Bürgerantrag V-261/2020 in Rheda-Wiedenbrück, Tempo 30 Neuenkirchener Str. in Rheda-Wiedenbrüc

seit Jahren ist in Rheda-Wiedenbrück die Verkehrssituation an der L927 ein Thema. Insbesondere geht es um den Abschnitt der Neuenkirchener Str. zwischen dem Platanenweg und der Gütersloher Str. . Nach einer Unfallserie im Jahre 2019 gab es eine Unterschriftenaktion der Anwohner für Tempo 30. Diese wurde abgelehnt und zusätzlich ein Parkverbot verhängt, was aufgrund der ketzten freien Sicht zu einer Verschärfung der Situation (deutlich höhere Geschwindigkeiten) geführt hat. Das Thema wird immer wieder -inbsbesondere nach Unfällen- in der Presse diskutiert und zahlreiche Bürgeranträge pochen auf eine Entschärfung. Hier geht es um einen erneuten Bürgerantrag aus dem Jahre 2020. Laut Herrn Otta von der Stadt Rheda-Wiedenbrück gibt es seitens der Verkehrsdirektion der Kreispolizeibehörde wieder eine ablehnende Haltung (Zitat: "Eine ablehnende Stellungnahme der Verkehrsdirektion der Kreispolizeibehörde liegt bereits vor"). Aus welchen Gründen wird dieses Ansinnen der Bürger von Ihnen weiterhin abgelehnt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Juli 2021
  • Frist
    31. August 2021
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Dr. Wolfgang Tietz
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh Details
Von
Dr. Wolfgang Tietz
Betreff
Bürgerantrag V-261/2020 in Rheda-Wiedenbrück, Tempo 30 Neuenkirchener Str. in Rheda-Wiedenbrüc [#225784]
Datum
29. Juli 2021 15:05
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
seit Jahren ist in Rheda-Wiedenbrück die Verkehrssituation an der L927 ein Thema. Insbesondere geht es um den Abschnitt der Neuenkirchener Str. zwischen dem Platanenweg und der Gütersloher Str. . Nach einer Unfallserie im Jahre 2019 gab es eine Unterschriftenaktion der Anwohner für Tempo 30. Diese wurde abgelehnt und zusätzlich ein Parkverbot verhängt, was aufgrund der ketzten freien Sicht zu einer Verschärfung der Situation (deutlich höhere Geschwindigkeiten) geführt hat. Das Thema wird immer wieder -inbsbesondere nach Unfällen- in der Presse diskutiert und zahlreiche Bürgeranträge pochen auf eine Entschärfung. Hier geht es um einen erneuten Bürgerantrag aus dem Jahre 2020. Laut Herrn Otta von der Stadt Rheda-Wiedenbrück gibt es seitens der Verkehrsdirektion der Kreispolizeibehörde wieder eine ablehnende Haltung (Zitat: "Eine ablehnende Stellungnahme der Verkehrsdirektion der Kreispolizeibehörde liegt bereits vor"). Aus welchen Gründen wird dieses Ansinnen der Bürger von Ihnen weiterhin abgelehnt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dr. Wolfgang Tietz Anfragenr: 225784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225784/ Postanschrift Dr. Wolfgang Tietz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dr. Wolfgang Tietz
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh
Sehr geehrter Herr Dr. Tietz, vielen Dank für Ihre Anfrage vom gestrigen Tage. Ich habe Verständnis, dass Sie Ent…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh
Betreff
WG: Bürgerantrag V-261/2020 in Rheda-Wiedenbrück, Tempo 30 Neuenkirchener Str. in Rheda-Wiedenbrüc [#225784]
Datum
30. Juli 2021 11:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Tietz, vielen Dank für Ihre Anfrage vom gestrigen Tage. Ich habe Verständnis, dass Sie Entscheidungen von Behörden, die nicht in Ihrem Sinne getroffen werden, hinterfragen. Das ist Ihr gutes Recht. Haben bitte auch Sie Verständnis, wenn ich Sie mit Ihrer Anfrage an die zuständige Genehmigungsbehörde, den Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Rheda-Wiedenbrück, verweise. Dort liegen alle Informationen im Zusammenhang mit der polizeilichen Stellungnahme vor und werden Ihnen, sofern sie Ihnen nach dem IFG zustehen, von dort zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen

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Dr. Wolfgang Tietz
Sehr << Anrede >> die entsprechende Behörde hat nur ihre negative Stellungnahme erwähnt. Mein Interes…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh Details
Von
Dr. Wolfgang Tietz
Betreff
AW: WG: Bürgerantrag V-261/2020 in Rheda-Wiedenbrück, Tempo 30 Neuenkirchener Str. in Rheda-Wiedenbrüc [#225784]
Datum
30. Juli 2021 12:18
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die entsprechende Behörde hat nur ihre negative Stellungnahme erwähnt. Mein Interesse bzw. meine Anfrage richtet sich dementsprechend nur an Ihre Stellungnahme. Es wäre hilfreich, wenn Sie mir die entsprechende Stellungnahme mit seinen Begründungen einfach zusenden könnten. Hilfreich wäre auch von Ihrer Seite ein Begründung, warum hier in der Neuenkirchener Str. keine Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Dr. Wolfgang Tietz Anfragenr: 225784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225784/ Postanschrift Dr. Wolfgang Tietz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>