Bürgerbeteiligung - speziell Online-Beteiligung

Ich hätte gerne gewusst, inwieweit Sie als BMBF Methoden der ePartizipation seit 2010 angewendet haben.
Wieviele Online-Beteiligungsmaßnahmen gab es (2010-2018)?
Zu welchen Anlässen wurden diese Beteiligungsmaßnahmen durchgeführt?
Wie groß war deren Reichweite?
Planen Sie weitere Online-Beteiligungsmaßnahmen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Januar 2019
  • Frist
    5. Februar 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich hätte gerne …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bürgerbeteiligung - speziell Online-Beteiligung [#35511]
Datum
3. Januar 2019 15:02
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gerne gewusst, inwieweit Sie als BMBF Methoden der ePartizipation seit 2010 angewendet haben. Wieviele Online-Beteiligungsmaßnahmen gab es (2010-2018)? Zu welchen Anlässen wurden diese Beteiligungsmaßnahmen durchgeführt? Wie groß war deren Reichweite? Planen Sie weitere Online-Beteiligungsmaßnahmen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 115-18501/1(2019) Berlin, 01.02.201…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Bürgerbeteiligung - speziell Online-Beteiligung [#35511]
Datum
1. Februar 2019 09:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 115-18501/1(2019) Berlin, 01.02.2019 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 03.01.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Bürgerbeteiligung - speziell Online-Beteiligung vom 3.1.2019. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: siehe Anlage 1 Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre überaus ausführliche Antwort! Es wäre hilfreich, wenn S…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bürgerbeteiligung - speziell Online-Beteiligung [#35511]
Datum
25. März 2019 22:57
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre überaus ausführliche Antwort! Es wäre hilfreich, wenn Sie folgende Informationen zu den von Ihnen genannten Prozessen bestätigen bzw. korrigieren würden: 1) Sozialökologische Forschung; Jahr 2018; Start des Projektes: 2. Quartal 2) Nationaler Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung; Jahr 2017; Start des Projektes: 1. Quartal 3) Online-Befragung des EU-Programms Erasmus+; Jahr 2016; Start des Projektes: 4. Quartal 4) Umfrage zum Newsletter des BMBF; Jahr 2016; Start des Projektes: 1. Quartal 01.02.16 5) Schülerwettbewerb "Wasser in der Zukunftsstadt"; Jahr 2015; Start des Projektes: 4. Quartal 6) Bürgerdialoge zu Zukunftstechnologien "Demografischer Wandel"; Jahr 2012; Start des Projektes: 4. Quartal 7) Bürgerdialoge zu Zukunftstechnologien "Hightech Medizin"; Jahr 2011; Start des Projektes: 3. Quartal 8) Bürgerdialoge zu Zukunftstechnologien "Energietechnologie"; Jahr 2011; Start des Projektes: 3. Quartal Außerdem hätte ich noch eine Frage: Gab es im BMBF vergleichbare Prozesse vor 2010? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 35511 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 115-18501/35(2019) Berlin, 11.04…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Bürgerbeteiligung - speziell Online-Beteiligung [#35511]
Datum
23. April 2019 10:13
Status
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 115-18501/35(2019) Berlin, 11.04.2019 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 25.03.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zu Bürgerbeteiligung - speziell Online-Beteiligung vom 25.3.2019. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: Die genannten Daten können bis auf Punkt 6 bestätigt werden. Unter Punkt 6 lauten die korrekten Angaben: 6) Bürgerdialoge zu Zukunftstechnologien "Demografischer Wandel"; Jahr 2012; Start des Projektes: 3. Quartal Vor 2010 gab es im BMBF keine vergleichbaren Prozesse. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen