Bürgerbüro des Ministerpräsidenten

Meine Fragen wären:

1. Wie viele Bürgeranfragen gingen auf welchem Kommunikationswegen (E-Mail, Brief, Fax, Telefon) Bürgerbüro des Ministerpräsidenten in den letzten Jahren ein?

2. Welche thematischen und inhaltlichen Schwerpunkte hatten Scheiben, die beim Bürgerbüro des Ministerpräsidenten eingingen?

3. Welche regionalen Schwerpunkte der Absender-Postleitahlen (Landkreise, etc..) waren bei Bürgeranfragen an das Bürgerbüro des Ministerpräsidenten zu verzeichnen?

4. Erfolgt eine regelmäßige, dauerhafte statistische Auswertung der beim Bürgerbüro des Ministerpräsidenten eingehenden Bürgeranfragen?

5. Erfolgt eine weitere Kontrolle (wenn ja, in welcher Art), wie Bürgeranfragen Bürgerbüro des Ministerpräsidenten weiter bearbeitet werden, nach dem Bürgeranfragen vom Bürgerbüro des Ministerpräsidenten weitergeleitet werden und wie ist sichergestellt das der Absender auch eine Antwort (seitens der weitergeleitet Stelle) erhält und über den Verlauf/Sachstand seiner Bürgeranfrage auf dem Laufenden gehalten wird?

6. Wie lange dauert durchschnittlich die Bearbeitung einer Bürgeranfrage Bürgerbüro des Ministerpräsidenten- wie lange bisher maximal?

7. Ist es geplant zukünftig, zeitnah und dauerhaft kostenlose Kontaktmöglichkeiten für eingehende Bürgeranfragen beim Bürgerbüro des Ministerpräsidenten einzuführen- Einführung einer kostenlosen Faxnummer, Einführung einer kostenlosen Telefonnummer, Einführung einer Portobefreiung für eingehende postalische Bürgeranfragen)- wenn nicht- warum?

8. Gibt es Beschwerden oder Beanstandungen seitens der Arbeitsweise des Bürgerbüro des Ministerpräsidenten an sich – wenn ja, welche?

9. Es ist geplant, zukünftig einen schriftlichen, öffentlichen Tätigkeitsbericht über Bürgerbüro des Ministerpräsidenten in geeigneter Form zu erstellen und zu veröffentlichen, der die Arbeit des Bürgerbüros des Ministerpräsidenten und ausgewählte Bürgeranfragen und deren Erledigung thematisiert?

10. Wird der derzeitige öffentliche Bekanntheitsgrad des Bürgerbüros des Ministerpräsidenten als ausreichend beurteilt und ist es geplant den öffentlichen Bekanntheitsgrad des Bürgerbüro des Ministerpräsidenten durch geeignete Maßnahmen u.a. der Öffentlichkeits- und Pressearbeit zeitnah und dauerhaft zu erhöhen?

11. Wie- auf welche Art - wurde die Bürgeranfragen am Bürgerbüro des Ministerpräsidenten erledigt (Rat, Auskunft, Übersendung von Material, …)?

12. Wie wird mit eingehenden Anrufen beim Bürgerbüro des Ministerpräsidenten umgegangen? Werden diese eingehenden Anrufe beim Bürgerbüro des Ministerpräsidenten gespeichert bzw. dokumentiert, da es durch die telefonische Kontaktaufnahme keine schriftlichen Dokumente seitens des Anfragenden gibt?

13. Wie wird die barrierefreie Nutzung der Internetseiten für mobilitätseingeschränkte Bürger sichergestellt beim Bürgerbüro des Ministerpräsidenten?

14. Wie wird mit eingehenden Bürgeranfragen beim Bürgerbüro des Ministerpräsidenten umgangen, die in einer Fremdsprache eingehenden – z.B. der polnischen Sprache ? – wie wird die Kommunikation mit Bürger, die in/mit ausschließlich einer Fremdsprache kommunizieren (können) ermöglicht?

15. Wie war und ist das Bürgerbüro des Ministerpräsidenten zurzeit personell ausgestattet und wie wird sichergestellt, dass Bürgerbüro des Ministerpräsidenten personell ausgestattet ist und bleibt?

16. Ist die Existenz des Bürgerbüro des Ministerpräsidenten und somit die Bearbeitung von eingehenden Bürgeranfragen Bürgerbüro des Ministerpräsidenten zukünftig, dauerhaft und im Falle von kurz- mittel- und langfristigen Personalausfällen verschiedener Gründe z.B. durch Krankheit etc… abgesichert?

17. Wie war und ist das Bürgerbüro des Ministerpräsidenten zurzeit finanziell und materiell ausgestattet und wie wird sichergestellt, dass Bürgerbüro des Ministerpräsidenten finanziell und materiell ausgestattet ist und bleibt?

