Büros der Ministerpräsidenten a.D.

Ich bitte um Zusendung der Kosten und Ausstattung (Sach- und Personalkosten) sowie der Stellenpläne für die Bueros der Ministerpräsidenten a.D.. Desweiteren bitte ich um Zusendung der Rechtsgrundlage für die Einrichtung der Bueros ehemaliger Ministerpräsidenten.

Ich bitte um elektronische Beantwortung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. August 2015
  • Frist
    25. September 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Büros der Ministerpräsidenten a.D. [#11152]
Datum
22. August 2015 18:54
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung der Kosten und Ausstattung (Sach- und Personalkosten) sowie der Stellenpläne für die Bueros der Ministerpräsidenten a.D.. Desweiteren bitte ich um Zusendung der Rechtsgrundlage für die Einrichtung der Bueros ehemaliger Ministerpräsidenten. Ich bitte um elektronische Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Antwortschreiben zu Ihrer Eingabe vom 22. August 2015 Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt übersende ich Ihnen d…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Antwortschreiben zu Ihrer Eingabe vom 22. August 2015
Datum
21. September 2015 17:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt übersende ich Ihnen das Antwortschreiben zu Ihrer Eingabe vom 22. August 2015. Mit freundlichen Grüßen