Bürger-Postfächer

Anfrage an: Stadt Waibstadt

Informationen zu den Bürger-Postfächern, die hier beschrieben werden: https://www.waibstadt.de/pb/Startseite/Rathaus+_+Buergerservice/Sicher+Kommunizieren.html

- Jährliche Kosten
- Nutzerstatistiken
- Verschlüsselungsverfahren

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2019
  • Frist
    13. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu …
An Stadt Waibstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bürger-Postfächer [#142112]
Datum
14. Mai 2019 15:17
An
Stadt Waibstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu den Bürger-Postfächern, die hier beschrieben werden: https://www.waibstadt.de/pb/Startseite/Rathaus+_+Buergerservice/Sicher+Kommunizieren.html - Jährliche Kosten - Nutzerstatistiken - Verschlüsselungsverfahren
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Waibstadt
Sehr geehrteAntragsteller/in bei unserer virtuellen Poststelle (VPS) handelt es sich um ein virtuelles Postfach f…
Von
Stadt Waibstadt
Betreff
AW: Bürger-Postfächer [#142112]
Datum
5. Juni 2019 07:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bei unserer virtuellen Poststelle (VPS) handelt es sich um ein virtuelles Postfach für den Empfang und Versand von verschlüsselten Nachrichten. Sie können nach einer Registrierung mit allen Kommunen in Baden-Württemberg, die an der VPS beteiligt sind, sicher kommunizieren, nicht nur mit der Stadt Waibstadt. Die jährliche Nutzungsgebühr der Stadt Waibstadt für die VPS beträgt 360 €. Die Kommunikation erfolgt über eine https-Verschlüsselung. Die Nutzung erfolgte in diesem Jahr 0 mal. Mit freundlichen Grüßen