Bunker in Dortmund

- Auflistung aller benutzbaren/intakter Bunker in Dortmund
- Auflistung aller benutzbaren/intakter Atomschutzbunker in Dortmund

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Februar 2022
  • Frist
    29. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bunker in Dortmund [#241932]
Datum
25. Februar 2022 20:06
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Auflistung aller benutzbaren/intakter Bunker in Dortmund - Auflistung aller benutzbaren/intakter Atomschutzbunker in Dortmund
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241932 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241932/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom 25.02.2022 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, Ihre…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 25.02.2022
Datum
1. März 2022 10:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, Ihre Mail vom 25.02.2022 ist im Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit eingegangen. Sie erhalten sobald möglich eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, Der Bau und die Bereitstellung…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 25.02.2022 "Bunker in Dortmund [#241932]"
Datum
7. März 2022 08:05
Status
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, Der Bau und die Bereitstellung von Schutzraumbauten, wie zum Beispiel Bunkeranlagen, ist eine Maßnahme des Zivilschutzes. Hierunter werden in Deutschland alle nicht-militärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung im Verteidigungs- oder Spannungsfall verstanden. Diese Maßnahmen liegen im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.bbk.bund.de/DE/Home/home_node.html / Schutzräume Die Vorhaltung von Bunkeranlagen für die Bevölkerung war ursprünglich als Schutz gegen die Auswirkungen eines Angriffskrieges vorgesehen. Gerade während des Kalten Krieges wurden ab etwa 1960 vermehrt Schutzraumbauten für die Bevölkerung erstellt. Allerdings standen zu keinem Zeitpunkt ausreichend Plätze für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung. Mit der Veränderung der Bedrohungslage in den Jahren nach 1990 wurde der Schutzraumbau aufgegeben. Der Bund hat sich ab dem Jahr 2007 aus dem Konzept der Vorhaltung von Schutzraumbauten zurückgezogen und Zug um Zug fast alle bestehenden Anlagen stillgelegt. Wie die Feuerwehr Dortmund mitteilt, stehen in der Stadt Dortmund deshalb mittlerweile keine öffentlichen Schutzraumplätze mehr zur Verfügung. Abschließend ist zu bemerken, dass Schutzräume immer nur ein sehr kleiner, eher untergeordneter Bestandteil des Bevölkerungsschutzes waren. Ein effektiver und umfassender Bevölkerungsschutz umfasst eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen des Bundes im Zivilschutz und der Länder und Kommunen im Katastrophenschutz. Die bestehenden Konzepte der beteiligten Aufgabenträger werden laufend den sich verändernden Bedrohungslagen angepasst und weiterentwickelt. Schutzraumbauten spielen im modernen Bevölkerungsschutz keine Rolle mehr. Mit freundlichen Grüßen