Bürgeranfrage: Einsatz technischer Mittel zur Verhütung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität (§ 59 SächsPVDG)

Die gemeinnützige Datenschutz- und Grundrechtsorganisation Digitalcourage möchte sich über den „Einsatz technischer Mittel zur Verhütung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität“ nach § 59 des Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetzes vom 11. Mai 2019 [1] informieren:

(1) Mit welcher Software welches Herstellers werden die personenbezogene Daten nach § 59 SächsPVDG ausgewertet?
(2) Wird oder wurde für den „automatisierten Abgleich eine Übereinstimmung“ eine Software zum automatisierten Lernen eingesetzt? Wenn ja, wie wurde diese Software trainiert?
(3) Gab es bereits praktische Anwendungen von § 59 SächsPVDG. Falls ja: Wie viele Personen wurden erfasst, wie viele Abgleiche wurden durchgeführt und mit welchen Ergebnissen?

[1]
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18193-Saechsisches-Polizeivollzugsdienstgesetz-#p59

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juli 2019
  • Frist
    6. August 2019
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Karl Müller (Digitalcourage e.V.)
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die gemein…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Karl Müller (Digitalcourage e.V.)
Betreff
Bürgeranfrage: Einsatz technischer Mittel zur Verhütung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität (§ 59 SächsPVDG) [#154003]
Datum
2. Juli 2019 16:32
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die gemeinnützige Datenschutz- und Grundrechtsorganisation Digitalcourage möchte sich über den „Einsatz technischer Mittel zur Verhütung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität“ nach § 59 des Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetzes vom 11. Mai 2019 [1] informieren: (1) Mit welcher Software welches Herstellers werden die personenbezogene Daten nach § 59 SächsPVDG ausgewertet? (2) Wird oder wurde für den „automatisierten Abgleich eine Übereinstimmung“ eine Software zum automatisierten Lernen eingesetzt? Wenn ja, wie wurde diese Software trainiert? (3) Gab es bereits praktische Anwendungen von § 59 SächsPVDG. Falls ja: Wie viele Personen wurden erfasst, wie viele Abgleiche wurden durchgeführt und mit welchen Ergebnissen? [1] https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18193-Saechsisches-Polizeivollzugsdienstgesetz-#p59
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karl Müller Digitalcourage e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Karl Müller Digitalcourage e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Karl Müller (Digitalcourage e.V.)
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrter Herr Müller, Ihre Fragen wurden zuständigkeitshalber an die Abteilung 3, SMI, Stabsstelle Kommunika…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
Bürgeranfrage: Einsatz technischer Mittel zur Verhütung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität (§ 59 SächsPVDG) [#154003]
Datum
9. Juli 2019 12:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, Ihre Fragen wurden zuständigkeitshalber an die Abteilung 3, SMI, Stabsstelle Kommunikation weitergeleitet. Das Sächsische Staatsministerium des Innern beantwortet Ihre Fragen wie folgt: In Ermangelung einer Rechtsgrundlage für einen automatisierten Abgleich personenbezogener Daten anhand von Bildaufzeichnungen fanden bislang keine praktischen Anwendungen statt. Bis Inkrafttreten des ab 1. Januar 2020 gültigen Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG) gilt es geeignete Technologien zu eruieren. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag. Mit freundlichen Grüßen

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Karl Müller (Digitalcourage e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die sehr zügige Beantwortung …
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Karl Müller (Digitalcourage e.V.)
Betreff
AW: Bürgeranfrage: Einsatz technischer Mittel zur Verhütung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität (§ 59 SächsPVDG) [#154003]
Datum
9. Juli 2019 15:13
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die sehr zügige Beantwortung unserer Bürgeranfrage. Mit freundlichen Grüßen Karl Müller Anfragenr: 154003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Karl Müller Digitalcourage e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>