18. Ist es möglich auf den Internetseiten des Bürgerbüros des Ministerpräsidenten ein Kontaktformular einzufügen bzw. bereitzustellen und ist es möglich auf den Internetseiten des Bürgerbüros des Ministerpräsidenten ein Formular in einem gängigen Datei-Format bereitzustellen, der die Formulierung einer Bürgeranfrage eines Bürgers somit die Kotaktaufnahme für eine Bürgeranfrage an das Bürgerbüro des Ministerpräsidenten erleichtert und noch bürgerfreundlicher zu gestalten?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    21. Januar 2014
  • Frist
    22. Februar 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Staatskanzlei des Landes Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bürgerbüro des Ministerpräsidenten [#5321]
Datum
21. Januar 2014 20:25
An
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
Meine Fragen wären: 1. Wie viele Bürgeranfragen gingen auf welchem Kommunikationswegen (E-Mail, Brief, Fax, Telefon) Bürgerbüro des Ministerpräsidenten in den letzten Jahren ein? 2. Welche thematischen und inhaltlichen Schwerpunkte hatten Scheiben, die beim Bürgerbüro des Ministerpräsidenten eingingen? 3. Welche regionalen Schwerpunkte der Absender-Postleitahlen (Landkreise, etc..) waren bei Bürgeranfragen an das Bürgerbüro des Ministerpräsidenten zu verzeichnen? 4. Erfolgt eine regelmäßige, dauerhafte statistische Auswertung der beim Bürgerbüro des Ministerpräsidenten eingehenden Bürgeranfragen? 5. Erfolgt eine weitere Kontrolle (wenn ja, in welcher Art), wie Bürgeranfragen Bürgerbüro des Ministerpräsidenten weiter bearbeitet werden, nach dem Bürgeranfragen vom Bürgerbüro des Ministerpräsidenten weitergeleitet werden und wie ist sichergestellt das der Absender auch eine Antwort (seitens der weitergeleitet Stelle) erhält und über den Verlauf/Sachstand seiner Bürgeranfrage auf dem Laufenden gehalten wird? 6. Wie lange dauert durchschnittlich die Bearbeitung einer Bürgeranfrage Bürgerbüro des Ministerpräsidenten- wie lange bisher maximal? 7. Ist es geplant zukünftig, zeitnah und dauerhaft kostenlose Kontaktmöglichkeiten für eingehende Bürgeranfragen beim Bürgerbüro des Ministerpräsidenten einzuführen- Einführung einer kostenlosen Faxnummer, Einführung einer kostenlosen Telefonnummer, Einführung einer Portobefreiung für eingehende postalische Bürgeranfragen)- wenn nicht- warum? 8. Gibt es Beschwerden oder Beanstandungen seitens der Arbeitsweise des Bürgerbüro des Ministerpräsidenten an sich – wenn ja, welche? 9. Es ist geplant, zukünftig einen schriftlichen, öffentlichen Tätigkeitsbericht über Bürgerbüro des Ministerpräsidenten in geeigneter Form zu erstellen und zu veröffentlichen, der die Arbeit des Bürgerbüros des Ministerpräsidenten und ausgewählte Bürgeranfragen und deren Erledigung thematisiert? 10. Wird der derzeitige öffentliche Bekanntheitsgrad des Bürgerbüros des Ministerpräsidenten als ausreichend beurteilt und ist es geplant den öffentlichen Bekanntheitsgrad des Bürgerbüro des Ministerpräsidenten durch geeignete Maßnahmen u.a. der Öffentlichkeits- und Pressearbeit zeitnah und dauerhaft zu erhöhen? 11. Wie- auf welche Art - wurde die Bürgeranfragen am Bürgerbüro des Ministerpräsidenten erledigt (Rat, Auskunft, Übersendung von Material, …)? 12. Wie wird mit eingehenden Anrufen beim Bürgerbüro des Ministerpräsidenten umgegangen? Werden diese eingehenden Anrufe beim Bürgerbüro des Ministerpräsidenten gespeichert bzw. dokumentiert, da es durch die telefonische Kontaktaufnahme keine schriftlichen Dokumente seitens des Anfragenden gibt? 13. Wie wird die barrierefreie Nutzung der Internetseiten für mobilitätseingeschränkte Bürger sichergestellt beim Bürgerbüro des Ministerpräsidenten? 14. Wie wird mit eingehenden Bürgeranfragen beim Bürgerbüro des Ministerpräsidenten umgangen, die in einer Fremdsprache eingehenden – z.B. der polnischen Sprache ? – wie wird die Kommunikation mit Bürger, die in/mit ausschließlich einer Fremdsprache kommunizieren (können) ermöglicht? 15. Wie war und ist das Bürgerbüro des Ministerpräsidenten zurzeit personell ausgestattet und wie wird sichergestellt, dass Bürgerbüro des Ministerpräsidenten personell ausgestattet ist und bleibt? 16. Ist die Existenz des Bürgerbüro des Ministerpräsidenten und somit die Bearbeitung von eingehenden Bürgeranfragen Bürgerbüro des Ministerpräsidenten zukünftig, dauerhaft und im Falle von kurz- mittel- und langfristigen Personalausfällen verschiedener Gründe z.B. durch Krankheit etc… abgesichert? 17. Wie war und ist das Bürgerbüro des Ministerpräsidenten zurzeit finanziell und materiell ausgestattet und wie wird sichergestellt, dass Bürgerbüro des Ministerpräsidenten finanziell und materiell ausgestattet ist und bleibt? 18. Ist es möglich auf den Internetseiten des Bürgerbüros des Ministerpräsidenten ein Kontaktformular einzufügen bzw. bereitzustellen und ist es möglich auf den Internetseiten des Bürgerbüros des Ministerpräsidenten ein Formular in einem gängigen Datei-Format bereitzustellen, der die Formulierung einer Bürgeranfrage eines Bürgers somit die Kotaktaufnahme für eine Bürgeranfrage an das Bürgerbüro des Ministerpräsidenten erleichtert und noch bürgerfreundlicher zu gestalten?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 21.01.2014. Sie baten u…
