Bürgerbegehren

Anfrage an: Landratsamt Bayreuth

Ist es zulässig auf Landkreisebene ein Bürgerbegehren zu organisieren, das die Aufforderung beinhaltet,
das Landratsamt in Bayreuth NICHT mit immensem Kostenaufwand um 50 Arbeitsplätze zu erweitern, sondern es stattdessen wesentlich kostengünstiger zu dezentralisieren und in geeignete Leerstände in anderen Städten des Kreises zu verlagern?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2019
  • Frist
    13. Juni 2019
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Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist es zu…
An Landratsamt Bayreuth Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Bürgerbegehren [#141963]
Datum
14. Mai 2019 10:57
An
Landratsamt Bayreuth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist es zulässig auf Landkreisebene ein Bürgerbegehren zu organisieren, das die Aufforderung beinhaltet, das Landratsamt in Bayreuth NICHT mit immensem Kostenaufwand um 50 Arbeitsplätze zu erweitern, sondern es stattdessen wesentlich kostengünstiger zu dezentralisieren und in geeignete Leerstände in anderen Städten des Kreises zu verlagern?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer

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Landratsamt Bayreuth
Sehr geehrter Herr Mayer, vielen Dank für Ihre (Bürger)Anfrage vom 14.05.2019. Wir dürfen uns der rechtlichen Be…
Von
Landratsamt Bayreuth
Betreff
Bürgerbegehren [#141963]
Datum
21. Mai 2019 15:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mayer, vielen Dank für Ihre (Bürger)Anfrage vom 14.05.2019. Wir dürfen uns der rechtlichen Bewertung unserer Aufsichtsbehörde, der Regierung von Oberfranken, anschließen, die festgestellt hat, dass ein Bürgerbegehren nicht zulässig sein dürfte, da die vorliegende Fragestellung die innere Organisation der Kreisverwaltung betrifft und damit kraft Gesetzes einem Bürgerbegehren entzogen ist. Mit freundlichen Grüßen