Bürgergeld

Ich erbitte dringend eine Auskunft zum 'Stand der Dinge' in Hinblick auf die Konkretisierung der Pläne zum neuen 'Bürgergeld' - und eine Orientierung, wann mit den entsprechenden Beschlüssen und Veröffentlichungen zu rechnen ist.

Da die Inflationsraten steigen und die coronabedingten Ausgaben (allein schon die Masken) zunehmen, halte ich hier jede Verzögerung für unzumutbar, zumal die Regelsätze von Hartz-4 und Grundsicherung im Alter bereits vor der Inflation und vor Corona bei Weitem nicht ausreichend waren.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    3. Februar 2022
  • Frist
    5. März 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich erbitte dring…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bürgergeld [#239831]
Datum
3. Februar 2022 16:23
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich erbitte dringend eine Auskunft zum 'Stand der Dinge' in Hinblick auf die Konkretisierung der Pläne zum neuen 'Bürgergeld' - und eine Orientierung, wann mit den entsprechenden Beschlüssen und Veröffentlichungen zu rechnen ist. Da die Inflationsraten steigen und die coronabedingten Ausgaben (allein schon die Masken) zunehmen, halte ich hier jede Verzögerung für unzumutbar, zumal die Regelsätze von Hartz-4 und Grundsicherung im Alter bereits vor der Inflation und vor Corona bei Weitem nicht ausreichend waren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § << Adresse entfernt >> Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § << Adresse entfernt >> IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz << Adresse entfernt >> Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. << Adresse entfernt >> VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. << Adresse entfernt >> IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239831/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bürgergeld“ vom 03.02.2022 (#239831) wurde von…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bürgergeld [#239831]
Datum
5. März 2022 06:40
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bürgergeld“ vom 03.02.2022 (#239831) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mir leuchtet ein, dass Putins Krieg für die politisch Verantwortlichen eine große Herausforderung ist. Gleichzeitig steht den Empfänger*innen staatlicher Transferleistungen mit den in seiner Folge zu erwartenden Preissteigerungen eine zusätzliche Verschlimmerung der seit langem bestehenden und ohnehin ständig zunehmenden Mangelsituation bevor - eine weitere Verzögerung der Einführung des neuen Bürgergelds halte ich für einen unzumutbaren Bruch des Wahlversprechens von SPD und Grünen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bitte um Vervollständigung der Postadresse/Anschrift Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Bun…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Bitte um Vervollständigung der Postadresse/Anschrift
Datum
14. März 2022 15:45
Status
Warte auf Antwort
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8,7 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kommuniziert im Zusammenhang mit Bürgereingaben grundsätzlich nicht per E-Mail an die Adresse von frag-den-staat.de. Um Ihnen das Antwortschreiben übersenden zu können, bitte ich Sie, mir Ihre persönliche Postanschrift mitzuteilen. Bitte senden Sie Ihre Nachricht per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> oder an die unten stehende Anschrift. Im Auftrag