Büro von Herrn Gerhard Schröder (Bundeskanzler a.D.)

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Laut den Medien haben die Angestellten von Herrn Gerhard Schröder (Bundeskanzler a.D.) sein Büro verlassen.

Bitte erläutern Sie, was genau dies bedeutet.
Erlaubt es deren Arbeitsverhältnis die Arbeit aus mutmaßlich, undefinierten Gründen jederzeit niederzulegen?
Es ist mir unverständlich, wie Angestellte, möglicherweise im Staatsdienst, frei über deren Arbeitseinsatz bestimmen können.

Als sozialversicherungspflichtiger Bürger hat die freiwillige Aufgabe des Arbeitsverhältnisses Konsequenzen und wird sanktioniert.

Laut den Medien ist obig genannter Umstand nicht eindeutig geklärt.
Bitte erläutern Sie, welche Steuermittel aufgrund welcher Vorgaben hier weiterhin aufgewendet werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. März 2022
  • Frist
    12. April 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut den Medien h…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Büro von Herrn Gerhard Schröder (Bundeskanzler a.D.) [#242714]
Datum
8. März 2022 10:53
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut den Medien haben die Angestellten von Herrn Gerhard Schröder (Bundeskanzler a.D.) sein Büro verlassen. Bitte erläutern Sie, was genau dies bedeutet. Erlaubt es deren Arbeitsverhältnis die Arbeit aus mutmaßlich, undefinierten Gründen jederzeit niederzulegen? Es ist mir unverständlich, wie Angestellte, möglicherweise im Staatsdienst, frei über deren Arbeitseinsatz bestimmen können. Als sozialversicherungspflichtiger Bürger hat die freiwillige Aufgabe des Arbeitsverhältnisses Konsequenzen und wird sanktioniert. Laut den Medien ist obig genannter Umstand nicht eindeutig geklärt. Bitte erläutern Sie, welche Steuermittel aufgrund welcher Vorgaben hier weiterhin aufgewendet werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242714 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242714/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
WG: K 201 190/22/0001 Antwort aus dem Bundeskanzleramt Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. M…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: K 201 190/22/0001 Antwort aus dem Bundeskanzleramt
Datum
14. März 2022 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. März 2022. Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen folgendes mitteilen. Informationen zu Arbeitsverhältnissen wie etwa Details der Vertragsgestaltung oder zur personalwirtschaftlichen Verwendungsplanung unterliegen dem Beschäftigtendatenschutz, sodass Ihnen hierzu keine Auskunft erteilt werden kann. Die Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes würde vor dem Hintergrund der Anspruchseinschränkungen in § 5 Abs. 2 IFG zu keinem anderen Ergebnis führen. Zu Ihrer Frage nach finanziellen Aufwendungen für das Büro kann ich Sie in Kenntnis setzen, dass die Personalausgaben für das Büro Bundeskanzler a. D. Schröder im Jahr 2021 rd. 407.000 € betrugen, soweit Einzelpläne der obersten Bundesbehörden der Bundesregierung betroffen sind. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weiter geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: K 201 190/22/0001 Antwort aus dem Bundeskanzleramt [#242714] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank f…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: K 201 190/22/0001 Antwort aus dem Bundeskanzleramt [#242714]
Datum
14. März 2022 12:18
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Antwort. Welche Folgekosten oder Zusatzkosten sind oder werden dem Steuerzahler durch die Abwanderung des Personals entstehen? Haben Angestellte in diesen Positionen generell die Möglichkeit Ihre Anstellung-, Arbeitgeber oder Dienstort frei zu wählen? Falls ja, welche Fristen sind hier üblich unter welchen Konditionen. Diese Frage stellt sich im allgemeinen oder werden hier stets Individualverträge verhandelt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242714 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242714/