Bürgerkontakt zum RKI

Bereits seit einigen Monaten ist das RKI für Bürgeranfragen - mit Hinweis auf Überlastung - nicht erreichbar. Gerade in dieser Zeit gibt es aber sehr viele Fragen der Bürger an das RKI. Als obere Bundesbehörde - aus Steuergeldern finanziert- besteht jedoch eine Auskunftspflicht gegenüber den Bürgern. Bitte teilen Sie mir mit, ab wann das RKI wieder seiner Auskunftspflicht gegenüber den Bürgern wieder nachkommen wird? Dies muss kurzfristig geschehen und darf nicht weiterhin -mit Verweis auf interner Abläufe/ mangelndes Personal - abgelehnt werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • Ein:e Follower:in
S. Birkner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bereits seit ein…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
S. Birkner
Betreff
Bürgerkontakt zum RKI [#195677]
Datum
20. August 2020 19:51
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bereits seit einigen Monaten ist das RKI für Bürgeranfragen - mit Hinweis auf Überlastung - nicht erreichbar. Gerade in dieser Zeit gibt es aber sehr viele Fragen der Bürger an das RKI. Als obere Bundesbehörde - aus Steuergeldern finanziert- besteht jedoch eine Auskunftspflicht gegenüber den Bürgern. Bitte teilen Sie mir mit, ab wann das RKI wieder seiner Auskunftspflicht gegenüber den Bürgern wieder nachkommen wird? Dies muss kurzfristig geschehen und darf nicht weiterhin -mit Verweis auf interner Abläufe/ mangelndes Personal - abgelehnt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen S. Birkner Anfragenr: 195677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195677/
Mit freundlichen Grüßen S. Birkner

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Birkner, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. August 2020. Ich muss Ihnen jedoch mitteilen, d…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Bürgerkontakt zum RKI [#195677]
Datum
15. September 2020 10:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Birkner, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. August 2020. Ich muss Ihnen jedoch mitteilen, dass eine vollumfängliche individuelle Beantwortung aller an das Robert Koch-Institut (RKI) gerichteten Bürgeranfragen bis zum Ende der Pandemie voraussichtlich nicht zu erwarten ist, da die für die Bearbeitung von Anfragen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugleich auch für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig sind. Gleichwohl versucht das RKI möglichst viele Fragen durch ein breites Angebot an zugänglichen Informationen zu beantworten. Hierzu verweise ich auf die Informationen, die auf der Internetseite des RKI unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html (FAQ) https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html (täglich herausgegebener Lagebericht) abrufbar sind. Mit freundlichen Grüßen