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Burgfrauenstraße, 13467 Berlin

Die Burgfrauenstraße gehört als Ergänzungsroute zum Radverkehrsnetz Berlin. Sie ist außerdem eine wichtige Verbindung für Schüler auf ihrem Schulweg. Im Jahr 2021 wurde die Burgfrauenstraße (zwischen Hohefeldstraße und B96) grundlegend saniert. In diesem Zug hätte auch das Mobilitätsgesetz beachtet werden müssen. Tatsächlich ist jedoch nichts passiert, um die Belange der Zufußgehenden und Fahrradfahrenden zu verbessern.

1) Welche Maßnahmen trifft der Senat, damit das Mobilitätsgesetz bei Baumaßnahmen umgesetzt wird? Weshalb wurde bei der Sanierung der Burgfrauenstraße das Mobilitätsgesetz nicht beachtet?

2) Wie konnte es dazu kommen, dass auf der Nordseite weiterhin auf dem Gehweg geparkt werden darf? Meiner Meinung nach war diese Anordnung seit jeher nicht gesetzteskonform.

Wenn das Gehwegparken nun abgeordnet werden sollte, wie die Verkehrsstadträtin Reinickendorf kundtat, besteht die begründete Gefahr, dass die Straße zur Rennstrecke wird. Die schon jetzt bestehende Gefahr für Radfahrende wird dann vermutlich noch größer.

3) Wann werden auf der Burgfrauenstraßen Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs, z.B. Radwege, umgesetzt? Meiner Meinung nach ist die Verkehrssicherheit gerade für die dort lang führenden Schulwege dringend nötig.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
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Michael Ortmann
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Michael Ortmann
Betreff
Burgfrauenstraße, 13467 Berlin [#248645]
Datum
10. Mai 2022 08:34
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Burgfrauenstraße gehört als Ergänzungsroute zum Radverkehrsnetz Berlin. Sie ist außerdem eine wichtige Verbindung für Schüler auf ihrem Schulweg. Im Jahr 2021 wurde die Burgfrauenstraße (zwischen Hohefeldstraße und B96) grundlegend saniert. In diesem Zug hätte auch das Mobilitätsgesetz beachtet werden müssen. Tatsächlich ist jedoch nichts passiert, um die Belange der Zufußgehenden und Fahrradfahrenden zu verbessern. 1) Welche Maßnahmen trifft der Senat, damit das Mobilitätsgesetz bei Baumaßnahmen umgesetzt wird? Weshalb wurde bei der Sanierung der Burgfrauenstraße das Mobilitätsgesetz nicht beachtet? 2) Wie konnte es dazu kommen, dass auf der Nordseite weiterhin auf dem Gehweg geparkt werden darf? Meiner Meinung nach war diese Anordnung seit jeher nicht gesetzteskonform. Wenn das Gehwegparken nun abgeordnet werden sollte, wie die Verkehrsstadträtin Reinickendorf kundtat, besteht die begründete Gefahr, dass die Straße zur Rennstrecke wird. Die schon jetzt bestehende Gefahr für Radfahrende wird dann vermutlich noch größer. 3) Wann werden auf der Burgfrauenstraßen Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs, z.B. Radwege, umgesetzt? Meiner Meinung nach ist die Verkehrssicherheit gerade für die dort lang führenden Schulwege dringend nötig.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Ortmann Anfragenr: 248645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248645/ Postanschrift Michael Ortmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Ortmann
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Ortmann, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 10.05.2022. Wir werden uns zu g…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Ihre Anfrage: Burgfrauenstraße, 13467 Berlin [#248645]
Datum
11. Mai 2022 14:30
Status
Warte auf Antwort
image001.png
9,5 KB


Sehr geehrter Herr Ortmann, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 10.05.2022. Wir werden uns zu gegebener Zeit wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Ortmann, gemäß § 13 Abs. 1 IFG informiere ich Sie darüber, dass Ihr Antrag zur Bearbeitung an …
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
WG: Ihre Anfrage: Burgfrauenstraße, 13467 Berlin [#248645]
Datum
25. Mai 2022 11:54
Status
Warte auf Antwort
image001.png
9,5 KB


Sehr geehrter Herr Ortmann, gemäß § 13 Abs. 1 IFG informiere ich Sie darüber, dass Ihr Antrag zur Bearbeitung an die zuständige Stelle (Bezirksamt Reinickendorf, Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr) weitergeleitet wurde. Mit freundlichen Grüßen
Michael Ortmann
Sehr [geschwärzt] die Burgfrauenstraße gehört zum Hauptstraßennetz. Demnach ist SenUMVK zuständig. Das Bezirksamt…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Michael Ortmann
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage: Burgfrauenstraße, 13467 Berlin [#248645]
Datum
25. Mai 2022 12:14
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt] die Burgfrauenstraße gehört zum Hauptstraßennetz. Demnach ist SenUMVK zuständig. Das Bezirksamt Reinickendorf ist als Straßenbaulastträger lediglich für die Durchführung der von SenUVMK angeordneten Maßnahmen zuständig. Ich finde es nicht in Ordnung, dass Sie meine berechtige Anfrage weiterleiten. Die zuständige Verkehrsstadträtin hatte bei der Begehung der Burgfrauenstraße bereits mündlich mitgeteilt, dass das Bezirksamt keine Kenntnis darüber habe, warum SenUVMK die Sanierung der Burgfrauenstraße so genehmigt hatte, wie sie letzlich auch durchgeführt wurde, nämlich gesetzeswidrig. Diesbezüglich bitte ich gemäß IFG ihre Behörde, SenUVMK, um Aufklärung und Akteneinsicht, zumindest insoweit Ihre Behörde an den Entscheidungen und Diskussionen beteiligt war. Es ist nach eindeutiger Gesetzeslage nicht nachvollziehbar, dass SenUVMK hinsichtlich der Sanierung der Burgfrauenstraße nicht involviert gewesen sein soll. Falls unklar ist , wie Sie meiner Anfrage konkret nachkommen können, stehe ich für klärende Rückfragen gerne zur Verfügung. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Michael Ortmann Anfragenr: 248645 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Michael Ortmann [geschwärzt], [geschwärzt]
Michael Ortmann
Sehr << Anrede >> das Bezirksamt Reinickendorf hat mir mittlerweile eine Antwort per Post geschickt. …
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Michael Ortmann
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage: Burgfrauenstraße, 13467 Berlin [#248645]
Datum
7. Juni 2022 20:00
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> das Bezirksamt Reinickendorf hat mir mittlerweile eine Antwort per Post geschickt. Die Antwort ist jedoch nicht zufriedenstellend. Denn meine Anfrage nach IFG geht ganz bewusst an SENUMVK und eben nicht an das Bezirksamt Reinickendorf. Ich möchte deshalb meine Anfrage an Sie präzisieren: Meine Intention ist und war es , herauszufinden, wieso SenUVK die Sanierung der Burgfrauenstraße so genehmigt hatte, wie sie dann auch durchgeführt wurde. Disbezüglich bitte ich um Akteneinsicht. Bitte schicken Sie mir elektronische Kopien Ihrer diesbezüglichen Schreiben an das Bezirksamt Reinickendorf sowie etwaiger interner Aktennotizen. Zwar begann die Planung für die Sanierung der Burgfrauenstraße schon 2016 , also vor Inkrafttreten des Mobilitätsgesetz in 2018. Allerdings musste man m.E. in den Jahren 2018 bis 2021 diese Planung entsprechend anpassen. Ich verstehe nicht, warum SenUVK die fuß- und radfahrerfeindliche Sanierung der Burgfrauenstraße tolerierte, bzw. genehmigte. Durch die Akteneinsicht erhoffe ich mir eine Klärung. Deshalb geht meine Frage nach IFG an SENUMVK und aben nicht an das Bezirksamt Reinickendorf. Es geht mir um die Rolle von SENUVK bei der Sanierung der Burgfrauenstraße. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ich hoffe auf Ihre Kooperation, um Licht in die Sache der missglückten Sanierung zu bringen. Mit freundlichen Grüßen Michael Ortmann Anfragenr: 248645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248645/
