busbeschleunigung

A - Welchen prozentualen Anteil an der Effizienz werden die Ampelschaltungen nach Fertigstellung aller Maßnahmen am Beschleunigungsvorgang haben, und wie und nach welchen Kriterien errechnet sich dieser Anteil aus heutiger Sicht?
B - welche Mittel sind 2015 und 2016 für die einzelnen Stadtteile festgelegt, und wie errechnen sich die Mittelbindungen für die Bezirke für das Jahr 2014 und 2015?
C - wie viele Fremdleister sind an dem Gesamtprojekt beteiligt, und wie viele Verträge werden für 2015 fortgeschrieben?
D - wie kann es sein daß für eine Strecke von Altona bis Schenefeld laut Angaben gerade einmal 20 Sekunden eingespart werden können?

Möglicherweise beschäftigt sich in Ihrem Hause jemand ausschließlich mit Bürgeranfragen oder dem Tranzparenzgesetz. Für eine zügige Antwort evtl bis Weihnachten wäre ich Ihnen dankbar.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Dezember 2014
  • Frist
    20. Januar 2015
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Felix Winterstätter
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg Details
Von
Felix Winterstätter
Betreff
busbeschleunigung [#8172]
Datum
17. Dezember 2014 09:18
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
A - Welchen prozentualen Anteil an der Effizienz werden die Ampelschaltungen nach Fertigstellung aller Maßnahmen am Beschleunigungsvorgang haben, und wie und nach welchen Kriterien errechnet sich dieser Anteil aus heutiger Sicht? B - welche Mittel sind 2015 und 2016 für die einzelnen Stadtteile festgelegt, und wie errechnen sich die Mittelbindungen für die Bezirke für das Jahr 2014 und 2015? C - wie viele Fremdleister sind an dem Gesamtprojekt beteiligt, und wie viele Verträge werden für 2015 fortgeschrieben? D - wie kann es sein daß für eine Strecke von Altona bis Schenefeld laut Angaben gerade einmal 20 Sekunden eingespart werden können? Möglicherweise beschäftigt sich in Ihrem Hause jemand ausschließlich mit Bürgeranfragen oder dem Tranzparenzgesetz. Für eine zügige Antwort evtl bis Weihnachten wäre ich Ihnen dankbar.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Felix Winterstätter <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Felix Winterstätter

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Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Sehr geehrter Herr Winterstätter, in der Funktion als Koor…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz
Datum
6. Januar 2015 13:54
Status
Warte auf Antwort
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7,1 KB


Sehr geehrter Herr Winterstätter, in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) melde ich mich heute bei Ihnen hinsichtlich Ihres Antrages und der Voreinschätzung der damit zu erwartenden Kosten. Ich bin quasi Ihr "erster" Ansprechpartner für Fragen, die mit Ihrem Antrag im Zusammenhang stehen. Sie haben unter Bezugnahme auf das HmbTG um die Übersendung von Dokumenten gebeten, die folgende Fragen beantworten: A - Welchen prozentualen Anteil an der Effizienz werden die Ampelschaltungen nach Fertigstellung aller Maßnahmen am Beschleunigungsvorgang haben, und wie und nach welchen Kriterien errechnet sich dieser Anteil aus heutiger Sicht? B - welche Mittel sind 2015 und 2016 für die einzelnen Stadtteile festgelegt, und wie errechnen sich die Mittelbindungen für die Bezirke für das Jahr 2014 und 2015? C - wie viele Fremdleister sind an dem Gesamtprojekt beteiligt, und wie viele Verträge werden für 2015 fortgeschrieben? D - wie kann es sein, dass für eine Strecke von Altona bis Schenefeld laut Angaben gerade einmal 20 Sekunden eingespart werden können? Eine erste inhaltliche Prüfung in der Fachdienststelle hat ergeben, dass nur Teile dieser Fragen mit vorhandenen Dokumenten beantwortet werden können. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand beschränkt sich nicht nur auf das schlichte Erstellen einer Kopie dieser Vorgänge/ Dokumente. Abgesehen von der rechtlichen Prüfung über die Frage der Zulässigkeit der Herausgabe der Informationen, müssen die Informationen selbst noch hinsichtlich möglicher Einschränkungstatbestände (z.B. Schutz personenbezogener Daten § 4 HmbTG; Schutz öffentlicher Belange § 6 HmbTG, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse § 7 HmbTG) rechtlich geprüft werden. Hinsichtlich der Fragen, die nicht durch Dokumente unsererseits beantwortet werden können, kann Ihrem Antrag nicht entsprochen werden, da die erbetenen Auswertungen bzw. Auflistungen und Übersichten nicht existieren. Die Generierung nicht vorhandener Informationen aus Anlass eines Informationszugangsantrages ist nicht Inhalt der Informationspflicht nach dem HmbTG. § 1 Abs. 1 HmbTG bezieht sich (lediglich) auf die bei den informationspflichtigen Stellen "vorhandenen" Informationen. Ich möchte vorab darauf hinweisen, dass Informationserteilungen nach dem HmbTG gebührenpflichtig sind. Einzelheiten sind in der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) vom 05.11.2013 (HmbGVBl. S. 456) geregelt. Im vorliegenden Fall gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag einen gewöhnlichen/besonderen Prüfungsaufwand im Sinne der Gebührenordnung erfordern wird. Die Gebühren werden daher voraussichtlich zwischen 30 und 250 Euro betragen. Die konkrete Höhe der zu entrichtenden Gebühr ist erst feststellbar, wenn der entstandene Aufwand bekannt ist und geklärt wurde, inwieweit möglicherweise Gründe für eine Gebührenfreiheit vorliegen. Für die Gebührenerhebung ist ein Adressat erforderlich. Meine Bitte ist mir mitzuteilen, · ob Sie der Adressat für die Übernahme der entstehenden Gebühren sein werden und * ob Sie die Dokumente elektronisch oder in Papierform übersandt haben möchten. Ich werde dann alles Weitere veranlassen, um Ihnen soweit möglich die erbetenen Unterlagen und den konkreten schriftlichen Gebührenbescheid (an Ihre Adresse) zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen