Bürgeranfrage: Einsatz technischer Mittel zur Verhütung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität (§ 59 SächsPVDG)
Die gemeinnützige Datenschutz- und Grundrechtsorganisation Digitalcourage möchte sich über den „Einsatz technischer Mittel zur Verhütung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität“ nach § 59 des Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetzes vom 11. Mai 2019 [1] informieren:
(1) Mit welcher Software welches Herstellers werden die personenbezogene Daten nach § 59 SächsPVDG ausgewertet?
(2) Wird oder wurde für den „automatisierten Abgleich eine Übereinstimmung“ eine Software zum automatisierten Lernen eingesetzt? Wenn ja, wie wurde diese Software trainiert?
(3) Gab es bereits praktische Anwendungen von § 59 SächsPVDG. Falls ja: Wie viele Personen wurden erfasst, wie viele Abgleiche wurden durchgeführt und mit welchen Ergebnissen?
[1]
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18193-Saechsisches-Polizeivollzugsdienstgesetz-#p59
Anfrage erfolgreich
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Datum2. Juli 2019
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6. August 2019
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