Michael Ortmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Burgfrauenstraße, 13467 Berlin“ vom 10.05.2022…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Michael Ortmann
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage: Burgfrauenstraße, 13467 Berlin [#248645]
Datum
14. Juni 2022 08:20
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Burgfrauenstraße, 13467 Berlin“ vom 10.05.2022 (#248645) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie hatten die Anfrage an das Bezirksamt Reinickendorf weitergegeben, welches mir auch fristgerecht geantwortet hat. Allerdings ist meine Anfrage dadurch nicht beantwortet, denn diese Anfrage richtet sich an SenUMVK, wie ich bereits mehrfach versucht hatte, klar zu stellen. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Ortmann
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Ortmann, Ihren nachstehender Antrag auf Akteneinsicht hat nunmehr mich in der Abteilung I Umwe…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage: Burgfrauenstraße, 13467 Berlin [#248645]
Datum
21. Juni 2022 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Ortmann, Ihren nachstehender Antrag auf Akteneinsicht hat nunmehr mich in der Abteilung I Umwelt erreicht. Die Abteilung IV Mobilität war an der Baumaßnahme nicht beteiligt. Der Lärmaktionsplan fördert die Verwendung von leisen Fahrbahnoberflächen bei Fahrbahnsanierungs- oder –erneuerungsmaßnahmen. Sie finden dazu mehr Informationen im Kapitel 5.2.1 des aktuellen Lärmaktionsplan, den Sie unter https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/... einsehen können. Die Minderung der Rollgeräusche ist spürbar und messtechnisch deutschlandweit aber auch zahlreich durch eigene Messungen auf Berliner Hauptverkerhsstraßen nachgewiesen. Sie beträgt im Mittel 2 Dezibel. Die Förderung erfolgt auf Basis eines in Zusammenarbeit mit der Verkehrsabteilung entstandenen Leitfadens. Diesen können Sie bei Interesse unter https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets... erhalten. Die Förderung erfolgt auf Antrag des Straßenbaulastträgers auch finanziell durch Übernahme mindestens der Kosten des erhöhten Planungs- und Bauaufwandes. Dazu wird die Lärmrelevanz geprüft, wobei die Anwohnendendichte in Verbindung mit der Lärmbelastung wichtige Kriterien sind. Es wird zur Gewährung der genannten Förderung bei Straßensanierungsmaßnahmen keine Vorgabe zur Umsetzung von straßenräumlichen Maßnahmen gemacht. Der Antrag zur Förderung einer Deckschichtsanierung mit einer leisen Fahrbahnoberfläche der Burgfrauenstraße zwischen Berliner Straße und Hohefelstraße wurde am 4. Februar 2021 durch das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirkes Reinickendorf gestellt und die Förderung von meiner Abteilungsleitung am 26. März 2021 positiv beschieden. Gerne ermögliche ich Ihnen Einsicht in die mir vorliegenden Unterlagen dazu. Ich bitte Sie in dem Fall um eine Terminvereinbarung. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Ortmann, Ihre nachstehende E-Mail wurde aufgrund Ihrer Nachfrage nunmehr an mich weitergeleite…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Ihre Anfrage: Burgfrauenstraße, 13467 Berlin [#248645]
Datum
23. Juni 2022 13:00
Status
Sehr geehrter Herr Ortmann, Ihre nachstehende E-Mail wurde aufgrund Ihrer Nachfrage nunmehr an mich weitergeleitet. Allerdings kann ich in Ihrem Anliegen keine Akteneinsicht oder Aktenauskunft erkennen, da Sie konkrete Fragen stellen. Ich werte daher Ihre E-Mail als Anfrage und möchte Ihnen auf Ihre nachstehenden Fragen zur besseren Übersichtlichkeit direkt im Text antworten. Mit freundlichen Grüßen