Bundeswirtschaftsministerium: TTIP-Beirat Positionspapier Für eine Handelspolitik im Interesse der Menschen und der Umwelt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Das Positionspapier „Für eine Handelspolitik im Interesse der Menschen und der Umwelt“ des TTIP-Beirats im Bundeswirtschaftsministeriums zum Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) aus der unten genannten Quelle
2. Die Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums zum genannten Positionspapier aus der unten genannten Quelle
Quelle: 2015-01-29 Die Welt Artikel „Jetzt fallen Gabriel die eigenen Leute in den Rücken“ von Nikolaus Doll, Martin Greive und Daniel Friedrich Sturm; Link: http://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/jetzt-fallen-gabriel-die-eigenen-leute-in-den-r%C3%BCcken/ar-AA8I8d8?ocid=iehp
Bitte beachten Sie folgendes:
Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Nach Art. 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz (EGovG) i.V.m. § 1 Abs. 2 IFG wünsche ich die elektronische Übermittlung der Dokumente an meine persönliche E-Mail Adresse. Sie lautet: <<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank im Voraus für ihre Mühen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage erfolgreich
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Datum29. Januar 2015
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3. März 2015
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