Bundesweiter Meldedatenabgleich bei ehemaliger Rundfunkgebühr durch die ehemalige Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

Bitte teilen Sie die Vorschrift mit, nach der allgemeine Meldedatenabgleiche zwischen Meldebehörden und der GEZ bundesweit zu Rundfunkgebührenzeiten (bis Ende 2012) geregelt wurden. Bitte nennen Sie auch die Intervalle oder Kalenderdaten, in denen diese durchgeführt wurden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. September 2021
  • Frist
    5. Oktober 2021
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Einwohner-Zentralamt Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Bundesweiter Meldedatenabgleich bei ehemaliger Rundfunkgebühr durch die ehemalige Gebühreneinzugszentrale (GEZ) [#227790]
Datum
3. September 2021 16:20
An
Einwohner-Zentralamt Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Bitte teilen Sie die Vorschrift mit, nach der allgemeine Meldedatenabgleiche zwischen Meldebehörden und der GEZ bundesweit zu Rundfunkgebührenzeiten (bis Ende 2012) geregelt wurden. Bitte nennen Sie auch die Intervalle oder Kalenderdaten, in denen diese durchgeführt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 227790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227790/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesweiter Meldedatenabgleich bei ehemaliger…
An Einwohner-Zentralamt Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Bundesweiter Meldedatenabgleich bei ehemaliger Rundfunkgebühr durch die ehemalige Gebühreneinzugszentrale (GEZ) [#227790]
Datum
5. Oktober 2021 03:19
An
Einwohner-Zentralamt Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesweiter Meldedatenabgleich bei ehemaliger Rundfunkgebühr durch die ehemalige Gebühreneinzugszentrale (GEZ)“ vom 03.09.2021 (#227790) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 227790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227790/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bundesweiter Meldedatenabgleich bei ehemaliger Rundfunkgebühr durch die ehemalige Gebühreneinzugszentrale (GEZ)“ [#227790]
Datum
23. Januar 2022 23:56
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/227790/ Die Frage wurde bislang noch nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anhänge: - 227790.pdf Anfragenr: 227790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227790/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. Meldedatenabgleich GEZ (I3/232/2022) Sehr geehrter Herr Pinz, Ihre E-Mail vom 23.1.2022 ist bei…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Meldedatenabgleich GEZ (I3/232/2022)
Datum
28. Januar 2022 14:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, Ihre E-Mail vom 23.1.2022 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/232/2022 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten sich am 3.9.2022 an das Einwohnerzentralamt gewandt und dort Auskunft beantragt über die Vorschrift, nach der allgemeine Meldedatenabgleiche zwischen Meldebehörden und der GEZ bundesweit zu Rundfunkgebührenzeiten (bis Ende 2012) geregelt wurden, sowie die Intervalle oder Kalenderdaten, in denen diese durchgeführt wurden. Darauf hätten Sie keine Antwort erhalten. Der Auskunftsanspruch nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz richtet sich auf den Zugang zu Dokumenten, nicht auf die Beantwortung von Fragen (auch wenn der Name der Website „Frag den Staat“ das suggeriert). Daher müssen allgemeine Rechtsfragen nicht beantwortet werden, sondern lediglich (wenn vorhanden) Vermerke o.ä. herausgegeben werden, die sich mit der Frage beschäftigen. Ich habe Zweifel, dass zehn Jahre nach Beendigung dieses Verfahrens noch Dokumente vorliegen, werde mich hierzu aber an das EZA (jetzt Amt für Migration) wenden. Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. Meldedatenabgleich GEZ (I3/232/2022) Sehr geehrter Herr Pinz, ich beziehe mich auf Ihre Eingabe …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Meldedatenabgleich GEZ (I3/232/2022)
Datum
7. März 2022 10:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, ich beziehe mich auf Ihre Eingabe vom 23.1.2022. Ich habe mich an die Behörde für Inneres und Sport gewandt, zu der das Einwohnerzentralamt (EZA) gehörte. Die Organisationseinheit ist nunmehr seit ca. einem Jahr bereits das Amt für Migration. Man konnte Ihren Antrag allerdings nicht auffinden. Ob dies mit der Umbenennung von Einwohnerzentralamt in Amt für Migration zusammenhängt, ist mir leider nicht bekannt. Unabhängig davon hat mir die BIS mitgeteilt, dass die von Ihnen begehrten Informationen auch gar nicht in den Zuständigkeitsbereich des EZA fielen. Diese Aufgaben haben in der Vergangenheit die Einwohnermeldeämter übernommen. Richtiger Adressat wären damit wohl die Bezirksämter. Für „Zentrale Meldeangelegenheiten“ ist in Hamburg das Bezirksamt Harburg zuständig. Ich werde Ihre Eingabe damit schließen. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
AW: Ihre Anfrage wg. Meldedatenabgleich GEZ (I3/232/2022) [#227790] Sehr << Anrede >> Vielen Dank für …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Ihre Anfrage wg. Meldedatenabgleich GEZ (I3/232/2022) [#227790]
Datum
13. März 2022 12:55
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Recherche. Dank Ihnen hat meine Anfrage nun die Nachfolgebehörde erreicht, die aber nicht für die Beantwortung zuständig sein soll. Es wurde das Bezirksamt Harburg als zuständige Stelle genannt. Wurde die Anfrage denn dorthin weitergeleitet? Ich habe leider keine Informationen über den Behördenvorgang zwischen Ihnen und dem Amt für Migration, die mir erlauben würden, dies selbst zu erfragen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 227790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227790/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. März 2022 09:16
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.