkampagne Ihres Hauses - Gesundheitspolitik: Das tun wir 2019! - Verteiler - Kosten [#35689]
Datum
12. Februar 2019 08:40
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesweite Anzeigenkampagne Ihres Hauses - Gesundheitspolitik: Das tun wir 2019! - Verteiler - Kosten“ vom 09.01.2019 (#35689) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 35689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 9. Ja…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Bundesweite Anzeigenkampagne Ihres Hauses - Gesundheitspolitik: Das tun wir 2019! - Verteiler - Kosten [#35689]
Datum
22. Februar 2019 13:12
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
7,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 9. Januar 2019 und erteile folgende Auskunft: Die wesentlichen Themen der im Rahmen der sog. „Jahreswechselkommunikation 2019“ im Zeitraum vom 27. Dezember 2018 bis zum 2. Januar 2019 geschalteten Anzeige des Bundesministeriums für Gesundheit waren die Änderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, die auf dem Gebiet der Pflege sowie die beabsichtigte Optimierung der Regelungen zu den Terminservicestellen. Mit den Informationen zu den Terminservicestellen beinhaltete die Anzeige ein Serviceelement, das vor allem für deren Schaltung von Bedeutung war. Die Initiativen des Bundesministeriums für Gesundheit sehen vor, künftig den bisher nur über regional unterschiedliche Telefonnummern erreichbaren Service unter der bundeseinheitlichen Nummer 116117 zu bündeln. Ein wesentlicher Anlass für diese Initiative ist, dass die meisten Menschen in Deutschland die regional unterschiedlichen Telefonnummern, unter denen die Terminservicestellen zurzeit erreichbar sind, nicht kennen. Die Anzeige sollte daher den Menschen als Service auch die Telefonnummer angeben, unter der die jeweilige regionale Terminservicestelle erreichbar ist. Sie wurde daher so konzipiert, dass in der Anzeige die jeweils für die Region zutreffende Telefonnummer erscheint. Für die Schaltung bedeutete dies, dass sie auf regionaler Ebene erfolgen musste. Dabei war es erforderlich, regional erscheinende Zeitungen und Zeitschriften so auszuwählen, dass eine bundesweite Abdeckung erreicht werden kann. Die Schaltung erfolgte über einen Rahmenvertrag des Bundes, der u.a. Rabattgewährungen bis zu 25 % des Gesamtbetrags vorsieht (Naturalrabatt). Für die Schaltung der Anzeige wurden Mittel in Höhe von rd. 1.6 Mio. EUR aufgewandt. Der sich aus dieser Schaltung ergebende Naturalrabatt steht dem Bundesministerium für Gesundheit für Anzeigenschaltungen im Jahr 2019 zur Verfügung. Der Schaltplan für die Anzeige ist beigefügt. Schaltungen in elektronischen oder sozialen Medien erfolgten nicht. Eine Druckvorlage ist nicht Gegenstand der Akten. Mit freundlichen Grüßen,