Von
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Betreff
AW: Bürgerbüro des Ministerpräsidenten [#5321]
Datum
20. Februar 2014 10:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 21.01.2014. Sie baten um vorherige Mitteilung für den Fall, dass für die Bearbeitung Ihres Antrags Kosten anfallen. Auch wenn es sich aus Ihrer Sicht nur um einen einfachen - kostenfreien - Fall handelt, kann der Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung Ihrer Anfrage nicht hinreichend genug eingeschätzt werden, um die voraussichtlich anfallenden Kosten (Gebühren und Auslagen) konkret benennen zu können. Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg (AIG) sieht aber vor, dass für Amtshandlungen, die aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Kosten erhoben werden (§ 10 Nr. 1 AIG). Nach der Verwaltungsgebührenordnung zum AIG (Tarifstellen 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3) betragen die Gebühren in einfachen Fällen bis 100 €, bei umfangreichem Verwaltungsaufwand bis 500 € und bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand bis 1000 €. Ich weise darauf hin, dass aus rechtlichen Gründen die Beantwortung Ihres Antrags in elektronischer Form an die Email-Adresse "FragDenStaat.de" nicht möglich ist. Die Bescheidung eines Antrags auf Akteneinsicht nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg stellt einen Verwaltungsakt dar, der - um wirksam zu werden - demjenigen bekannt zu geben ist , für den er bestimmt ist (§ 41 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz). Für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags und Zusendung des abschließenden Bescheids bitte ich Sie um Mitteilung Ihrer Postanschrift, da ich Ihnen den Bescheid auf dem Postweg zusenden werde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Herr Reichenstein, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich möchte Ihnen gerne meine postalische Adresse z…
An Staatskanzlei des Landes Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Bürgerbüro des Ministerpräsidenten [#5321]
Datum
20. Februar 2014 10:39
An
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Status
Sehr geehrter Herr Reichenstein, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich möchte Ihnen gerne meine postalische Adresse zukommen lassen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Herr Reichenstein, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich möchte Ihnen gerne meinen Antrag bzw. meine An…
An Staatskanzlei des Landes Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Bürgerbüro des Ministerpräsidenten [#5321]
Datum
20. Februar 2014 10:45
An
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Status
Sehr geehrter Herr Reichenstein, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich möchte Ihnen gerne meinen Antrag bzw. meine Anfrage soweit aufrechterhalten, soweit für dessen Bearbeitung keine Gebühren anfallen. Soweit für die Bearbeitung meiner Anfrage Gebühren anfallen bzw. anfallen würden, würde ich ihn gerne nicht weiter verfolgen. Vielen Dank. ... Mit freundlichen Grüßen

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Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, kann der Verwaltungsaufwand für die B…
Von
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Betreff
AW: AW: AW: Bürgerbüro des Ministerpräsidenten [#5321]
Datum
25. Februar 2014 09:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, kann der Verwaltungsaufwand für die Beantwortung Ihrer Anfrage nicht so eindeutig eingeschätzt werden, um Ihnen die später tatsächlich anfallenden Kosten (Gebühren und Auslagen) im Voraus konkret beziffern zu können. Der Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung eines Antrags auf Akteneinsicht und dessen Bescheidung ist aber in jedem Fall mit Kosten verbunden. Ich gehe daher davon aus, dass sich Ihre Anfrage damit erledigt hat. Freundliche Grüße Im Auftrag Bernhard Reichenstein ___________________________________ Staatskanzlei des Landes Brandenburg Referat 12, Organisation, Innerer Dienst, IT Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Tel.: 0331/866-1218 Fax: 0331/866-1215