Bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2025?

lt. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD plant die Bundesregierung und das BMFSFJ zum Jahr 2025 einen bundesweit einheitlichen rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung einzuführen. Leider konnte ich auf Ihrer Webseite keine Informationen zum aktuellen Stand der Reform finden. Daher bitte ich um Zusendung des Referentenentwurfs für Reform.

Außerdem bitte ich Übersendung von Informationen, wie die Umsetzung dieser Reform ausgestaltet werden soll, wie der Bund plant die Kreise, Gemeinden und Schulen bei der Umsetzung zu unterstützen bzw. die Voraussetzungen zur Umsetzung zu schaffen. Insbesondere interessiert mich, wie der Bund plant die Gemeinden bei der Schaffung von ausreichend Raum für eine angemessene Betreuung zu unterstützen?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    4. März 2020
  • Frist
    7. April 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: lt. Koalitionsvertr…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2025? [#181860]
Datum
4. März 2020 11:23
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
lt. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD plant die Bundesregierung und das BMFSFJ zum Jahr 2025 einen bundesweit einheitlichen rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung einzuführen. Leider konnte ich auf Ihrer Webseite keine Informationen zum aktuellen Stand der Reform finden. Daher bitte ich um Zusendung des Referentenentwurfs für Reform. Außerdem bitte ich Übersendung von Informationen, wie die Umsetzung dieser Reform ausgestaltet werden soll, wie der Bund plant die Kreise, Gemeinden und Schulen bei der Umsetzung zu unterstützen bzw. die Voraussetzungen zur Umsetzung zu schaffen. Insbesondere interessiert mich, wie der Bund plant die Gemeinden bei der Schaffung von ausreichend Raum für eine angemessene Betreuung zu unterstützen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181860 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181860 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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