Bundesweiter Einsatz Software Nachverfolgung Corona

Hallo,
gibt es heute (03.07.2021) bundesweit eine einheitliche, funktionierende und tatsächlich eingesetzte Software zur Nachverfolgung von Coronafällen für die Gesundheitsämter in Deutschland?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Juli 2021
  • Frist
    7. August 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, gibt es heute (03.0…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesweiter Einsatz Software Nachverfolgung Corona [#224256]
Datum
3. Juli 2021 09:17
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, gibt es heute (03.07.2021) bundesweit eine einheitliche, funktionierende und tatsächlich eingesetzte Software zur Nachverfolgung von Coronafällen für die Gesundheitsämter in Deutschland?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224256/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um B…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Bundesweiter Einsatz Software Nachverfolgung Corona [#224256]
Datum
6. Juli 2021 10:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihr Anfrage vom 3. Juli 2021 teile ich folgendes mit: Mit Stand 6. Juli…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Bundesweiter Einsatz Software Nachverfolgung Corona [#224256]
Datum
12. Juli 2021 13:42
Status
image001.jpg
1,6 KB


Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihr Anfrage vom 3. Juli 2021 teile ich folgendes mit: Mit Stand 6. Juli 2021 war das Surveillance, Outbreak Response Management and Analysis System (SORMAS) des Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung – eine Softwareanwendung zum Fall- und Kontaktpersonenmanagement - in 343 von 375 Gesundheitsämtern betriebsbereit bzw. in Betrieb. Dies entspricht 91 Prozent aller Gesundheitsämter. Weitere Informationen finden Sie auf https://www.sormas-oegd.de/. SORMAS dient in erster Linie der Prozessunterstützung in den Gesundheitsämtern vor Ort. Es fungiert nicht als eigenständige sogenannte IfSG-Fachwendung, also eine Meldesoftware im Meldesystem nach IfSG, über die sämtliche Ämter verfügen. Darüber hinaus ist die Nutzung des elektronischen Melde- und Informationssystems DEMIS seit 1. Januar 2021 gemäß § 14 Absatz 8 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gesetzlich vorgeschrieben. Alle 375 Gesundheitsämter erhalten über DEMIS elektronisch Erregernachweise von SARS-CoV-2. Die Verantwortung für die Ausstattung der Gesundheitsämter und damit die Entscheidung über den Einsatz digitaler Hilfsmittel obliegt den Ländern und den Gesundheitsämtern. Mit freundlichen Grüßen